Mit Verwunderung haben das Landratsamt und das Staatliche Schulamt die Äußerungen des SAK aufgenommen, die in den vergangenen Tagen in der Badischen und Oberbadischen Zeitung zu lesen waren.
Keine Ausnahmegenehmigung für die verbleibenden 23 Doppelzimmer möglich / Ebenfalls Fristen für Nachbesserungen bei Wohngruppen, Küchen und Hauswirtschaftsräumen verlängert