Landtagswahl
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Die nächste Landtagswahl findet am 14.03.2021 statt.
Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Gewählt wird in insgesamt 70 Wahlkreisen. Teile des Landkreises Lörrach bilden dabei den Wahlkreis 58 Lörrach. Die Wahlberechtigten Bürger haben nur eine Stimme und wählen damit eine Kandidatin oder einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis. Die ersten 70 Sitze gehen als Direktmandate an die Kandidatinnen und Kandidaten, die in den 70 Wahlkreisen jeweils die meisten Stimmen erreicht haben. Sie werden auch Erst- oder Direktmandate genannt. Die restlichen 50 Sitze des Landtags sind die sogenannten Zweitmandate.
Bei der Landtagswahl ist man wahlberechtigt und kann wählen, wenn man Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Gewählt wird in insgesamt 70 Wahlkreisen. Teile des Landkreises Lörrach bilden dabei den Wahlkreis 58 Lörrach. Die Wahlberechtigten Bürger haben nur eine Stimme und wählen damit eine Kandidatin oder einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis. Die ersten 70 Sitze gehen als Direktmandate an die Kandidatinnen und Kandidaten, die in den 70 Wahlkreisen jeweils die meisten Stimmen erreicht haben. Sie werden auch Erst- oder Direktmandate genannt. Die restlichen 50 Sitze des Landtags sind die sogenannten Zweitmandate.
Bei der Landtagswahl ist man wahlberechtigt und kann wählen, wenn man Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten die Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt wird.
- Änderungsbekanntmachungen der Kreiswahlleitungen der Wahlkreise 58 Lörrach, 48 Breisgau und 59 Waldshut über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg am 14. März 2021
- Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg am 14. März 2021
Ansprechpartner
Frau
Christiane Hulla
Kommunalaufsicht / Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin
Christiane Hulla
Kommunalaufsicht / Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin