Kreistagswahl
Die Kreistagswahlen in den 35 Baden-Württembergischen Landkreisen finden alle 5 Jahre zusammen mit den Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen statt.
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Das Wahlgebiet der Kreistagswahl ist der Landkreis. Für die Wahl wird dieser in Wahlkreise eingeteilt. In seiner Sitzung am 19.07.2023 hat der Kreistag die Einteilung des Landkreises in Wahlkreise beschlossen. Die Zahl der zu wählenden Kreisräte richtet sich nach der Einwohnerzahl. Auch bei der Kreistagswahl 2024 sind im Landkreis Lörrach wieder insgesamt 56 Kreisräte zu wählen, die sich wie folgt auf die einzelnen Wahlkreise verteilen:
Wahlkreis-Nr. | Zahl der zu
wählenden Kreisräte |
Zugehörige Gemeinden |
---|---|---|
1 | 12 | Lörrach |
2 | 9 | Rheinfelden (Baden), Schwörstadt |
3 | 7 | Weil am Rhein |
4 | 6 | Hasel, Hausen im Wiesental, Schopfheim |
5 | 4 | Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental |
6 | 4 | Kleines Wiesental, Maulburg, Steinen |
7 | 4 | Grenzach-Wyhlen, Inzlingen |
8 | 5 | Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Schliengen |
9 | 5 | Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Kandern, Malsburg-Marzell, Rümmingen, Schallbach, Wittlingen |
2019 hat sich bei der Kreistagswahl die tatsächliche Zahl der Kreisräte durch Ausgleichssitze auf 60 Kreistagsmitglieder erhöht.
Sie können bei den Kommunalwahlen (Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und des Kreistags) mitwählen, wenn Sie Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden und
- mindestens 16 Jahre alt sind.
Die Absenkung des Wahlalters auf das 16. Lebensjahr hatte der Landtag von Baden-Württemberg am 11. April 2013 beschlossen.
Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen, die für jeden Wahlkreis gesondert eingereicht werden müssen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen des Wahlkreises übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
Die Vordrucke für Wahlvorschläge zur Kreistagswahl am 09.06.2024 können bei der Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin unter der E-Mail-Adresse andrea.luebcke(at)loerrach-landkreis.de oder unter kommunalaufsicht(at)loerrach-landkreis.de oder auch telefonisch unter 07621 410-2413 angefordert werden.
Ansprechpartner
Andrea Lübcke
Kommunalaufsicht/Geschäftsstelle der Kreiswahlleitung