Aktuell
Rede der Landrätin zum Haushalt 2023
- Es gilt das gesprochene Wort -
Haushalt 2023
„Erstens kommt es anders als man Zweitens denkt“
Mit diesem wohl Wilhelm Busch zuzuordnenden Ausspruch möchte ich die Einbringung des Haushalts 2023 beginnen.
Sehr geehrte Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte,
waren unsere Sorgen Ende 2021 noch überwiegend von der Corona-Pandemie beeinflusst, aber trotz zahlreicher Unwägbarkeiten doch mit Hoffnung und Zuversicht auf das Jahr 2022 ausgerichtet, hat sich das im Februar 2022 mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und einem als wärmsten seit Beginn der Klimaaufzeichnungen in Europa zu verzeichnenden Sommer vollständig verändert.
Neben dem furchtbaren Leid, das die Menschen im Kriegsgebiet erfahren, wurde ein Flüchtlingsstrom sowie eine Energie- und Wirtschaftskrise mit noch nicht endgültig abschätzbaren Folgen ausgelöst und die Inflation so befeuert, dass wir sie in allen Lebensbereichen spüren. Zugleich kämpfen wir mit den Auswirkungen der demographischen Entwicklung und dürfen angesichts der Klimakrise nicht nachlassen, den Herausforderungen zu begegnen, um Schlimmeres zu verhindern. Sabotageakte auf die Infrastruktur unserer Staaten beunruhigen uns zudem. Eine derartige Kumulation von Herausforderungen, die uns ganz unmittelbar betreffen, haben wir wohl seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr in dieser Form erlebt.
Doch stecken wir nicht den Kopf in den Sand und warten darauf, dass die Krisen vorübergehen. Wir wollen und müssen handlungs- und steuerungsfähig bleiben gemeinsam mit den Städten und Gemeinden. Organisatorisch bedeutet das, dass wir den Personaleinsatz, den Zeitaufwand und sonstigen Ressourcenverbrauch je nach Situation und Lage über Krisenstäbe in den Bereichen Corona, Flüchtlinge sowie Gas- und Strommangellage steuern und die Städte und Gemeinden einbinden.
Was sich so leicht anhört, ist ein Kraftakt. Die Mitarbeitenden im Landratsamt, den Eigenbetrieben und Gesellschaften, insbesondere auch den Kliniken sind nach 2 ½ Jahren Corona, immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen und zunehmender Aufgabendichte nicht zuletzt aufgrund zahlreicher neuer und geänderter Gesetze und Regelungen ein Stück entkräftet. Der Arbeitskräftemangel ist zudem in der Verwaltung deutlich zu spüren. So stiegen im Landratsamt die Mehrarbeitsstunden von Ende 2019 auf Ende 2021 von 37.978 auf 52.759 Stunden. Die nicht genommenen Urlaubstage steigerten sich im gleichen Zeitraum von 13.568 auf 16.487 und im Jahr 2022 auf 24.361 Tage. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen muss niemand mehr überrascht sein, dass es zunehmend zu mehr Erkrankungen unter den Mitarbeitenden kommt.
Ich kann mich nur im Namen der Damen und Herren Dezernenten sehr herzlich bei unseren Kolleginnen und Kollegen für ihr großes Engagement bedanken, die interdisziplinär arbeiten oder dem anspruchsvollen Arbeitsdruck in ihren originären Bereichen gerecht werden und sich den Herausforderungen des Alltags stellen.
Für die Zukunft muss es uns aber gelingen, Arbeitsdruck und -dichte so zu gestalten, dass Mehrarbeitsstunden abgebaut und Urlaub zeitnah genommen werden können. Dazu müssen wir die Digitalisierung vorantreiben, um nicht nur für die Bürger Erleichterungen, sondern für die Mitarbeitenden Zeitgewinne zu erhalten. Auf Dauer sehen wir zusätzlich die Einsparung an Raumkapazitäten. Die oft angesprochene Digitalisierungsrendite wird erst in nennenswertem Umfang spürbar werden, wenn digital nicht nur heißt, analog auf digital umzustellen, sondern künstliche Intelligenz tatsächlich Arbeit abnimmt und der erhebliche Umstellungsaufwand erledigt ist. Erste Erfolge erhoffen wir uns im Dezernat Soziales & Jugend, welches noch diesen Monat in das neue Verwaltungsgebäude einziehen soll und dort mit der elektronischen Akte arbeitet.
Mittel- und langfristig können wir aber nur zu weichenstellenden und unumgänglichen Veränderungen kommen, wenn auch Bund und Land davon absehen, Gesetze und Regelungen komplexer und arbeitsintensiver zu gestalten, wir gemeinsam Standards abbauen und dieses an die Bevölkerung auch kommunizieren, da die Erwartungen der Bürgerschaft erheblich von dem Leistbaren abweichen. Ich bin überzeugt, dass in unserer Demokratie die Mehrheit der Menschen ein gutes Bewusstsein für den Staat haben und Eigenverantwortung gerne wahrnehmen. Wir wissen aber ebenso, dass wir einige Gruppen haben, die anders, um nicht zu sagen querdenken, Demokratie nicht ernst nehmen und mehr auf den eigenen Nabel schauen als auf das Gesamtwohl. Auch hiermit müssen wir uns auseinandersetzen.
