Im Jahr 2001 startete das Bundesamt für Strahlenschutz erstmalig ein umfassendes Untersuchungsprojekt um die Radongehalte in Deutschland flächendeckend zu erfassen. Im Zuge von weiteren Untersuchungen wurden auch im Landkreis Lörrach erhöhte Radongehalte in der Boden- und Raumluft ermittelt. Mit der Novellierung des Strahlenschutzrechts 2017 wurde mittlerweile die rechtliche Grundlage zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Radonbelastungen geschaffen.
In diesem Zusammenhang wurden vom Umweltministerium Baden-Württemberg Radonvorsorgegebiete ausgewiesen, in denen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit einer Überschreitung eines festgelegten Radon-Referenzwertes in der Raumluft gerechnet werden muss und damit weitere Auflagen zum Schutz vor Radonbelastungen an Arbeitsplätzen oder bei der Errichtung von Neubauten zu berücksichtigen sind. Dabei wurden auch einige Gemeinden im Landkreis Lörrach als Radonvorsorgegebiet eingestuft.
Die Informationen auf dieser Seite sollen einen kompakten Überblick zum Thema Radon liefern. Umfangreiche Informationen bieten die unter der Rubrik „Weiterführende Informationen“ verlinkten Internetseiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg und der vom Land eingerichteten Radonberatungsstelle.
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas. Es entsteht als Zerfallsprodukt radioaktiver Elemente der Gesteinsschichten. Über Risse und Poren kann es aus dem Untergrund aufsteigen und über die Bodenluft zu Tage treten. Radon ist farb – und geruchlos und ist als Edelgas chemisch beständig. Unter gesundheitlichen Gesichtspunkten ist vor allem das Radon-Isotop Rn-222 relevant, welches über die Uran-Radium-Zerfallsreihe entsteht und eine Halbwertszeit von etwa vier Tagen aufweist.
Radon gelangt über die Atemluft in den Körper und kann durch ionisierende Strahlung Zellenschädigungen verursachen und die Bildung von Lungenkrebs begünstigen. Radon wird mittlerweile als zweithäufigste Ursache – allerdings weit hinter dem Rauchen - für die Zahl der Lungenkrebserkrankungen in Deutschland verantwortlich gemacht. Da es schnell wieder ausgeatmet wird, ist dabei weniger das Radon selbst problematisch, als vielmehr dessen Zerfallsprodukte welche sich über eingeatmete Partikel und Aerosole in der Lunge anreichern können. Bei ihrem Zerfall geben Sie unter anderem energiereiche und zellschädigende Teilchenstrahlung ab. Aufgrund des starken Verdünnungseffekts gilt die Radon-Konzentration in der Umgebungsluft als gesundheitlich unbedenklich. Über Undichtigkeiten im Mauerwerk oder nicht abgedichtete Rohr- oder Leitungsdurchlässe kann Radon aber aus der Bodenluft in Gebäude eindringen und sich dabei besonders in Kellerräumen anreichern.
Die Radonbelastungen hängen vor allem von den Radon-Bildungsraten der verschiedenen Gesteine sowie den Durchlässigkeiten des Untergrundes ab. Anhand von verschiedenen Kriterien hat das Umweltministerium Baden-Württemberg Radonvorsorgegebiete ausgewiesen in denen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Überschreitung des Referenzwertes besteht. Sämtliche Radonvorsorgegebiete liegen dabei im Schwarzwald. Im Landkreis Lörrach wurden anhand dieser Kriterien auch einige Gemeinden als Radonvorsorgegebiet ausgewiesen:
Zu beachten ist dabei, dass in den Radonvorsorgegebieten die Wahrscheinlichkeit für eine Überschreitung des Referenzwertes erhöht ist, aber im Einzelfall nicht zwangsläufig auch tatsächlich hohe Radongehalte vorliegen müssen. Ebenso können auch außerhalb der Vorsorgegebiete höhere Radongehalte auftreten. Wie hoch der Radongehalt letztlich in der Raumluft ist, hängt entscheidend von der Dichtheit der erdberührten Gebäudeteile und von der Durchlüftungssituation ab. Eine verlässliche Einschätzung der Radonbelastung in Gebäuden kann daher nur durch eine unmittelbare Messung vor Ort erhalten werden.
Um das Risiko von Radonbelastungen einschätzen zu können, lassen sich relativ kostengünstige Radonmessungen durchführen. Dabei wird ein Messgerät in den exponierten Räumen z.B. im Keller platziert und die Radioaktivität über einen längeren Zeitraum gemessen. Solche Messgeräte können bei Messtellen bestellt werden und kosten im Bereich von 30 bis 50 Euro. Je nach Messergebnis lassen sich dann geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen treffen. Diese reichen von häufigerem Lüften der Räume, über Abdichtung von Fugen und Gebäudedurchlässen bzw. Kellertüren, dem Einbau von Lüftungsanlagen, bis hin zum Anlegen von Gasdrainagen oder sog. Radonbrunnen.
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2013//59/EURATOM wurde in Deutschland 2017 das „Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung – StrlSchG (Strahlenschutzgesetz)“ verabschiedet. Darin wird ein Referenzwert von 300 Bq/m³ Radon in Raumluft festgelegt. Becquerel gibt dabei Zerfallsereignisse pro Sekunde an. Dieser Referenzwert gilt für Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume ab 31.12.2018. Innerhalb der neu ausgewiesenen Radonvorsorgegebiete in denen in beträchtlicher Zahl mit Überschreitungen des Referenzwertes in Gebäuden zu rechnen ist, sind bei der Errichtung von Neubauten mit Arbeitsplätzen oder Aufenthaltsräumen zusätzliche Auflagen zum Schutz vor Radon zu erfüllen. Vorgeschrieben sind Radonmessungen bei Arbeitsplätzen in Kellerräumen oder im Erdgeschoss. Bei Überschreitung des Referenzwerts müssen entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der Radongehalte ergriffen werden.