Dienstleistung
Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung fallen in der Regel Kosten an, unter anderem Gebühren, Essensgelder.
Die Kita-Gebühren dafür legt in der Regel die jeweilige Gemeinde fest.
Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Kita-Gebühren nicht tragen können, können Sie beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung stellen.
Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.
Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Kindertageseinrichtungen: Antrag auf Gewährung von Leistungen in Tageseinrichtungen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Kindertageseinrichtungen: Merkblatt für den Antrag auf Übernahme des Teilnahmebeitrages für den Besuch einer Kindertageseinrichtung
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
- Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.
Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.
Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.
Die Übernahme des Beitrags kann ab Beginn des Antragsmonats erfolgen. Sie sollten den Antrag daher spätestens in dem Monat stellen, ab dem Ihr Kind die Kindertageseinrichtung besucht.
abhängig vom Einzelfall
- § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen
- § 90 Erhebung von Kostenbeiträgen
- § 82 Begriff des Einkommens
- § 85 Einkommensgrenze