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Kesslergrube: BASF kündigt Neubewertung der Sanierungmethodik an


Heute Vormittag hat BASF bekannt gegeben, dass die geplante Einkapselung des Perimeters 2 der Kesslergrube gestoppt werden soll. Die im Sanierungsplan von 2014 festgelegte Methodik soll auf den Prüfstand gestellt werden. Hierzu will BASF weitere Untersuchungen und eine Neubewertung der Verhältnisse vor Ort durchführen. Die Entscheidung steht auch im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2023 (s. MI der BASF vom 19. Juli).

"Für das Landratsamt ist der angekündigte Schritt von BASF nachvollziehbar. Es ist gut möglich, dass die relevanten Ergebnisse der vor mehr als zehn Jahren durchgeführten Untersuchungen vor Ort nicht mehr aktuell sind. Sie können und sollten für eine Neubewertung der Situation auf den aktuellen Stand gebracht werden, zumal sich mit Blick auf das Nachbargrundstück auch die Standortbedingungen maßgeblich geändert haben können", so Erster Landesbeamter und Umweltdezernent Ulrich Hoehler.

BASF muss nun ein entsprechendes neues Gutachten zur Altlastenuntersuchung durch anerkannte Sachverständige vorlegen, das der Bewertungskommission für Bodenschutz und Altlasten (Altlastenbewertungskommission) auf Grundlage von § 5 Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz zur Bewertung vorgelegt wird. Der interdisziplinär zusammengesetzten Kommission aus Fachleuten verschiedener Umweltbehörden gehören unter anderem Vertreter der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und des Regierungspräsidiums Freiburg an. Den Vorsitz der Kommission hat das Landratsamt Lörrach, das ebenfalls erneut Vertreter der Gemeinde Grenzach-Wyhlen zu den Sitzungen zur Kesslergrube hinzuziehen möchte. Bereits in der Vergangenheit hat die Gemeinde auf Einladung des Landratsamts regelmäßig an Sitzungen der Altlastenbewertungskommission teilgenommen.

Die Aufgabe von BASF ist es, in den kommenden Wochen einen Ablaufplan für das weitere Vorgehen in Bezug auf die Sanierung der Kesslergrube auszuarbeiten. Dabei wird das Landratsamt Lörrach seiner Beratungspflicht nachkommen. Ein erstes Gespräch hierzu ist unter Beteiligung des Regierungspräsidiums Freiburg zeitnah geplant.

Im Altlastenverfahren hat die sanierungspflichtige BASF grundsätzlich einen Vorgehensvorschlag zu entwickeln. Dieser Vorschlag wird von der Umweltverwaltung geprüft und für verbindlich erklärt, sofern alle rechtlichen Vorgaben und insbesondere die Ziele des Altlastenrechts erfüllt werden. Die Untere Bodenschutzbehörde entscheidet über die Sach- und Rechtslage dabei in Zusammenarbeit mit der Altlastenbewertungskommission. Diese Vorgehensweise wurde ebenso bei der ersten Entscheidung, die nun vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde, beschritten und entspricht den Vorgaben im Land Baden-Württemberg.

Eine akute Gefährdung anderer Umweltschutzgüter, wie beispielsweise des Wassers, ist nach Einschätzung des Landratsamtes nicht gegeben, wie unter anderem die regelmäßig von einem akkreditierten Labor durchgeführte Grundwasser-Analytik bestätigt. Das Grundwasser aus dem Bereich der Kesslergrube wird gefasst, abgeleitet und nach entsprechender Reinigung dem Rhein zugeführt, wo das Grundwasser auch im natürlichen Gefälle hinfließen würde. Im Jahr 2011 erging durch das Landratsamt Lörrach die Anordnung, dies dauerhaft zu gewährleisten.