Strategische Schwerpunkte

Die strategischen Schwerpunkte konkretisieren, was die Verwaltung mittelfristig in den strategisch relevanten Themenkomplexen erreichen will. Die im Jahr 2012 erarbeiteten und ursprünglich bis 2015 beschlossenen strategischen Schwerpunkte wurden 2015 im Rahmen einer zweitägigen Klausurtagung von den Kreistagsmitgliedern und der Verwaltungsspitze auf ihre weitere Gültigkeit überprüft, diskutiert und ergänzt. Im Anschluss hieran wurden die neuen strategischen Handlungsschwerpunkte für die neue Legislaturperiode sowie dazugehörige Wirkungsziele erarbeitet und diese in der Kreistagssitzung vom 20.05.2015 beschlossen. Der Beschluss dient als Grundlage für die operativen Planungen der Fachbereiche und die Haushaltsplanberatungen.

Auf Basis der Zielvorgaben aus dem „Strategiebeschluss“ werden anschließend die konkreten Leistungsziele, Maßnahmen und Budgets durch die jeweiligen Fachverantwortlichen geplant. Im Ergebnis geht somit aus der Planung hervor, welcher Beitrag in den einzelnen Bereichen generell, insbesondere aber auch im Hinblick auf die strategischen Ziele geleistet werden soll, was dafür konkret getan werden muss und welcher Ressourceneinsatz erforderlich ist.

Die operativen Teilziele sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen und Ressourcen werden im Haushaltsplan bei den einzelnen Produktgruppen dargestellt. Damit sind nicht nur die Budgets sondern auch die Ziele und Maßnahmen wesentlicher Bestandteil der jährlichen Haushaltsplanberatungen und des Haushaltsbeschlusses.
Strategieklausurtagung 2015