Angebote zur Unterstützung im Alltag

Betreuungs- und Entlastungsangebote

Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Unterstützung im Alltag sollen Pflegebedürftige dabei unterstützen, selbstbestimmt so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und den Alltag möglichst lange selbständig bewältigen zu können. Außerdem sollen die pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen unterstützt und entlastet werden.
 
Um die Angebote bezahlbar zu machen, wird bei der Betreuung auf ehrenamtliches, bürgerschaftliches Engagement gesetzt. Das heißt, die Helferinnen und Helfer sind geschulte Ehrenamtliche, die von einer Fachkraft angeleitet werden.

Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Unterstützung im Alltag können sein:

  • Betreuungsgruppen
  • Stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen
  • Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten
  • Familienentlastende Dienstleistungen
  • Angebote zur Alltagsbegleitung
  • Angebote zur Pflegebegleitung
  • Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen

Wer erhält Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Unterstützung im Alltag?

Grundsätzlich kann jeder hilfe- und / oder pflegebedürftige Mensch Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch nehmen. Eine Übernahme der Kosten der Angebote zur Unterstützung im Alltag durch die Pflegekasse kann allerdings nur erfolgen

  • wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und
  • wenn der Anbieter der Dienstleistung als (ehemals) niedrigschwelliges Betreuungsangebot bzw. als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt wurde (Näheres siehe unten)


Wie finde ich ein Angebot zur Unterstützung im Alltag?

Gerne sind wir Ihnen behilflich, ein Angebot zur Unterstützung im Alltag in Ihrer Nähe zu finden. Wenden Sie sich hierzu gerne an den Ansprechpartner.

Der Landkreis Lörrach ist zuständig für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Der Anerkennung liegt die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) des Landes Baden-Württemberg zugrunde.

Jedes anerkannte Angebot zur Unterstützung im Alltag ist verpflichtet, jährlich einen Tätigkeitsbericht über den Vorjahreszeitraum beim Landratsamt Lörrach abzugeben. Die späteste Abgabefrist ist jeweils der 30. April. des Folgejahres.

Finanzielle Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Der Landkreis Lörrach ist erste Anlaufstelle für die finanzielle Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45c SGB XI. Nach Überprüfung und Durchsicht werden die Antragsunterlagen an die entsprechende Behörde weitergeleitet.

Bei Fragen zur Anerkennung oder Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten beraten wir Sie gerne.

Ansprechpartner

Frau
Manuela Klemm
Sachbearbeitung UstA-VO (Angebote zur Unterstützung im Alltag), Koordination Schulsozialarbeit,
Fax:
+49 7621 410-95023