Brand- & Katastrophenschutz

Brandschutz

Im Landkreis Lörrach gibt es 35 Freiwillige Feuerwehren (FF) mit insgesamt 82 Abteilungen. Hinzu kommen noch fünf Werkfeuerwehren (WF) bei Betrieben mit erhöhten Gefahrenpotenzial. Über alle Feuerwehren im Landkreis hat der Kreisbrandmeister (KBM) die rechtliche Aufsicht nach § 22 FwG BW.

Ferner übernimmt der Kreisbrandmeister auch beratende Funktionen für die Gemeinden ein, zum Beispiel bei der Erstellung und Umsetzung von Feuerwehrbedarfsplänen, bei Sicherheitskonzepten usw. Ausserdem unterstützt er bei der materiellen Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis. Hierzu fällt die fachtechnische Prüfung der Zuwendungsanträge nach der Zuwendungsrichtline - Feuerwehrwesen (Z-Feu). Die entsprechenden Anträge stehen als Download für Sie bereit.

Ebenfalls in der Verantwortung des Kreisbrandmeisters liegt die Ausbildung aller Feuerwehrangehörigen im Landkreis. Hierzu werden jährlich mehr als 20 gemeindeübergreifende Lehrgänge mit mehreren hundert Teilnehmern durchgeführt.

Daneben beinhaltet der Bereich Brandschutz die Führung und Koordination der unterschiedlichen Hilfsorganisation bei größeren Schadensereignissen. Diese Aufgabe wird im Ereignisfall durch einen Führungsstab sichergestellt. Der Führungsstab ist das operativ-taktische Pendant zum Verwaltungsstab im Ereignisfall.

Integrierte Leitstelle Lörrach (ILS Lörrach)

In gemeinsamer Trägerschaft sind die DRK Rettungsdienst  Lörrach gGmbH, der DRK Kreisverband Lörrach e.V. und das Landratsamt Lörrach für die Einrichtung, die Unterhaltung und einen ständigen sicheren Betrieb der Integrierten Leitstelle Lörrach verantwortlich.

Die Integrierte Leitstelle Lörrach nimmt alle Anrufe, die unter der europaweiten Notrufnummer 112 im Landkreis Lörrach anfallen, entgegen.
Im Ereignisfall übernimmt die Integrierte Leitstelle Lörrach die Alarmierung und Koordination der eingesetzten Rettungskräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Ferner übernimmt sie die Koordination für den Krankentransport im Landkreis Lörrach.

Die Integrierte Leitstelle Lörrach ist rund um die Uhr mit min. 2 Mitarbeitern-/innen besetzt.

Katastrophenschutz

Im Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) wird eine Katastrophe als ein Geschehen definiert,das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichen Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliche Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen. (§ 1 Abs.2 LKatSG BW)

Das Landratsamt Lörrach ist Untere Katastrophenschutzbehörde und hat somit die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken. Hierzu wird für die organisatorische-administrative Führung ein Verwaltungsstab als Pendant zum Führungsstab vorgehalten.

Im Landkreis Lörrach herrschen unterschiedliche Gefahrenpotenziale für die jeweils geeignte Einsatzpläne vorbereitet werden müssen.
Folgende Gefahrenpotenziale haben Auswirkung auf die Arbeit der Katastrophenschutzbehörde:

  • Erdbebengebiet
  • Chemiestandort
  • kerntechnische Anlagen im Ausland
  • Verkehrsknotenpunkt
  • natürliche Gefahren (Sturm, Starkregen, usw.)

Eine Vielzahl der Einsatzpläne werden mit den katastrophenschutzvertrauten Stellen in der Schweiz und Frankreich abgestimmt.

Neben der Erstellung von Einsatzplänen ist auch die Überprüfung dieser Pläne notwendig. Deshalb werden in regelmäßigen Abständen Übungen auf Landkreis- sowie auf Bezirksebene durchgeführt. Hierbei wird vorallem das Zusammenspiel der unterschiedlichen Stäbe beübt, sowie die Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen im Ereignisfall.

Der Landkreis ist ebenfalls für die überlassenden Bundes- und Landesfahrzeuge für den Katastrophenschutz zuständig. Vorranging sind dies Fahrzeuge, die in den Bereichen Brandschutz und Sanitätsdienst eingesetzt werden. Hierzu zählen die Überprüfung der Fahrzeuge an ihren jeweiligen Standorten, Aufnahme von Schäden sowie die Veranlassung von Reparaturen.

Hinweise zu Fragen des Zivilschutzes, zur nuklearen Sicherheit und Jodtabletteneinnahme vor dem Hintergrund der Situation in der Ukraine

  • Angesichts der aktuellen Lage in der Ukraine mehren sich Anfragen zum Zivilschutz und Schutzräumen in Deutschland, zur Jodtabletteneinnahme und nuklearen Sicherheit. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie weiterführende Informationen für Ihre Fragen:
    Aktuelle Hinweise anlässlich der Situation in der Ukraine

TAB Brandmeldeanlage / Ausführungsbestimmungen Feuerwehr-Laufkarten / Ausführungsbestimmungen Feuerwehrplan

Bergwacht Schwazwald
Gefahrguteinsatz
Führungsarbeit
Gerätetechnik Ölsperre
Gerätewagen Ölsperre mit Boot
Integrierte Leitstelle
Patientenablage Behandlungsplatz
Zusammenarbeit Organisationsübergreifend
Internationale Zusammenarbeit