Landratsamt
Das Landratsamt hat als Kreisverwaltungsbehörde eine Doppelfunktion: Es ist Behörde des Landkreises (Kreisbehörde) und untere Verwaltungsbehörde (Staatsbehörde). Für die Staatsbehörde liegt die alleinige Zuständigkeit bei der Landrätin. Für die Aufgabenfelder der Kreisbehörde ist der Kreistag zuständig.
Landratsamt Lörrach - Haus 1
Palmstraße 3
79539 Lörrach
79539 Lörrach
Montag:
08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
Zurzeit geschlossen
Mittwochs geschlossen. Termine nur nach Terminvereinbarung.