Untere Jagdbehörde
Sie können alle Anträge auf Jagdscheinverlängerung oder -neuausstellung auch postalisch einreichen:
Landratsamt Lörrach
untere Jagdbehörde
z.H. Janine Lützelschwab
Palmstraße 3
79539 Lörrach
Wir sind Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Jagd!
Fragen, die nicht in unseren Aufgabenbereich fallen, finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Sonstige jagdbehördliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz und dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
Zu den jagdbehördlichen Aufgaben gehören neben der Ausstellung von Jagdscheinen unter anderem:
- Bestätigung oder Festsetzung von Abschussplänen (außer Rehwild)
- Erfassung des Abschussvollzugs
- Überprüfung von Jagdpachtverträgen
- Anerkennung von Wildtierschützerinnen und Wildtierschützern
Formulare
Dienstleistungen:
Angelegenheiten, die nicht in unseren Aufgabenbereich fallen:
Häufig werden wir mit folgenden Fragen konfrontiert, die nicht in unseren Aufgabenbereich fallen:Frage | Richtiger Ansprechparter |
Verkehrsunfälle mit Wild: | Richtiger Ansprechpartner ist die Polizei. Diese schaltet gegebenfalls den Jagdpächter ein. |
Fischereischeine: | Richtiger Ansprechpartner für die Ausstellung von Fischereischeinen ist die Wohnortgemeinde. |
Wild in Ortschaften oder Häusern (z.B. Marder): | Da der Innenbereich von Ortschaften befriedet ist (das heißt, dass dort nicht gejagd werden darf), ist der richtige Ansprechpartner die Ortpolizeibehörde. |
Waffenrecht: | Richtiger Ansprechpartner ist die Kreispolizeibehörde beim Fachbereich Ordnung im Landratsamt. |
Verendetes (totes) Wild: | Richtiger Ansprechpartner ist die Polizei. Diese schaltet gegebenfalls den Jagdpächter ein. |
Ansprechpartner
Herr
Matthias Leisinger
Forstzentrale, Forstrecht, untere Jagdbehörde
Matthias Leisinger
Forstzentrale, Forstrecht, untere Jagdbehörde
Frau
Janine Lützelschwab
Untere Forst- und Jagdbehörde; Jagdscheine
Janine Lützelschwab
Untere Forst- und Jagdbehörde; Jagdscheine