Hilfe für die Ukraine
Wir sehen eine große Welle der Hilfsbereitschaft und Anteilnahme aus der Bevölkerung und setzen alles daran, im Landkreis schnellstmöglich die Voraussetzungen zu schaffen, Menschen aus der Ukraine aufzunehmen.
Das Landratsamt hat dabei eine koordinierende Rolle und befindet sich in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Derzeit werden weitere schnell umsetzbare Unterbringungsmöglichkeiten geprüft, es ist jedoch bereits jetzt durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen gewährleistet, dass Geflüchtete derzeit nicht aufgrund eines ablaufendes Visums zurückgeschickt werden.
Sofern kein privater Wohnraum zur Verfügung steht, erfolgt die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine direkt durch die unteren Aufnahmebehörden der Stadt- und Landkreise, ohne dass zuvor einer Aufnahme in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes bedarf. Unabhängig davon steht die Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Freiburg als ersatzweise Erstanlaufstelle zur Verfügung. Sofern die Einreise bereits im Rahmen eines Visums oder dem biometrischen Reisepass in den Landkreis Lörrach erfolgt ist, besteht die Möglichkeit bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel zu erhalten.
PIK-Registrierung und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Seit dem 01.06.2022 dürfen Sozialhilfeleistungen durch die Arbeitsverwaltung nur nach vorheriger PIK-Registrierung und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgezahlt werden. Bitte nehmen Sie nach erfolgter Anmeldung bei der Meldebehörde zur Terminvereinbarung Kontakt mit der Ausländerbehörde per E-Mail (auslaenderwesen(at)loerrach-landkreis.de) unter Angabe Ihrer Personalien (Vor- und Nachname, Geburtsdatum) und möglichst einer Telefonnummer, auf. Die Ausländerbehörde wird Ihnen sodann umgehend einen sehr zeitnahen Termin vergeben.
Bei Ihrer Vorsprache sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- der Reisepass
- ein biometrisches Lichtbild
- ein ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
DOWNLOAD FORMULAR
Soweit weitere Personenstandsurkunden vorhanden sind, sollten diese möglichst auch mitgebracht werden. Wichtig: Alle Familienmitglieder müssen anwesend sein und für jede einzelne Person ist ein Formular auszufüllen.
Weitere Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt es HIER. Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Justizministeriums.
Das Justizministerium hat eine Hotline für Flüchtende aus der Ukraine eingerichtet:
Montag - Samstag 8:30 - 17:00 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer: 0800 70 22 500. Die Hotline ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt.
Міністерство юстиції створило гарячу лінію для біженців з України: Понеділок - субота з 8:30 до 17:00 за безкоштовним номером: 0800 70 22 500. Гарячу лінію працюють російсько- та україномовні співробітники.