Die zahlreichen Veränderungen führen zu einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der nur durch eine ständige Flexibilität der Mitarbeitenden aufzufangen ist. Wir benötigen neue kreative Lösungen und Qualifizierungsprogramme, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Die Rückstände, die in zahlreichen Bereichen entstanden sind, führen zu einer Unzufriedenheit bei der Bevölkerung ebenso wie bei den Mitarbeitenden, die den Unmut der Menschen täglich zu spüren bekommen.
Weiterhin hat sich der Fokus durch den Ukraine-Krieg auf Bevölkerungsschutzthemen gerichtet. Neben den umweltbezogenen Gefahren sind Gasmangellage und Blackout, aber auch Fragen des Zivilschutzes im Vordergrund. Zusätzliche Planungen und Beschaffungsmaßnahmen sind gefordert. Mit der Einrichtung eines Krisenstabs, Informationsveranstaltungen für die Städte und Gemeinden, Datenabfragen, Maßnahmenplanungen zum Einsparen von Gas und Energie oder Beschaffungsnahmen haben wir 2022 die Basis gelegt. Das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz braucht aber sowohl personell als auch sächlich weitere Unterstützung. Denn neben den genannten Herausforderungen müssen wir mit klimabedingten Krisen oder gar Katastrophen wie Waldbränden, Dürre, Starkregen oder Hochwasser rechnen. Zudem erhoffen wir uns, dass die Corona-Pandemie in den allgemeinen Arbeitsprozess eingebettet werden kann und der Fachbereich Gesundheit zu seinen originären gesetzlichen Aufgaben zurückfindet. Neben den Themen des Infektionsschutzes wie Begehung, Beratung und Unterstützung diverser Einrichtungen und der präventiven Arbeit sind umweltbezogene Themen des Gesundheitsschutzes, wie z. B. durch die Tigermücke oder die Hitze ausgelöst, zu begleiten.
Der Ukraine-Krieg hat auch aufgezeigt, dass die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln nicht selbstverständlich ist. Ich bin deswegen sehr dankbar, dass wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten zumindest einen Kern an land- und forstwirtschaftlicher Produktion bei uns im Kreisgebiet erhalten haben. Selbstverständlich sind wir nicht autark, aber das Bewusstsein für die Produkte aus unserer heimischen Landwirtschaft wurde dadurch geschärft. Es muss uns gelingen, unsere landwirtschaftlichen Betriebe weiterhin zu fördern und zu erhalten. Wir werden das insbesondere dadurch tun, dass die Verwaltung die neue Agrarförderung (GAP 2023 – 27) ab dem kommenden Jahr gut und zügig umsetzt, damit die Betriebe Fördermittel aus der Agrarförderung erhalten können. Immerhin kommen rd. 12.5 Mio. Euro über diese Förderprogramme in die Betriebe. Aus unserer Sicht zukunftsgerichtet wäre, wenn wir mit den Städten und Gemeinden in 2023 übereinkommen, die Forstverwaltung weiterhin als gemeinsames Anliegen zu betrachten. Nur so lassen sich Synergievorteile nutzen und eine dauerhaft qualitätsvolle Betreuung der Wälder im Kreisgebiet absichern. Holz als nachwachsender heimischer Rohstoff bietet das Potenzial stoffliche und energetische Systeme stärker zu regionalisieren. Zudem muss der Schwerpunkt der Forstverwaltung zwingend bei den Anpassungsmaßnahmen in unseren Wäldern liegen. Die Beratung der Waldbesitzer, das Aufzeigen von Fördermöglichkeiten und die Maßnahmenumsetzung im betreuten Privat- und Körperschaftswald stehen dabei im Vordergrund. Auch die Wälder von Morgen sollten als nachhaltige Rohstoffproduzenten, Erholungsort und Sauerstofflieferant ihren Dienst tun können. Im Rahmen der Landwirtschaft ist unter der Überschrift „Klimaanpassung“ über die Themen Bewässerung von Kulturen und die Wasserversorgung des Weideviehs zu sprechen.
Wie können wir fiskalisch auf die skizzierte Situation reagieren?
Mit Unwägbarkeiten hatten wir auch schon in den vergangenen Haushaltsjahren zu kämpfen. Doch so ungewiss wie sich die Prognosen hinsichtlich der Entwicklung der Wirtschaft und damit der Steuererträge oder auch der sozialen Leistungen treffen lassen, war es noch nie. Angesichts unserer Verantwortung und Solidarität mit den Städten und Gemeinden versagt es sich, einerseits das Schlimmste anzunehmen und in Ertragsminderungen und Aufwandsentschädigungen alle negativen Sachverhalte einzukalkulieren und andererseits ebenso ein Vorgehen nach dem Prinzip Hoffnung in der Annahme, alles würde nicht so schlimm kommen.
