Dienstleistung
Kraftomnibusse - Genehmigung beantragen
Sie möchten im grenzüberschreitenden Personenverkehr entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftomnibussen befördern?
Dafür benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz.
Die Gemeinschaftslizenz können Sie für längstens zehn Jahre erhalten. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.
Hinweis: Sofern beantragt, können mit der Gemeinschaftslizenz auch Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit Kraftomnibussen (§ 48 PBefG) und der Verkehr mit Mietomnibussen (§ 49 PBefG) durchgeführt werden. Die Gebühr erhöht sich dementsprechend anhand der beantragten Verkehrsarten.
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Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr, Güterkraftverkehr, Rettungsdienstgesetz, Krankentransport mit Krankenkraftwagen
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Großraumtransporte und Schwertransporte, Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen StVO
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Personenbeförderungsgesetz - Antrag Kraftomnibusse
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Personenbeförderungsgesetz - Antragsunterlagen Gelegenheitsverkehr
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Personenbeförderungsgesetz - Anzahl der Arbeitnehmer - Anlage 4
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Personenbeförderungsgesetz - Eigenkapitalbescheinigung - Anlage 1b
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Personenbeförderungsgesetz - Erklärung Geschäftsführer
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Personenbeförderungsgesetz - Fahrpersonalliste - Anlage 3
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Personenbeförderungsgesetz - Fahrzeugliste - Anlage 5
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Personenbeförderungsgesetz - Vermieterbestätigung - Anlage 2
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Personenbeförderungsgesetz - Vermögensübersicht - Anlage 1a
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Personenbeförderungsgesetz - Zusatzbescheinigung - Anlage 1c
Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- Persönliche Zuverlässigkeit,
- fachliche Eignung und
- Betriebssitz oder Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland
Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie eine Fachkundeprüfung vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) bestanden haben.
Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK.
Die Genehmigung ist beim Sachgebiet Verkehr schriftlich zu beantragen.
Die hierfür erforderlichen Anträge und Anlagen finden Sie unter Formulare.
Im Anhörverfahren werden interne und externe Stellen angehört.
Nach Eingang aller Stellungnahmen und Bewertung aller Unterlagen wird über den Antrag entschieden und die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis informiert.
Das Merkblatt über die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Formulare.
Hinweis: Es können weitere Unterlagen verlangt werden.
Die Rahmengebühr für die Genehmigung richtet sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen:
- Gemeinschaftslizenz: EUR 50,00 – 700,00
Die Gebühr berechnet sich in Anlehnung an den jeweils geltenden Richtsatzkatalog.
Bei übermäßig hohem Verwaltungsaufwand kann bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abgewichen werden.
Hinweis: Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.