Zukunftsstrategie 2035
"Gemeinsam Zukunft gestalten - Landkreis Lörrach 2035"
Der Kreistag hat im Sommer 2021 die 2009 verabschiedete Zukunftsstrategie des Landkreises fortgeschrieben. Sie legt besondere Schwerpunkte des Handelns der Verwaltung für die nächsten Jahre fest. An diesen Schwerpunkten richtet sich die Arbeit des Kreistags und der Verwaltung - neben der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben - aus. Die Zukunftsstrategie wird regelmäßig überarbeitet und - soweit erforderlich - fortgeschrieben.
Unsere Strategie bzw. das Zielsystem besteht aus mehreren Ebenen und sieht wie folgt aus:
- Die Vision und die übergreifenden Leitsätze beschreiben, wie wir uns sehen und wohin wir langfristig wollen. Gleiches gilt für die Leitgedanken zu den sieben strategischen Handlungsfeldern. Sie stellen die langfristige - und somit strategische - Grundorientierung für den Landkreis Lörrach dar, die als Basis und Handlungsrahmen für zukünftige Entscheidungen dient.
- Die (mittelfristigen) strategischen Schwerpunkte werden gemeinsam von Politik und Verwaltung ausgestaltet und beschlossen (strategische Schwerpunkte des LK Lörrach). Sie konkretisieren, was die Kreisverwaltung in den nächsten fünf Jahren in den strategisch relevanten Handlungsfeldern erreichen will und stellen das Bindeglied zwischen der Gesamtstrategie (Vision und Leitsätze) des Landkreises Lörrach und den jährlichen Zielplanungen der Fachbereiche dar. Im Jahr 2012 wurden die strategischen Schwerpunkte erstmals durch den Kreistag definiert. Letztmals wurde die Strategie 2021 gesamthaft überarbeitet und fortgeschrieben.
- Ausgehend von den übergeordneten Zielsetzungen erarbeiten Politik und Verwaltung jährlich ein sogenanntes strategisches Programm für das nächste Haushaltsjahr. Dies erfolgt bei Bedarf im Frühjahr im sog. Forum Zukunftsstrategie, einer Arbeitsgruppe aus Vertretern/- innen der Verwaltung und des Kreistags. Im Forum Zukunftsstrategie kann jährlich eine Aktualisierung der strategischen Schwerpunktsetzung beraten werden. Hierzu nimmt die Verwaltung im April eine Befragung der Fraktionsvorsitzenden des Kreistags vor, um zu erörtern, ob hierfür seitens der Politik Bedarf besteht. Die Verwaltung kann ihrerseits das Forum einberufen, wenn erkannt wird, dass die Strategie an aktuelle Entwicklungen angepasst werden muss. Soll eine umfangreichere Änderung der Strategie, z.B. im Nachgang zu Neuwahlen des Kreistags vorgenommen werden, erfolgt dies im Rahmen einer Klausurtagung. Die in einer Klausurtagung des Kreistags oder dem Forum Zukunftsstrategie vereinbarten Änderungen bei den Zielformulierungen werden anschließend vom Kreistag per Beschluss verabschiedet. Er beinhaltet die politisch-strategischen Vorgaben für die Aufstellung des Haushalts des nächsten Jahres. Nachdem der Kreistag den Strategiebeschluss im Juni gefasst hat beginnt die Verwaltung mit den operativen Planungen. Die einzelnen Bereiche machen sich nun darüber Gedanken, in welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen die übergeordneten Ziele im kommenden Haushaltsjahr erreicht werden können und melden die dafür erforderlichen Mittel an.