Kreistagswahl
Kreistagswahl am 9. Juni 2024
Amtliches Endergebnis der Kreistagswahl 2024
Die Kreistagswahlen in den 35 Baden-Württembergischen Landkreisen finden alle 5 Jahre zusammen mit den Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen statt.
(Karte anklicken, dann wird sie größer angezeigt)
Das Wahlgebiet der Kreistagswahl ist der Landkreis. Für die Wahl wird dieser in Wahlkreise eingeteilt. In seiner Sitzung am 19.07.2023 hat der Kreistag die Einteilung des Landkreises in Wahlkreise beschlossen. Die Zahl der zu wählenden Kreisräte richtet sich nach der Einwohnerzahl. Auch bei der Kreistagswahl 2024 sind im Landkreis Lörrach wieder insgesamt 56 Kreisräte zu wählen, die sich wie folgt auf die einzelnen Wahlkreise verteilen:
Wahlkreis-Nr. | Zahl der zu
wählenden Kreisräte |
Zugehörige Gemeinden |
---|---|---|
1 | 12 | Lörrach |
2 | 9 | Rheinfelden (Baden), Schwörstadt |
3 | 7 | Weil am Rhein |
4 | 6 | Hasel, Hausen im Wiesental, Schopfheim |
5 | 4 | Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental |
6 | 4 | Kleines Wiesental, Maulburg, Steinen |
7 | 4 | Grenzach-Wyhlen, Inzlingen |
8 | 5 | Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Schliengen |
9 | 5 | Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Kandern, Malsburg-Marzell, Rümmingen, Schallbach, Wittlingen |
2024 hat sich bei der Kreistagswahl die tatsächliche Zahl der Kreisräte durch Mehr- und Ausgleichssitze auf 67 Kreistagsmitglieder erhöht
Es wird unterschieden zwischen dem aktiven Wahlrecht (wer kann wählen) und dem passiven Wahlrecht (wer kann gewählt werden).
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem unten genannten Link der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen, die für jeden Wahlkreis gesondert eingereicht werden müssen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen des Wahlkreises übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
Ansprechpartner
Andrea Lübcke
Kommunalaufsicht/Geschäftsstelle der Kreiswahlleitung