Dienstleistung

Jagdbehörde

Die untere Jagdbehörde gehört organisatorisch zur Forstzentrale des Fachbereichs Waldwirtschaft.

Unter der folgenden Adresse können Sie den Antrag auf Jagdscheinverlängerung oder zur -neuausstellung auch postalisch einreichen:

Landratsamt Lörrach
untere Jagdbehörde
z.Hd. Janine Lützelschwab
Palmstraße 3
79539 Lörrach



Weitere jagdbehördliche Aufgaben sind unter anderem:

  • Bestätigung oder Festsetzung von Abschussplänen (außer Rehwild)
  • Erfassung des Abschussvollzugs
  • Überprüfung von Jagdpachtverträgen
  • Anerkennung von Wildtierschützerinnen und Wildtierschützern


Angelegenheiten, die nicht in unseren Aufgabenbereich fallen:

Frage Richtiger Ansprechparter
Verkehrsunfälle mit Wild oder allgemein verendetes  Wild die Polizei. Diese schaltet gegebenfalls den Jagdpächter ein.
Ausstellung von Fischereischeinen die Wohnortgemeinde
Wild in Ortschaften oder Häusern (z.B. Marder) die Ortpolizeibehörde, da der Innenbereich von Ortschaften befriedet ist und damit nicht bejagd werden darf.
Waffenrecht die Kreispolizeibehörde beim Fachbereich Ordnung im Landratsamt.


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Mitarbeiter
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Sonstiges
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Zugehörigkeit zu