Ab 1. Oktober keine Transportverbote für Grünabfälle aus Befalls- und Pufferzonen / Verbringung von Oberboden aus Befalls- und Pufferzonen bleibt ganzjährig verboten
Grünschnitt und Pflanzen dürfen bis Ende September nicht ohne Weiteres aus Befalls- und Pufferzonen heraustransportiert werden / Behörden bitten um Mithilfe
Wittlingen schließt sich dem Landschaftserhaltungsverband Landkreis Lörrach e.V. (LEV) an. Dies wurde auf der diesjährigen Mitgliederversammlung Anfang Dezember bekanntgegeben.
Allgemeinverfügung bleibt für mindestens drei weitere Jahre gültig: Außerhalb der Flugzeit ab 1. Oktober keine Transportverbote für Günabfälle aus Befalls- und Pufferzonen / Verbringung von Oberboden aus Befalls- und Pufferzonen bleibt ganzjährig verboten
Weitere Funde des Japankäfers auf Schweizer Seite machen Anpassung notwendig / Weiterhin keine Population im Landkreis Lörrach nachgewiesen / Landratsamt ruft auf, verdächtige Käfer zu melden
Weitere Funde des Japankäfers auf Schweizer Seite machen Anpassung notwendig / Bisher keine Funde im Landkreis Lörrach / Landratsamt ruft auf, verdächtige Käfer zu melden
Grünschnitt und Pflanzen dürfen bis Ende September nicht ohne Weiteres aus Befalls- und Pufferzonen heraustransportiert werden / Behörden bitten um Mithilfe
Allgemeinverfügung bleibt für mindestens drei weitere Jahre gültig: Außerhalb der Flugzeit ab 1. Oktober keine Transportverbote für Günabfälle aus Befalls- und Pufferzonen / Verbringung von Oberboden aus Befalls- und Pufferzonen bleibt ganzjährig verbote
Neue Pufferzonen in Teilen Lörrachs und Inzlingen, Pufferzonen in Weil am Rhein und Grenzach-Wyhlen ausgeweitet / Neue Befallszone am Hörnle (Grenzach-Wyhlen)