Hinweisgeberschutz
Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wurde die EU-Richtlinie 2019/1937 („Whistleblower-Richtlinie“) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 in nationales Recht umgesetzt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den besseren Schutz von hinweisgebenden Personen, die, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über gesetzliche Verstöße erlangt haben. Diese hinweisgebenden Personen können Verstöße, unter dem in diesem Gesetz vorgegebene Schutz, melden oder offenlegen.
Hinweisgebende Personen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, hinweisgebende Personen vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Für Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte des Landkreises Lörrach sowie Beschäftigte im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit beim Landkreis Lörrach können ihre Hinweise an folgende Meldestellen richten:
Weiterführende Links:
- Hinweisgeberschutzgesetz
- Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden
Anna Thomas
Stabsstelle Chancengleichheitsbeauftragte