Maßnahmen zur Suchtprävention

Suchtprävention soll darauf abzielen, der Entstehung von substanzbezogenen und nichtstofflichen Abhängigkeiten/Süchten und den damit verbundenen psychosozialen Störungen vorzubeugen.

Zu den Präventionsmaßnahmen zählen vor allem:

  • Personale Prävention zur Förderung von Schutzfaktoren sowie der Förderung von Lebenskompetenzen,
  • Multiplikator/innenaus- und -fortbildung,
  • Massenkommunikative Maßnahmen zur Information, Aufklärung und Motivierung der Bevölkerung und
  • die fachliche Begleitung dieser Maßnahmen,
  • Strukturelle Prävention im Sinne flankierender Maßnahmen wie Mitarbeit in Gremien, Arbeitskreisen, Runden Tischen etc. zur Vernetzung von Präventionsangeboten und zur Förderung der Zusammenarbeit aller relevanter Institutionen,
  • Geschlechtsspezifische Angebote. Prävention muss mit ihren Angeboten auch vor Ort gehen.

Zielgruppen sind hierbei:

  • Familien (Eltern, Schwangere, Ehepartner, Kleinkinder und Kinder, Jugendliche)
  • Kindergärten und Kindertagesstätten (Kinder, Eltern, Erzieher/innen, Kindergartenträger)
  • Schulen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiter/innen, Eltern) sowie die Schulsozialarbeit
  • Gemeinden (Bürgermeister/innen und Gemeinderäte, Gemeindeverwaltungen)
  • Kinder- und jugendspezifische Einrichtungen (Heime, Jugendzentren, Jugendtreffs u.a.)
  • Vereine (Vereinsleitungen, Sport- und Spartenleiter/innen, Kinder, Jugendliche, Erwachsene als Vereinsmitglieder)
  • Betriebe (Betriebsleitungen, Personalleiter/innen, Sozial- und Gesundheitsberater/innen / -beauftragte, Betriebs- und Personalräte, Betriebsärzt/innen, Mitarbeiter/innen)

Der Landkreis Lörrach setzt sich dafür ein, dass alle Fachkräfte, die sich pädagogisch mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, Suchtvorbeugung als Teil ihrer Erziehungsaufgabe betrachten.

Schon im Kindergarten und in der Grundschule kann mit Prävention begonnen werden.

Weitere Informationen:

Angebote
Ansprechpartner
Jugendschutz
Betriebliche Suchtprävention