Aktuell

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Blauzungenkrankheit


Nach amtlich festgestelltem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in einem Rinderbestand im Landkreis Rastatt wird ein landesweites Restriktionsgebiet eingerichtet. Der Fachbereich Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Lörrach legt daher per sofort gültiger Allgemeinverfügung das gesamte Kreisgebiet als Sperrbezirk zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit fest. Dies bedeutet eine generelle Meldepflicht für alle Wiederkäuerhaltungen, eine Mitteilungspflicht über entsprechende Krankheitsanzeichen und ein Verbot der Verbringung aus dem Sperrgebiet, sofern keine Ausnahmegenehmigung von der unteren Tiergesundheitsbehörde erteilt wurde. Für das Verbringen innerhalb des Sperrgebietes bedarf es für Zucht-, Nutz- und Schlachttiere einer Erklärung des Tierhalters, dass bei den zu verbringenden Tieren keine klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit vorliegen. Dies betrifft Rinder, Schafe, Ziegen, gehaltene Wildwiederkäuer und Kameliden (unter anderem Lamas und Alpakas) sowie deren Embryonen, Samen und Eizellen.
 
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Krankheit von Haus- und Wildwiederkäuern. Das Virus wird über blutsaugende Mücken übertragen und ist für den Menschen ungefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.
 
Wer also im Landkreis Lörrach Wiederkäuer hält und diese Tierhaltung noch nicht beim Landratsamt Lörrach zur Registrierung angemeldet hat oder nach der Registrierung der Tierhaltung den Ort der Tierhaltung verlegt hat, hat die Haltung und den Standort der Tiere unverzüglich dem Fachbereich Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Lörrach (Palmstraße 3, 79539 Lörrach) als untere Tiergesundheitsbehörde mitzuteilen.
 
Krankheitsanzeichen, die einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit befürchten lassen, wie beispielsweise entzündete Schleimhäute, Gefäßstauungen, Schwellungen oder Blutungen, sind sofort bei der unteren Tiergesundheitsbehörde zu melden.
 
Gegen die Seuche kann vorbeugend geimpft werden. Mit der Impfung kann jederzeit begonnen werden, bis zum anerkannten Impfschutz dauert es etwa drei Monate.
 
Die Allgemeinverfügung sowie detaillierte Informationen zu den Krankheitsanzeichen oder der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen sind auf der Internetseite des Landratsamts zu finden: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen. Formulare und weitere Hinweise sind abzurufen unter www.loerrach-landkreis.de/blauzunge. Der Erlass gilt zunächst für zwei Jahre.