Wir haben in den Haushaltsentwurf eingespeist, was heute sicher angenommen werden kann, wie beispielsweise die deutliche Verteuerung von Energie, allerdings in moderater Form. Auch haben wir die Einnahmen bei der Grunderwerbssteuer bei einem sehr ambitionierten Planansatz von 23 Mio. Euro belassen, obwohl das IST im laufenden Jahr vermutlich auf unter 21 Mio. Euro zurückfallen wird. Gegenüber dem Ihnen vorliegenden Haushaltsentwurf hat der erst einige Tage vorliegende Haushaltserlass dazu geführt, dass unsere Planansätze für die Zuweisung um rund 1,6 Mio. Euro über die Veränderungsliste abgesenkt werden müssen. Stagnierende oder sinkende Steuern auf der Ertragsseite treffen auf höhere Sozialtransferleistungen, höhere Personalaufwendungen und höhere Sachaufwendungen. Bei den Personalaufwendungen gehen wir von 5 Mio. Euro mehr aus, wovon die Hälfte auf voraussichtliche Tarifsteigerungen entfällt und die andere Hälfte auf neue Stellen, die größtenteils aufgrund von Fallsteigerungen im Sozialbereich notwendig werden. Unser derzeit angenommenes Minus erhöht sich so im Ergebnishaushalt auf rd. 10,5 Mio. Euro, wodurch sich der Landkreis schneller verschulden muss als bisher gedacht. Zudem ist bisher keine Unterstützung für unsere Kliniken GmbH im Haushaltsentwurf enthalten. Hier werden wir darüber sprechen müssen, ob wir aus dem laufenden Haushalt noch Unterstützung leisten müssen. Lassen Sie mich aber an dieser Stelle schon anmerken, dass Kliniken besser ausfinanziert werden müssen und deswegen landes- und bundesweit der Hilferuf an die Politik gerichtet wurde. Hinsichtlich der Exorbitanz steigender Baukosten aufgrund des Anstiegs des Baukostenindex sind wir beim Land vorstellig, um eine zusätzliche Förderung für den Klinikneubau zu erhalten. Im Übrigen werden in den Kliniken derzeit die Kräfte gebündelt, Abläufe verbessert und Strukturen verändert, um der Bevölkerung gute medizinische und pflegerische Angebote zu unterbreiten und sich auf eine sektorenübergreifende Versorgung vorzubereiten.
Vor diesem Hintergrund ist selbstverständlich, dass neben den Pflichtaufgaben im Bereich der kostenintensiven Bereiche Soziales und Jugend klare Prioritäten gesetzt werden müssen. Diese sehen wir in der Digitalisierung, der Bildung, dem Klimaschutz und dem Gesundheitsbereich. Gerade in dieser virulenten Zeit ist es wichtig, dass wir unsere Strategie im Auge behalten und uns an dieser orientieren.
Aus Solidarität zu den Städten und Gemeinden ist es unumgänglich, den Hebesatz der Kreisumlage nur in einem Mindestmaß steigen zu lassen. Insofern müssen wir ein hohes Defizit im Ergebnishaushalt akzeptieren. Es zeigt sich in dieser Situation wieder einmal, dass die Kreisumlage nur bedingt zur Finanzierung des Kreishaushaltes geeignet und zumindest auf die ursprüngliche Funktion als Instrument der Spitzenfinanzierung zurückzuführen ist. Für die Folgejahre muss es uns wieder gelingen, einen ausgeglichenen Haushalt herbeizuführen.
Wir schlagen vor, die Kreisumlage 2023 auf 32,6 Punkte festzusetzen, um das Defizit im Ergebnishaushalt bei ca. 8,5 Mio. Euro halten zu können.
Auf der Variantenfolie können Sie erkennen, dass wir bei einer Rückkehr auf den Hebesatz von 2021 mit 32,1 Punkten in ein Minus im Ergebnishaushalt von ca. 10,5 Mio Euro rutschen würden. Dieses sehen wir mit Blick auf künftige Haushalte als nicht vertretbar an. Andererseits würden wir um einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu erzeugen, einen Hebesatz von 34,8 Punkten festlegen müssen, was angesichts der Situation der Städte und Gemeinden völlig illusorisch und unzumutbar ist. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass mit diesem Vorschlag und einer Kreisumlage effektiv von knapp 127 Mio. Euro der Nettoressourcenbedarf Soziales in Höhe von 144 Mio. Euro deutlich unterschritten wird.
