Dienstleistung

Geländeauffüllungen im Außenbereich

Das fachgerechte Aufbringen von unbelastetem Bodenaushub, z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, kann den Boden und deren Nutzung verbessern. Allerdings sind Geländeauffüllungen und Bodenverbesserungen anspruchsvolle Vorhaben, die nur gelingen, wenn gewisse Regeln beachtet werden. Ansonsten können Vernässungen, Erosionen, Hangrutschungen und mehrjährige Ertragsdefizite die Folge sein.

Der flächenhafte Auftrag von Bodenaushub ist nur dann zulässig, wenn diese Maßnahme entweder eine Bodenverbesserung bewirkt oder zu einer Bewirtschaftungserleichterung führt. Die Beschaffenheit des Bodens darf dadurch nicht nachteilig beeinträchtigt werden.


Auf folgenden Standorten darf kein Material aufgebracht werden:

  • Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmäler, teilweise auch in Landschaftsschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten
  • Waldflächen
  • Böden hoher Ertragsfähigkeit (Bodenzahlen > 60)
  • Böden mit extremen Standorteigenschaften (Bodenzahlen < 20)
  • Überschwemmungsgebiete, Gewässerrandstreifen (10 m ab Böschungsoberkante)
  • Wasserschutzgebiete
  • Flächen mit besonderer Bedeutung der Natur- und Kulturgeschichte (z.B. Dolinen, Kulturdenkmäler)
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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Anforderungen an das Aufbringungsmaterial

Das Aufbringungsmaterial muss bestimmte chemische und physikalische Kriterien erfüllen. So dürfen keine bodenfremden Bestandteile enthalten sein (wie Bauschutt, Asphalt, Holz). Die Bodenart sollte der Hauptbodenart der Aufbringungsfläche entsprechen. Der Steinanteil darf nicht höher als der der Auftragungsfläche und es dürfen keine Blöcke > 20 cm Durchmesser enthalten sein. Es gilt der Grundsatz „Gleiches zu Gleichem“. Das Material darf keine Schadstoffe enthalten und muss unverdichtet sowie ausreichend trocken sein. Verantwortlich für den Nachweis der Eignung ist der/die Eigentümer/in bzw. Pächter/in des Grundstücks, auf welches das Material aufgebracht werden soll.

Fachgerechte Durchführung

Die ideale Auftragshöhe liegt bei ca. 20 cm. Das Bodenmaterial kann hier direkt aufgebracht werden, es ist kein vorheriges Abschieben des Mutterbodens notwendig und die Gefahr von Bodenverdichtungen ist gering. Bei Auftragshöhen über 20 cm sind die technischen Anforderungen anspruchsvoller. Der vorhandene Mutterboden muss vollständig abgeschoben und ggf. zwischengelagert werden. Die Zwischenlagerung darf nur in maximal 2 m hohen Mieten erfolgen.

Bei Lagerzeiten von mehr als 6 Monaten sind die Mieten mit geeigneten Pflanzenarten (z.B. Gräser, Leguminosen) zu begrünen. Nach Aufbringen des Auffüllmaterials wird der Mutterboden mittels Raupenfahrzeug wieder aufgetragen.

Bodenverdichtungen müssen unbedingt vermieden werden. Nur bei trockenem Boden und trockener Witterung darf aufgefüllt werden. Auch gefrorener Boden eignet sich gut. Durch den Einsatz von Kettenfahrzeugen mit geringem Druck werden Verdichtungen des unbefestigten Bodens minimiert. Sind trotz schonendem Umgang Verdichtungen entstanden, so ist im Anschluss eine mechanische Lockerung notwendig.

Durch Nachsorgemaßnahmen in den Folgejahren wird gewährleistet, dass das Bodengefüge wieder stabilisiert wird. Neben der Bodenbearbeitung mit leichtem Gerät und bei trockener Witterung unterstützen tiefwurzelnde Pflanzen (z.B. Luzerne, Ölrettich) und der Anbau von Zwischenfrucht den Aufbau eines intakten Bodensystems.

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Verfahrensablauf

Genehmigungspflicht

Auffüllungen von mehr als 500 m² Fläche oder mehr als 2 m Höhe sind genehmigungspflichtig. Auch für Vorhaben die keiner Genehmigung bedürfen, müssen die Vorgaben des Abfall-, Bodenschutz-, Naturschutz- und Wasserrechts eingehalten werden. Wenn eine Auffüllung ohne Genehmigung bzw. unsachgemäß oder auf ungeeigneten Flächen vorgenommen wird, ist mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen (Bußgeld, Entfernung des aufgebrachten Materials).

Anträge zu Auffüllungen sind direkt an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Lörrach – Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz- zu stellen.

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Erforderliche Unterlagen
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Weitere Hinweise

 Merkblatt Bodenauffüllungen der Reihe Bodenschutz Band 26  der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)

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Infomaterial
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Zugehörigkeit zu