Dienstleistung
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges (länger als 7 Jahre abgemeldet)
Sie wollen ein Fahrzeug zulassen, das länger als 7 Jahre abgemeldet ist.
Ein Wunschkennzeichen können Sie im Internet vorab reservieren.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Einverständniserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahren
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Empfangsberechtigung nach § 75 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. SEPA - Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Vollmacht KFZ-Zulassung
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person - bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder
Vereinsregisterauszug
- Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen - Bei Nicht-EU-Bürgern ist die Benennung einer empfangsbevollmächtigten Person notwendig
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
(Sind die Original-Fahrzeugpapiere nicht mehr vorhanden, setzen Sie sich vorab mit uns zur Klärung des Sachverhalts in Verbindung.
In diesem Fall ist für die Zulassung eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO erforderlich. Für die Fahrt zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle (TÜV o.ä.) ist ein Kurzzeitkennzeichen notwendig.) - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat)
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese vorab telefonisch anfordern.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden
Mit dem Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 01.09.2023 wurden die Zulassungsvoraussetzungen für Personen aus dem EU-Ausland angepasst. Fahrzeuge können zukünftig auf EU-Bürger mit einer gültigen Anschrift aus dem EU-Ausland in Deutschland zugelassen werden, sofern sich der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland befindet. Entsprechende Nachweise über den Standort des Fahrzeugs sowie die ausländische Anschrift müssen für die Zulassung erbracht werden. Ob die vorgelegten Dokumente akzeptiert werden können, liegt im Ermessen der Zulassungsstelle.