Vorbeugend werden wir gemeinsam 2023 die Haushaltsstruktur des Landkreises erneut durchleuchten und kritisch hinterfragen müssen. Unser Haushalt ist dominiert vom Bereich Soziales & Jugend, welcher aus einem sehr großen Teil aus der Erfüllung von Pflichtaufgaben besteht. Steigen hier die Transferleistungen weiterhin und übersteigt der Nettoressourcenverbrauch die Kreisumlage weiterhin so deutlich, können wir nicht umhin, eine Anpassung des Kreisumlagehebesatzes vorzunehmen. An dieser Stelle möchte ich den Hinweis geben, dass insbesondere die Landkreise im Regierungsbezirk Freiburg, welche in den vergangenen Jahren realistisch optimistisch zugunsten auch ihrer Städte und Gemeinden geplant haben und den Haushalt vollzogen, teilweise deutlich beabsichtigen, den Hebesatz zu erhöhen. Zudem sind erhebliche Stellenmehrungen in allen Landkreisen vorgesehen, die zum Teil im Kontext mit der Flüchtlingsunterbringung und dem entsprechenden Leistungsrecht stehen, im Übrigen aber mit zahlreichen weiteren Stellen insbesondere im Sozialbereich.
Stand heute müssen wir aufgrund des Haushaltserlasses von einem Kopfbetrag von 804 Euro bei der Annahme von 232.185 Einwohnern ausgehen und damit einer Schlüsselzuweisung von 37.462.100 Euro. Der von mir angekündigte Fehlbetrag von minus 10,5 Mio. Euro beinhaltet sowohl fiskalisch belastende als auch erleichternde Aspekte. Belastend sind insbesondere der Personalaufwand, die Transferleistungen, Sozial- und Jugendhilfe sowie die Finanzausgleichsumlage. Auch einige der Zukunftsstrategie entsprechende Maßnahmen oder sonstige zwingend erforderliche Maßnahmen belasten. Diese ergeben sich aus dem Ihnen vorliegenden Variantenpapier. Fiskalisch erleichternd ist natürlich die Kreisumlage, die Schlüsselzuweisung und diverse Einsparungen in den verschiedenen Haushalten. Wir haben Ihnen auf den hier gezeigten Folien die belastenden Faktoren dargestellt. Bei den rd. 5,7 Mio. Euro Mehraufwendungen aufgrund des Variantenpapiers (Var. 2) handelt es sich um Energiekosten, Gebäudeinstandhaltungskosten, Schülerbeförderungs- und ÖPNV-Kosten sowie Beträge für die Verwaltungsdigitalisierung. Der Mehraufwand bei den Transferleistungen in den Teilhaushalten 6 und 7 findet sich in der Eingliederungshilfe/BTHG, den Hilfen für junge Menschen und ihre Familien sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschl. Wohngeldentlastung und der Förderung von Tageseinrichtungen. Verbesserungen können wir in geringerem Umfang verzeichnen bei der Hilfe zur Pflege und diversen sonstigen Sozialleistungen. An dieser summarischen Darstellung können Sie erkennen, dass der Haushaltsentwurf vergleichsweise optimistisch geplant ist bzw. nicht alle Risiken voll umfänglich wiedergibt. Sollten diese 2023 eintreten, würde uns nichts anderes übrigbleiben, als eine Haushaltssperre zu vollziehen. Allerdings sehen wir nicht die Möglichkeit, eine Hebesatzerhöhung über 32,6 Punkte vorzunehmen, da die fiskalische Lage der Städte und Gemeinden, die in einer gesonderten Vorlage dargestellt wird, stark defizitär ist. Zudem müssen wir unsere Verschuldung im Blick behalten, nachdem die erwirtschaftete Liquidität weitgehend für die bisherigen Investitionen verbraucht wurde, wäre eigentlich die zweite Finanzierungssäule (die Erwirtschaftung der Abschreibung) umso wichtiger. Auch das ist aktuell nicht möglich. Deswegen muss 2024 das Defizit deutlich kleiner werden und spätestens 2025 der Haushalt wieder ausgeglichen. Wie immer haben wir Ihnen den Gesamthaushalt 2023 auf einer Folie mit Erträgen, den Aufwendungen und dem ordentlichen Ergebnis dargestellt ebenso wie den Saldo aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Unsere Investitionsschwerpunkte 2023 sehen wir im Neubau und Grunderwerb der Sprachheilschule Maulburg, der Erich-Kästner-Schule an Zentralklinikum mit einem Restbetrag, das Landratsamt Lörrach 2. Standort, den Zuschuss an den ZRL 2030 für den Ausbau der Garten- und Wiesentalbahn, das bewegliche Anlagevermögen der beruflichen Schulen sowie weitere Ihnen bekannte Maßnahmen. Weitere Investitionsschwerpunkte sind aus unserer Sicht in die Jahre bis 2026 zu verschieben. Das sich hieraus ergebende Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 114 Mio. Euro ist nach unserem Dreisäulenmodell zu finanzieren, wobei der Hinweis erfolgt, dass die Kreditaufnahmen auf ca. 90,5 Mio. Euro steigen werden.
Die Zukunftsfähigkeit unseres Landkreises sollten wir bei allen schlechten Nachrichten nicht aus dem Blick lassen. Schwerpunkte sind bei der Digitalisierung und insbesondere energetischen Gebäudeinstandhaltung und Sanierung zu sehen. Die Themen Mobilität, Klimaschutz und Strukturentwicklung stellen gemeinsam mit der Digitalisierung wesentliche Pfeiler der Daseinsvorsorge durch die öffentliche Hand dar. In zahlreichen Bereichen pflegen wir die intensive Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden, in anderen ist eine Aufgabenteilung innerhalb der kommunalen Ebene erforderlich. Jede Entscheidung aber, ob diese Themenbereiche forciert oder verlangsamt werden, wirken sich unmittelbar zum Vor- oder Nachteil aller kommunalen Ebenen aus. Die Maßnahmen und Projekte des Landkreises für bessere bzw. nachhaltigere Mobilität, mehr Klimaschutz und gute strukturelle Entwicklungen sind nur auf Kosten der Kreisumlage zu erhalten. Grundsätzlich entspricht dieses auch der Interessenslage, weil der Landkreis mit seiner Verwaltungskraft und den bei ihm gebündelten originären Zuständigkeiten viele Themen koordinieren kann und als Partner hierfür auch von den Städten und Gemeinden gesehen wird. Die kommunale Gemeinschaft verfügt insofern mit dem Landkreis über einen funktionierenden Überbau und ein politisches Gewicht. Unterstützungs- und Förderangebote von Bund und Land können zum Teil nur gemeinsam mit und durch den Landkreis erreicht werden. Die Zukunftsthemen, die sich im Teilhaushalt 4 ergeben, finden sich zum Teil im Haushaltsentwurf in der Variante 2. Zahlreiche Maßnahmen sind in der Variante 3 zu finden, über die vom Kreistag gesteuert werden kann, ob das Vorgehen beschleunigt oder abgebremst wird. Hier finden sich beispielsweise die Projektstelle für nachhaltige Mobilität, die personelle Verstärkung der Nahverkehrsplanung, der zusätzliche Tarifabsenkungsaufwand für das Angebot eines günstigen Einstiegstarifs für Gelegenheitsfahrende oder der Beratungsaufwand für die Umsetzung der Wärmewende Strategie. Als Konsolidierungsmaßnahmen sind im Haushalt ebenfalls Aspekte enthalten wie z. B. das Absenken des Sanierungsbudgets für Kreisstraßen durch realistischere Projektplanung und Zusammenfassung einer großen Sanierungsmaßnahme in einem Investitionsprojekt (Trag- und Deckschichtsanierung K 6350 Kandern/Marzell in den Jahren 20245/2025). Ebenso erlaube ich mir an dieser Stelle den Hinweis, dass auf weitere Investitionen im Bereich der Teilortsumfahrung Rümmingen verzichtet werden kann, wenn der Kreistag von diesem Projekt Abstand nehmen würde.
Im Teilhaushalt 4 werden wir diskutieren müssen, wie Risiken und Chancen einzuordnen sind. Kann der Landkreis Projekte zur Transformation der Mobilität, welche Investitionen und betrieblichen Aufwand nach sich ziehen, bei erheblich steigenden Kosten durchführen? Führt die Verfügbarkeit und der Preis von Mobilitätsenergie wie Treibstoff und Strom beispielsweise dazu, dass der schienengebundene Nahverkehr eingeschränkt werden müsste oder eigenwirtschaftlicher ÖPNV abbestellt? Kann die Projektpartnerschaft mit Städten und Gemeinden nachhaltig gesichert werden oder scheitern sie an der Leistungsfähigkeit und Bereitschaft aller Partner? Klimaschutz wird von allen als Zukunftssicherungsaufgabe gesehen, doch immer wieder werden klimaschädliche Maßnahmen gewählt, um über Notlagen hinwegzuhelfen. Das bedingt die Gefahr, dass die Offenheit in Politik und Gesellschaft für den Klimaschutz erodiert. Doch sehen wir auch eine Chance im Dreieck der Herausforderungen von Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Bei der Energieversorgung ist aus unserer Sicht eher ein beschleunigter Weg in Richtung Energieeinsparung, Ausbau und Nutzung von erneuerbaren Energien, dem Einsatz regionaler Energieprodukte und zumindest teilweise kommunalen autarken Steuerungsanteilen an der Energiebereitstellung voranzugehen. Allerdings bedeutet dieser Transformationsprozess Haushaltsmittel- und Personaleinsatz.
Selbst wenn der Weg zur Nachhaltigkeit beschwerlich ist, ist er ebenso alternativlos. Der Landkreis Lörrach wird sich den Folgen der Klimaveränderung in den kommenden Jahren stellen müssen, um sie abzumildern und somit die Wirtschafts- und Lebensgrundlagen für die Menschen zu sichern. Das Landratsamt ist mit den darin gebündelten Fachbehörden ein zentraler, aber nicht der alleinige Akteur. Die Klimaschäden im Wald wurden mit großer Betroffenheit auch von den Kreistagsfraktionen in den letzten Jahren wahrgenommen. Um die Dimension noch einmal zu verdeutlichen: Etwa eine halbe Million Kubikmeter Holz sind direkt durch Trockenheit oder indirekt – als eine Folge der Trockenheit - durch Borkenkäfer abgestorben. Über 1.000 ha, das sind 1.500 Fußballfelder, sind im Landkreis, rechnet man alle Flächen zusammen, kahlgefallen. Neben den ökonomischen Schäden für Waldbesitzer hat das auch gravierende ökologische Folgen. Zum Beispiel: Fehlt der Wald, können die Flächen Wasser nicht mehr in dem bisherigen Maße zurückhalten. Schnellerer Wasserabfluss und Erosionen sind die Folge. Ich male hier keine unrealistischen Horrorszenarien, sondern verweise nur auf das Hochwasser im Ahrtal. Die Forstverwaltung unterstützt die privaten Waldbesitzer, aber auch die Städte und Gemeinden im Rahmen der Beratung und Betreuung bei den Wiederbewaldungen und dem Verfügbarmachen von Fördermitteln in diesem Prozess. Das geschieht zwar im staatlichen Verwaltungsauftrag, die Prozesse zur Entscheidungsfindung, insbesondere die Frage, wie sehen unsere Wälder in Zukunft aus, finden aber auf der kommunalen Ebene statt. Der Kreis bündelt, führt Erkenntnisse zusammen und kann Beteiligungsprozesse begleiten. Weiterhin tragen wir die Verantwortung für die Organisation der Forstverwaltung und müssen in einem Evaluationsprozess die Umsetzung der Forstneuorganisation diskutieren. Die ganzheitliche Organisation aus einer Hand bewährt sich aber gerade in der Krise.
Dramatisch sind die Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft. In den Jahren 2018 bis 2022 gab es jeweils gravierende Ernteeinbußen durch Trockenheit. Weniger Getreide, weniger Grünfutter für das Vieh und damit Ertragseinbußen für Landwirtschaft waren die Folge. Der Klimawandel fördert die Verbreitung von invasiven Arten, für die wir noch keinen Umgang gefunden haben. So setzen neuerdings Reiswanzen den Obstbauern zu. Viele Betriebe bei uns im Kreis arbeiten strukturell und wirtschaftlich an der Grenze zur Betriebsaufgabe. Derartige sozioökonomische Folgen dürfen wir nicht einfach hinnehmen.
Gefördert werden müssen regionale Wirtschaftskreisläufe und die Wertschöpfung von der Urproduktion bis zum Endverbraucher. Lokales Handeln wird insofern ein Beitrag zur Wahrnehmung globaler Verantwortung.
Die Wirtschaftsregion Südwest hat in diesem Zusammenhang erst im Umweltausschuss am 6. Oktober diesen Jahres über das RegioWIN-Projekt „Zentrum Holzbau Schwarzwald“ und Bauwerk Schwarzwald e. V. berichtet, in welchem der Landkreis seit 2020 Mitglied ist. Ein anderes Beispiel sind bei kommunalen Initiativen zu finden. Die Stadt Lörrach entwickelt das Lauffenmühle-Areal zu einem Null-Immissionsgewerbegebiet in Holzbauweise. Der von der Forstverwaltung des Kreises betreute Stadtwald wird so zum eigenen Rohstofflieferanten.
Neuer Impulse bedarf es zwingend für die Landwirtschaft. Der Onlinehandel muss dabei keine ungeliebte Konkurrenz sein, sondern kann auch Chancen bieten. So stellt sich das neue Onlineportal für regionale Lebensmittel „Wochenmarkt 24“ auf einer von der Landwirtschaftsverwaltung des Kreises organisierten Fachtagung Direktvermarktung im November diesen Jahres vor. Gerade solche Foren sind es, die die Verwaltung neben der eigentlichen Beratungstätigkeit im engeren Sinn z. B. durch die Obstbau- und Weideberatung bedienen kann.
Weiterhin ist die Mitgliedschaft und aktive Mitwirkung im Naturpark Südschwarzwald und im Biosphärengebiet Schwarzwald wichtig, da auch diese engagierte und erfolgreiche Akteure sind. Gleiches gilt für den Landschaftserhaltungsverband, in dem 32 Städte und Gemeinden neben dem Landkreis Mitglied sind. Die aufgezeigten Initiativen führen zu einer Reduzierung des Treibhausgasausstoßes im gesamten Landkreis.
