Untere Jagdbehörde
Die untere Jagdbehörde gehört organisatorisch zur Forstzentrale des Fachbereichs Waldwirtschaft.
Unter der folgenden Adresse können Sie den Antrag auf Verlängerung oder zur Neuausstellung des Jagdscheins auch postalisch einreichen:
Landratsamt Lörrach
untere Jagdbehörde
z.Hd. Janine Lützelschwab
Palmstraße 3
79539 Lörrach
- Jagdschein - Verlängerung beantragen
- Jagdschein beantragen
- Ersatzjagdschein beantragen (bei Verlust)
Weitere jagdbehördliche Aufgaben sind unter anderem:
- Bestätigung oder Festsetzung von Abschussplänen (außer Rehwild)
- Erfassung des Abschussvollzugs
- Überprüfung von Jagdpachtverträgen
- Anerkennung von Wildtierschützerinnen und Wildtierschützern
Themen außerhalb unseres Aufgabenbereiches:
richtiger Ansprechparter | |
Verkehrsunfälle mit Wild oder allgemein verendetes Wild | die Polizei. Diese schaltet gegebenfalls den Jagdpächter ein. |
Ausstellung von Fischereischeinen | die Wohnortgemeinde |
Wild in Ortschaften oder Häusern (z.B. Marder) | die Ortpolizeibehörde, da der Innenbereich von Ortschaften befriedet ist und damit nicht bejagd werden darf. |
Waffenrecht | die Kreispolizeibehörde beim Fachbereich Ordnung im Landratsamt. |
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Forstrecht, untere Jagdbehörde
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Untere Forst- und Jagdbehörde; Jagdscheine
ergänzende Informationen für die Jägerschaft
bzw. Pächtern und Verpächtern von Jagdbezirken
Am 16.November 2020 wurde das Wildtierportal |
- Formular "Zielvereinbarung zum Rehwildabschuss" (Word 80 kB)
Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars (PDF 200 kB) - Antragsformular "Abschussplan für Hochwild" ( PDF 300 kB)
- Antrag auf Anerkennung als Wildtierschützer/-in nach § 48 Abs. JWMG (PDF 900 kB)
- Liste der anerkannten Wildschadensschätzer (PDF)
Ansprechpartner
Herr
Matthias Leisinger
Forstrecht, untere Jagdbehörde
Matthias Leisinger
Forstrecht, untere Jagdbehörde
Frau
Janine Lützelschwab
Untere Forst- und Jagdbehörde; Jagdscheine
Janine Lützelschwab
Untere Forst- und Jagdbehörde; Jagdscheine
Telefon:
Fax:
+49 7621 410-94312