Vollzeitpflege
Pflegekinder kommen aus Familien mit multiplen Problemen, die häufig schon ambulante Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen haben, um das Familiensystem zu stärken. In der Regel liegt bei einem oder bei beiden Elternteilen eine Suchtproblematik und/oder eine schwerwiegende psychische Erkrankung vor. Vor diesem Hintergrund kam es in einigen der Familien zu Überforderungssituationen in der Betreuung und Versorgung der Kinder. Auch kann davon ausgegangen werden, dass die Kinder Gewalt in ihrer Herkunftsfamilie erlebt haben. Immer wieder zeigen Kinder auch Schädigungen aus dem Alkohol- und Drogenkonsum der leiblichen Mutter während der Schwangerschaft.
Alle Pflegekinder sind in unterschiedlichem Maß mit der Bewältigung ihrer Herkunftsgeschichte und ihres Pflegekinderstatus beschäftigt. Sie benötigen hierbei Begleitung durch ihre Pflegeeltern, manchmal auch weitere pädagogische oder therapeutische Hilfen.
Alle Pflegekinder sind in unterschiedlichem Maß mit der Bewältigung ihrer Herkunftsgeschichte und ihres Pflegekinderstatus beschäftigt. Sie benötigen hierbei Begleitung durch ihre Pflegeeltern, manchmal auch weitere pädagogische oder therapeutische Hilfen.
Die Vollzeitpflege ist im Sinne des § 33 SGB VIII eine Form der Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses (§ 27ff SGB VIII). Dabei wird ein Kind oder ein Jugendlicher über Tag und Nacht von einer Pflegefamilie betreut und versorgt.
Hilfen zur Erziehung beantragen die Eltern als Personensorgeberechtigte für sich selbst mit dem Ziel, ihre Elternverantwortung zu stärken und ihre Erziehungsfähigkeit wieder herzustellen (§§ 1, 37 SGB VIII). Aus dieser gesetzlichen Vorgabe ergibt sich auch für die Vollzeitpflege das vorrangige Ziel, dass ein Kind möglichst wieder in seine Herkunftsfamilie zurückkehrt und dort betreut und versorgt wird.
Überwiegend ist die Vollzeitpflege als Hilfe zur Erziehung nach erfolgter Beratung von den Eltern beantragt worden. In einigen Fällen entscheidet das Familiengericht über die Unterbringung des Kindes zur Abwendung von Gefahren für dessen körperliches und seelisches Wohl.
Ob eine Vollzeitpflege eine zeitlich befristete Erziehungshilfe ist, die mit der Rückkehr in die Herkunftsfamilie endet oder ob sie eine auf Dauer angelegte Lebensform für das Pflegekind wird, hängt vom Alter und Entwicklungsstand des jungen Menschen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie ab (§ 37 SGB VIII).
Die zeitliche Perspektive der Vollzeitpflege soll im Sinne des Kindeswohls innerhalb eines vertretbaren Zeitraums geklärt werden (§ 37 SGB VIII)
Hilfen zur Erziehung beantragen die Eltern als Personensorgeberechtigte für sich selbst mit dem Ziel, ihre Elternverantwortung zu stärken und ihre Erziehungsfähigkeit wieder herzustellen (§§ 1, 37 SGB VIII). Aus dieser gesetzlichen Vorgabe ergibt sich auch für die Vollzeitpflege das vorrangige Ziel, dass ein Kind möglichst wieder in seine Herkunftsfamilie zurückkehrt und dort betreut und versorgt wird.
Überwiegend ist die Vollzeitpflege als Hilfe zur Erziehung nach erfolgter Beratung von den Eltern beantragt worden. In einigen Fällen entscheidet das Familiengericht über die Unterbringung des Kindes zur Abwendung von Gefahren für dessen körperliches und seelisches Wohl.
Ob eine Vollzeitpflege eine zeitlich befristete Erziehungshilfe ist, die mit der Rückkehr in die Herkunftsfamilie endet oder ob sie eine auf Dauer angelegte Lebensform für das Pflegekind wird, hängt vom Alter und Entwicklungsstand des jungen Menschen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie ab (§ 37 SGB VIII).
Die zeitliche Perspektive der Vollzeitpflege soll im Sinne des Kindeswohls innerhalb eines vertretbaren Zeitraums geklärt werden (§ 37 SGB VIII)
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben stellt der Landkreis Lörrach Vollzeitpflege in zeitlich befristeter und unbefristeter Form sicher.
Pflegefamilien nehmen Pflegekinder
Pflegefamilien nehmen Pflegekinder
- für eine kurze und klar begrenzte Zeit auf, wenn ein Elternteil ausfällt und keine Lösung im Familien- oder Freundeskreis gefunden wird (Kurzzeitpflege).
- für einen längeren, und noch nicht eingrenzbaren Zeitraum auf (Vollzeitpflege zeitlich begrenzt).
- bis zu deren Verselbständigung auf, weil von Beginn an oder innerhalb eines vertretbaren Zeitraums klar wird, dass eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht möglich ist. (Vollzeitpflege auf Dauer).
- in akuten Not- und Krisensituationen sofort auf. Diese Pflegefamilien stehen als Bereitschaftspflegefamilien bereit, wenn aufgrund einer bestehenden Gefahrensituation der Schutz eines Kindes sichergestellt werden muss und es zügig einen Ort zur Versorgung und Betreuung für das Kind braucht. Die Kinder bleiben so lange in der Bereitschaftspflegefamilie bis die Krise in der Herkunftsfamilie überwunden oder die Perspektivklärung abgeschlossen ist. Bereitschaftspflege ist eine besondere Aufgabe, für die Pflegeeltern besondere Voraussetzungen mitbringen müssen. In unserem Flyer (PDF) erfahren Sie mehr über Bereitschaftspflege.
Die Aufgaben und Leistungen des PAD umfassen die Werbung von Pflegefamilien, die Prüfung und Vorbereitung von Pflege- Adoptivbewerbern auf ihre Aufgabe und die Vermittlung von Pflege- und Adoptivkindern sowie die Begleitung beider Familien.
Als Spezialdienst innerhalb der Sozialen Dienste im Fachbereich Jugend und Familie hat auch der PAD eine staatliche Wächterrolle und einen Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung.
Die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII mit der dazugehörigen Hilfeplanung und -steuerung (§ 36 SGB VIII) und dem gesetzlichen Anspruch von Pflege- und Herkunftsfamilien auf Beratung und Begleitung (§ 37 SGB VIII) stellt eine Kernaufgabe des PAD dar, der sich die Fachkräfte intensiv widmen.
Um diese Aufgabe gut erfüllen zu können ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen der Fachkraft, den Pflegekindern und deren Familien wichtig. Regelmäßige Kontaktpflege ist daher selbstverständlich. Dabei können gemeinsam mit den Familien Lösungen bei pädagogischen Fragestellungen, erarbeitet werden.
Der PAD arbeitet zusammen mit Kooperationspartnern, wie zum Beispiel der Psychologischen Beratungsstelle des Landkreis Lörrach.
Pflegeeltern erhalten für die Sicherstellung der Grundversorgung der Pflegekinder und für ihr erzieherisches Engagement eine finanzielle Leistung in Form von Pflegegeld.
Neben der Begleitung der einzelnen Pflege- und Herkunftsfamilien bietet der PAD immer wieder Gruppen und Kurse für Pflegeeltern und Pflegekinder an und organisiert Fachtage zu interessanten Themen rund um Vollzeitpflege und Adoption. Unter Veranstaltungen finden Sie aktuelle Angebote.
Der PAD entwickelt sich kontinuierlich weiter, um Pflegefamilien nachhaltig gut begleiten zu können. Konzeptionelles Arbeiten, die Förderung der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern sowie eigene Fort- und Weiterbildung sind ebenfalls wichtige Bestandteile der Arbeit als PAD.
Als Spezialdienst innerhalb der Sozialen Dienste im Fachbereich Jugend und Familie hat auch der PAD eine staatliche Wächterrolle und einen Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung.
Die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII mit der dazugehörigen Hilfeplanung und -steuerung (§ 36 SGB VIII) und dem gesetzlichen Anspruch von Pflege- und Herkunftsfamilien auf Beratung und Begleitung (§ 37 SGB VIII) stellt eine Kernaufgabe des PAD dar, der sich die Fachkräfte intensiv widmen.
Um diese Aufgabe gut erfüllen zu können ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen der Fachkraft, den Pflegekindern und deren Familien wichtig. Regelmäßige Kontaktpflege ist daher selbstverständlich. Dabei können gemeinsam mit den Familien Lösungen bei pädagogischen Fragestellungen, erarbeitet werden.
Der PAD arbeitet zusammen mit Kooperationspartnern, wie zum Beispiel der Psychologischen Beratungsstelle des Landkreis Lörrach.
Pflegeeltern erhalten für die Sicherstellung der Grundversorgung der Pflegekinder und für ihr erzieherisches Engagement eine finanzielle Leistung in Form von Pflegegeld.
Neben der Begleitung der einzelnen Pflege- und Herkunftsfamilien bietet der PAD immer wieder Gruppen und Kurse für Pflegeeltern und Pflegekinder an und organisiert Fachtage zu interessanten Themen rund um Vollzeitpflege und Adoption. Unter Veranstaltungen finden Sie aktuelle Angebote.
Der PAD entwickelt sich kontinuierlich weiter, um Pflegefamilien nachhaltig gut begleiten zu können. Konzeptionelles Arbeiten, die Förderung der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern sowie eigene Fort- und Weiterbildung sind ebenfalls wichtige Bestandteile der Arbeit als PAD.