Zudem muss der Verkehr im Landkreis zu einer klimaschonenden und nachhaltigen Mobilität umgestaltet werden. Dazu zählen der S-Bahn-Ausbau, die Verbesserung des Busnetzes und der Busbedienung, der Ausbau und die Erhaltung der Radwege, die Umsetzung des ersten Radschnellwegs im Landkreis, die Unterstützung der Initiativen der Städte und Gemeinden für nachhaltige Mobilität und die Förderung bürgerschaftlicher Initiativen.
Schauen wir auf die Teilhaushalte 6 und 7 und damit den Sozial- und Jugendbereich. Es kann auch hier festgestellt werden, dass die aktuellen Herausforderungen die Menschen in schwierigen sozialen Problemlagen besonders hart treffen. Steigende Aufwendungen sind in nahezu allen sozialen Leistungsbereichen ebenso feststellbar wie der Fachkräftemangel, welcher dazu führt, dass Angebote immer häufiger wegen Personalmangel gekürzt oder gar geschlossen werden müssen. Betroffen sind hier z. B. die Bereiche Pflege und Leistung für behinderte Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Die Leistungserbringer bekommen nicht mehr das Personal, das dringend benötigt würde und im Sozialdezernat mussten wir 2022 sechs Gefährdungsanzeigen mit steigender Tendenz bearbeiten. Die vielfältigen Neuerungen, Änderungen und Reformen in diesem Bereich bringen die Mitarbeitenden im Landkreis an ihre Grenzen, zumal diese Reformen und gesetzlichen Neuregelungen oft nicht mit zusätzlichem Personal einhergehen. Ich verweise beispielhaft auf die Betreuungsrechtsreform, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, den Rechtskreiswechsel Ukraine und die Wohngeldreform. Der Haushalt 2023 wird zu einer noch nicht bezifferbaren Welle von Anträgen im Bereich des SGB II, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie des Wohngelds führen.
Zudem stellt das Flüchtlingsaufkommen eine riesige Herausforderung dar. Insgesamt sind rd. 2.500 Geflüchtete aus der Ukraine 2022 in den Landkreis gekommen. Wir arbeiten mit Hochdruck und der Unterstützung der Städte und Gemeinden daran, die Geflüchteten in privaten oder vorläufigen Unterkünften zu versorgen. 2023 erwarten wir, dass weitere Geflüchtete nach Baden-Württemberg und in den Landkreis Lörrach kommen und die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften stetig weiter steigt. Die Auswirkungen durch die Neuregelung im Rahmen des Bürgergelds sind schwierig einschätzbar. Aufgrund der explodierenden Energiekosten ist ebenso von einem erheblichen Antragsanstieg auszugehen. Personal, das die Anträge bearbeiten soll, muss am 1. Januar 2023 zur Verfügung stehen, wenn wir den Menschen nur ansatzweise gerecht werden wollen. Im Sozialausschuss werden wir auf die weiteren Folgen des Rechtskreiswechsels bei geflüchteten Menschen aus der Ukraine noch vertieft eingehen. Gleiches gilt für die BTHG-bedingten Mehrausgaben, welche sowohl für die Leistungserbringer als auch die Leistungsträger extrem personalaufwendig sind.
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Risiken müssen wir unsere Chancen heben, welche im Bereich der Prävention zu sehen sind, so dass die Maßnahmen der Sozialstrategie aus unserer Sicht weiter umzusetzen sind. Neben dem Bereich der Pflege mit präventiven Hausbesuchen ist das Projekt „Alle dabei – Wir für die Kinder im Landkreis Lörrach“ als wichtiger Schlüssel anzusehen. Im Bereich Jugend und Familie erfüllt uns die Entwicklung bei Hilfen bei seelischer Behinderung mit großer Sorge. Insofern freuen wir uns, als Pilotprojekt die Zusammenarbeit der beiden Bereiche Soziale Dienste und Eingliederungshilfe nach dem SGB XI in der Praxis erproben zu können mit dem Ziel, die Zugänge für Mensch mit entsprechenden Bedarfen zu verbessern. Auch muss es uns gelingen, junge Mensch in Ausbildung zu bekommen. Die Chancen, einen Ausbildungsplatz zu finden, sind so gut wie nie. Auch hier kommt einem Projekt mit präventiver Ausrichtung eine extrem hohe Bedeutung zu und ist das Projekt „Alle dabei – Wir für die Kinder im Landkreis Lörrach“ von besonderer Wichtigkeit. Neben dem Baustein „Bleib dabei“, in dem die Weiterqualifizierung pädagogischer Fachkräfte und Kita-Teams im Vordergrund steht und dem Baustein „Unterstützt dabei“, bei dem über eine Stiftung erhebliche Finanzmittel dafür eingesetzt werden können, Kitas mit fachlichem heilpädagogischen Knowhow temporär zu unterstützen und dort nachhaltig Kenntnisse zu verankern, ist der Bereich Präventionslotsen vernetzt dabei das Bindeglied, das über den Erfolg dieses Projekts entscheidet. Es kann allerdings nicht nur um die Unterstützung der Familien gehen, sondern ebenso um die extrem belasteten Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, welche durch das Projekt spürbar entlastet werden sollen. Mit dieser Arbeit kann maßgeblich an der Zukunftsfähigkeit des Landkreises gearbeitet werden.
Ein großes Risiko im Bereich der Jugendhilfe ist die Personalsituation bei den Leistungserbringern und die damit einhergehenden großen Lücken in der Angebotslandschaft. Insbesondere der eklatante Mangel an Inobhutnahmestellen bringt Mitarbeitende des Sozialen Dienstes in extreme Situationen, weil es häufig vorkommt, dass tagelang nach passenden Angeboten für die in Obhut genommenen Kinder des Landkreises gesucht werden muss. Inobhutnahmestellen sind jedoch in ganz Baden-Württemberg und den angrenzenden Bundesländern nicht mehr zu finden.
Ein weiterhin großes Risiko besteht im Landkreis aufgrund der fehlenden Betreuungsplätze für Kinder über 3 Jahren. Zu dieser Mangelsituation, in der rd. 500 Plätze für Kinder über 3 Jahre fehlen, kommt jetzt die Situation hinzu, dass die Kinder der geflüchteten Menschen aus der Ukraine über 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in einer Kita haben. Häufig fehlen nicht nur die Plätze an sich, sondern vielmehr das Fachpersonal, um die Plätze zu betreiben. Einschränkungen oder Schließungen von vorhandenen Angeboten führen zu täglichen Bedarfsmeldungen von Eltern bei uns. Das System der Kindertagespflege kommt zunehmend an seine Grenzen, obwohl der Kreistag bei vorliegenden bestimmten Faktoren Kindertagespflege für Kinder über 3 Jahre gegen eine entsprechende Kostenerstattung der Städte und Gemeinden gewährt hat und die Situation dadurch leicht entschärft wird.
Ein wichtiger Beitrag zur Energiewende wird auch in anderen Bereichen der Landkreisverwaltung geboten. So zählt die Überwachung und Durchsetzung der gesetzlichen Verpflichtung nach den Wärmegesetzen und der Energieeinsparungsverordnung sowie die Beratung der Bürger auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften einen wichtigen Aspekt zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele des Landkreises dar. Das Gebäudeenergiengesetz hat die Bundesgesetze EE-Wärmegesetz und die Energieeinsparverordnung inhaltlich abgelöst.
Die Fahrzeugbeschaffung des Landratsamts wurde so umgestaltet, dass bei Neuanschaffung überwiegend auf elektronische Antriebe gesetzt wird und somit die Fahrzeugflotte Schritt für Schritt umweltschonender wird.
Einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele kann die Gebäudeunterhaltung liefern. Aus fiskalischen Gründen wurde diese für die Jahre 2021 und 2022 zurückgefahren. Allerdings könnten auch hier 500.000 Euro zusätzlich das Thema forcieren. Spätestens ab 2023 sollte das Budget schrittweise erhöht und die dem Kreistag bekannte Organisationsuntersuchung hinsichtlich des Personalbedarfs umgesetzt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehen Sie mir nach, wenn ich nicht auf alle Themen weiter vertieft eingehe. Das werden wir ausführlich in den vorberatenden Ausschüssen unternehmen. Allerdings sei mir der Hinweis erlaubt, dass gerade auch im Bereich der Bildung der Fokus weiterhin bei den Schulen und dort auf der Digitalisierung, der Sanierung und Instandhaltung, insbesondere der energetischen, liegen wird.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft wird durch die Fokussierung auf eine regionale Bioabfallverwertung der weiteren Steigerung der Bioabfallmenge und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit auch hinsichtlich der Qualität des Biomülls seinen Beitrag leisten.
Der Eigenbetrieb Heime konnte 2022 mit Schliengen und Hausen zwei neue Pflegeheime im Zuge der Dezentralisierung des Markus-Pflüger-Zentrums einweihen und wird 2023 seinen Weg insofern fortsetzen. 2023 wird der Planungswettbewerb für den dritten Standort durchgeführt werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist bewusst, dass wir sehr schwierige Haushaltsberatungen vor uns haben, weil unsere Spielräume durch vielerlei Aspekte wesentlich eingeschränkt werden. Umso wichtiger ist mir, dass wir vor diesem Hintergrund unsere Ziele im Auge behalten, die Situation der Städte und Gemeinden berücksichtigen, die Zusammenarbeit mit diesen weiter vertiefen und uns politisch dafür einsetzen, dass gesetzliche Vorgaben noch administrierbar bleiben. Die Chancen und Risiken haben wir Ihnen wie weitere Informationen übersichtlich in einem Foliensatz zusammengestellt. Bei aller Ernsthaftigkeit der Lage freue ich mich ebenso wie meine Kolleginnen und Kollegen auf konstruktive Verhandlungen.