Kein Hinweis auf Population
Japankäfer
Bis zum erneuten Beginn der Flugzeit können nun wieder vom 1. Oktober bis 31. Mai Grünabfälle wie gewohnt aus den Befalls- und Pufferzonen herausgebracht werden. Allerdings ist es ganzjährig verboten, Erdmaterial vom Oberboden bis 30 cm Tiefe aus den definierten Befalls- und Pufferzonen herauszutransportieren.
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