Sachgebiet


Kreispolizei

Zentrale Bußgeldstelle

  • Wir ahnden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), u.a. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, Telefonieren mit Handy.
  • Wir ahnden Verstöße gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), u.a. wegen fehlender Abgasuntersuchung und/oder Hauptuntersuchung durch den TÜV, abgefahrener Reifen, technischer Veränderungen am Fahrzeug und v.a.m.
  • Wir sind zuständige Bußgeldbehörde bei Verstößen gegen das Abfall-, Lebensmittel-, Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Fahrpersonal-, Umweltschutz- oder Naturschutzrecht u.v.m.

Verwarnung mit Verwarnungsgeld: Informationen zur Online-Anhörung

Waffen- und Sprengstoffrecht

Das Landratsamt Lörrach erteilt waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, d.h., wir stellen Waffenbesitzkarten, Waffenscheine, "kleine Waffenscheine" (für Gas-/Schreckschusswaffen), Europäische Feuerwaffenscheine, Schießerlaubnisse, Waffenhandelserlaubnisse und Sprengstofferlaubnisse aus.
Ausserdem führt das Landratsamt entsprechende Kontrollen bei den Waffenbesitzern vor Ort durch.

Entsprechende Anträge sind unter "Formulare & Anträge" verfügbar.

Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Online-Terminbuchung für das Waffen- und Sprengstoffrecht

Heimaufsicht

Es ist die Aufgabe der Heimaufsicht, die Interessen udn Bedürfnisse der Bewohner von Pflege- und Altenheimen sowie in Heimen für psychisch kranke oder behinderte Menschen vor Beeinträchtigungen zu schützen und darauf zu achten, dass die Selbstständigkeit, die Selbstverantwortung sowie die Selbstbestimmung dieser Menschen gewahrt und gefördert wird.

Weitere Aufgabe ist die angemessene Qualität des Wohnens sowie eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Enkenntnisse entsprechende Betreuung und Pflege sicher zustellen. Desweiteren berät Sie den Träger der Heime ausführlich beim Betrieb, sowie der Planung und Schaffung neuer Heime. Ausserdem berät die Heimaufsicht die Heimbeiräte über ihre Rechte und Pflichten und nimmt Bescherden der Heimbewohner entgegen.

Gewerberecht und sonstiges besonderes Polizei- und Ordnungsrecht

Das Landratsamt Lörrach erteilen spezielle gewerberechtliche Erlaubnisse, etwa für Immobilienmakler, Kapitalanlagevermittler, Bauträger, Reisegewerbekaufleute oder auch Spielhallenbetreiber. Hinzu kommt der Schutz der Allgmeinheit vor "schwarzen Schafen" im gewerblichen Bereich. Dies erfolgt beispielsweise durch Gewerbeuntersagungsverfahren.

Des Weiteren führt das Landratsamt Lörrach die Rechts- und Fachaufsicht über die Ortspolizeibehörden (ausser bei den Großen Kreisstädten Lörrach, Rheinfelden (Baden) und Weil am Rhein) aus.

Ausserdem ist das Landratsamt Lörrach zuständig für die Festsetzung von Märkten, Jahrmärkten sowie die Überwachung von Sonn- und Feiertagsarbeit. Entsprechende Ausnahmen sind bei der Gewerbeaufsicht zu beantragen.

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Wo?
Landratsamt Lörrach - Haus 2
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Öffnungszeiten
Montag:
08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
Zurzeit geschlossen

Mittwochs: Termine nur nach Terminvereinbarung.

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Leitung
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen