Dienstleistung
Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
Sie möchten die Nutzung einer baulichen Anlage ändern lassen? Dafür kommen ein Kenntnisgabeverfahren oder ein Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Betracht.
Es sei denn, die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei. Dies ist der Fall, wenn
- für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen als für die bisherige Nutzung gelten oder
- Sie durch die neue Nutzung zusätzlichen Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich schaffen.
Beispiele für Nutzungsänderungen:
- Sie wandeln einen bisher als Abstell- oder Hobbyraum genutzten Raum in einen Wohnraum um.
- Ein bisheriger Wohnraum wird in eine Gaststätte, in ein Büro oder in eine Arztpraxis umgewandelt.
Bloße Instandhaltungsarbeiten sind verfahrensfrei.
in der Regel die örtlich zuständige untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Online Terminbuchung Baurecht
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Abbruch baulicher Anlagen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Baubeginnsanzeige gem. § 59 Abs. 2 Landesbauordnung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Baubeschreibung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Baubeschreibung bei Nutzungsänderung oder Baumaßnahmen geringen Umfangs
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Baugenehmigung oder Bauvorbescheid - Antrag
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bauleiterbestellung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Baurecht - Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung von bauordnungs-/bauplanungsrechtlichen Vorschriften
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Baurecht - Lageplan schriftlicher Teil
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Berechnung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Einwendungsbogen als Angrenzer zu einem Bauvorhaben
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Erklärung Standsicherheitsnachweis im Baugenehmigungsverfahren
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Gewerblicher Fragebogen - Angaben zu gewerblichen Anlagen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Schlussabnahme einer baulichen Anlage - Antrag
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Statistik / Erhebungsbogen Bautätigkeit
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Technische Angaben über Feuerungsanlagen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Vertretungsvollmacht Bauangelegenheiten
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Zustimmungserklärung Angrenzer
Der Nutzungsänderung dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Vor allem, wenn es sich um eine verfahrensfreie Nutzungsänderung handelt, müssen Sie als Bauherrin oder Bauherr prüfen, ob die bestehenden Regelungen eingehalten werden. Beispiele sind:
- erforderliche Rettungswege sind vorhanden,
- die Aufenthaltsraumhöhe ist gewahrt,
- zusätzliche Stellplätze sind erforderlich und gegebenenfalls vorhanden.
Hinweis: Es ist auch möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen oder sonstige Vorschriften einer Nutzungsänderung entgegenstehen.
Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich bei der Baurechtsbehörde erkundigen, ob es sich bei der von Ihnen geplanten Nutzungsänderung um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt, ob die Voraussetzungen für ein Kenntnisgabeverfahren gegeben sind oder ob Sie ein vereinfachtes beziehungsweise umfassendes Baugenehmigungsverfahren durchführen müssen.
Sie als Bauherr sind dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Befreiungen oder Genehmigungen von den jeweils zuständigen Behörden eingeholt werden. Sie haben die Möglichkeit, sich mithilfe eines Antrags auf Bauvorbescheid von der Baurechtsbehörde bestätigen zu lassen, dass es sich bei Ihrem Bauvorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt oder/und dass das Vorhaben öffentlich-rechtlich zulässig ist. Dazu müssen Sie allerdings prüfungsfähige Unterlagen digital vorlegen. Die Bestätigung ist gebührenpflichtig.
Hinweis: Beachten Sie auch, dass eine Gemeinde durch Satzung bestimmen kann, dass für Bauvorhaben, die zwar nach § 50 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg verfahrensfrei sind, die Durchführung eines Verfahrens erforderlich ist.
- Im Baugenehmigungsverfahren müssen Sie neben dem Bauantrag (Anlage 3 oder 4 der VwV-Vordrucke) die Bauvorlagen nach § 2 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) einreichen, vor allem Lageplan, Bauzeichnung und Baubeschreibung. Bei der Baubeschreibung sind Angaben aber nur erforderlich, wenn sie die Nutzungsänderung betreffen. Die Baurechtsbehörde kann, wenn dies zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich ist, weitere Unterlagen verlangen. Sie kann auch auf Bauvorlagen oder einzelne Angaben verzichten.
- Im Kenntnisgabeverfahren müssen Sie neben der Anlage 1 der VwV-Vordrucke die Bauvorlagen nach § 1 LBOVVO einreichen, vor allem Lageplan und Bauzeichnung.
keine
Gemäß der Gebührensatzung Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises
Widerspruchsverfahren und Klage
Es ist auch möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen oder sonstige Vorschriften einer Nutzungsänderung entgegenstehen.
Die Anlagen und die Rechtsvorschriften finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg unter der Rubrik "Baurecht- Erlasse und Vorschriften".