Informationen zum Testen auf das Corona-Virus
Schnelltest
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten im Landkreis Lörrach, Schelltests durchzuführen. Schnelltestungen sollen vorzugsweise innerhalb der Regelversorgungsstruktur durchgeführt werden: in Arztpraxen, Corona-Schwerpunktpraxen und Apotheken.
Wenden Sie sich für Terminabsprachen in den Arztpraxen oder Apotheken direkt an diese. Für eine Testung bei Kindern unter 6 Jahren wenden Sie sich vorher telefonisch an die Teststellen. Nicht alle Teststellen nehmen Testungen bei Kindern vor. Empfehlenswert ist daher, direkt mit dem Kinder-/Hausarzt in Kontakt zu treten.
Weitere Möglichkeiten zu Schnelltests im Landkreis Lörrach:
Übersicht der Teststationen mit Öffnungszeiten
Einige Teststationen bieten auch PCR-Tests an.
Link zum Schnelltestportal der Corona-Warnapp
Weitere Informationen rund um das Thema Testen auf das Corona-Virus finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg (in mehreren Sprachen)
- Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimpfung) und genesene Personen.
Weitere Informationen
Allgemein gilt: eine Testung ist nur ein Baustein der Virusbekämpfung; auch bei negativem Testergebnis müssen die allgemeinen Schutzmaßnahmen (Abstandeinhaltung, korrektes Tragen von Masken, Kontaktbegrenzung und regelmäßiges Lüften) weiterhin konsequent eingehalten werden!
Ob Schnelltests wirklich zuverlässig sind, ist nicht immer klar. Zudem gibt es hunderte Anbieter von Tests in Supermarkt, Drogerie und Co. Die Qualitätsunterschiede sind groß, verpflichtende Kontrollen gibt es nicht. Um herauszufinden, wie zuverlässig die gekauften Schnelltests sind, gibt es jetzt ein Online-Tool.
PCR-Test
- Testmöglichkeit beim Hausarzt / bei einer Schwerpunktpraxis
Eine Testung auf den Corona-Virus kann in den Corona-Schwerpunktpraxen oder direkt beim Hausarzt vorgenommen werden. Eine Übersicht der Schwerpunktpraxen ist folgender Karte zu entnehmen: http://coronakarte.kvbawue.de - Weitere Testmöglichkeiten im Landkreis
Liste der PCR-Testmöglichkeiten
Hinweis: Die Angebote können sich jederzeit ändern. Bitte nehmen Sie gegebenenfalls direkt Kontakt mit dem Testanbieter auf. - PCR-Teststelle in Lörrach-Haagen (Drive-In)
Die PCR-Teststelle in Haagen für symptomatische Patienten wurde am 31. März geschlossen. Dies hat die Kassenärztliche Vereinigung dem Landratsamt mitgeteilt. Weitere Infos HIER.
Eröffnung eines Testzentrums
Informationen zur Eröffnung eines Testzentrums für Bürgertestungen
Gemäß der Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24.06.2021 müssen Sie eine Beauftragung für die Durchführung von Bürgertestungen bei dem zuständigen Gesundheitsamt beantragen. Wenn Sie eine Teststelle für Bürgertestungen eröffnen möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Bitte machen Sie sich mit den Anforderungen an Leistungserbringer für Bürgertestungen sowie Ihren Pflichten (z.B. hinsichtlich Dokumentation) gemäß der aktuellen Coronavirus-Testverordnung vertraut. Die Testverordnung finden Sie hier:
- Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.09.2021, gültig ab 11. Oktober 2021
- Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, veröffentlicht am 11. Februar 2022
- Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, veröffentlicht am 30. März 2022
- Die jeweils aktuellen Änderungen und Verordnungen finden Sie außerdem auf der Seite des Bundesgesundheitsministerium (BMG)
2. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat die Voraussetzungen zum Betrieb einer Teststelle als Leistungserbringer nach §6 Abs.1 TestV in einem Schreiben zusammengefasst. Bitte machen Sie sich mit den zu erfüllenden Voraussetzung vertraut. Insbesondere zu den Voraussetzungen an das Personal, da sich dort Änderungen in Form eines Nachweise zur theoretischen und praktischen Schulung ergeben haben.
3. Füllen Sie die Checkliste zur Beauftragung von Leistungserbringern für die Durchführung von Bürgertestungen vollständig und wahrheitsgemäß aus und senden Sie diese unterschrieben an das Gesundheitsamt zurück.
4. Bitte legen Sie Ihren Organisationsplan zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung der Tests, der Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen, medizinprodukterechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen bei. Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass Sie als Leistungserbringer von Bürgertestungen auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen und Grundsätze der DS-GVO erfüllen müssen. Eine Hilfestellung zur datenschutzkonformen Bürgertestung finden Sie HIER.
5. Nach §7 Abs.9 TestV wird ab dem 1. August 2021 eine Vergütung für Bürgertestungen nach § 4a nur gewährt, wenn der Leistungserbringer die Ergebnismitteilung und die Erstellung eines COVID-19-Testzertifikats im Sinne des § 22 Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes auch über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts anbietet und auf Wunsch der getesteten Person über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts übermittelt.
Auf der letzten Folie der unten verlinkten Kurzpräsentation zum Digitalen EU-Zertifikat (DCC) finden Sie Informationen zu Registrierungsfragen sowie Ansprechpartner.
Registrierungsanfragen können an registrierung.labore.pandemietest@t-systems.com gestellt werden (Bitte geben Sie im Rahmen Ihrer Registrierungsanfrage die Anzahl der Teststellen, das Testvolumen pro Tag und eine technische Ansprechperson an und teilen Sie mit, ob Sie über eine eigene Softwarelösung verfügen, oder Interesse an dem CWA Schnelltestportal haben).
Weitere Informationen dazu sind u.a. auf der CWA-Seite http://www.coronawarn.app/de über das Feld „Schnelltestpartner werden“ bzw. unter den Rubriken „Blog“ und „FAQ“ zu finden.
Nähere Informationen finden Sie auch unter:
- Kurzpräsentation zum Digitalen EU-Zertifikat (DCC)
- FAQs zur Anbindung von Schnellteststationen
- Prozessablauf CWA-Anbindung
Bitte reichen Sie den Antrag für die Beauftragung als Leistungserbringen für Bürgertestungen per Post ein, dann prüfen wir Ihren Antrag und Sie werden informiert. Ausschließlich Leistungserbringer, die von uns eine positive Rückmeldung erhalten, werden der Kassenärztlichen Vereinigung gemeldet und können durchgeführte Bürgertests abrechnen.
Das Gesundheitsamt und die zuständige Ortspolizeibehörde behalten sich vor, Kontrollen durchzuführen, um die Eignung von Teststellen zu prüfen und die Beauftragung zurückzunehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an anzeigepflicht@loerrach-landkreis.de
Bei positiven Schnelltestergebnissen werden die Testanbieter gebeten, folgendes Formular zur Übermittlung positiver Testergebnisse an das Gesundheitsamt (E-Mail: gesundheit@loerrach-landkreis.de oder Fax: 07621 410-2199) zu verwenden.
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