Pressemitteilung

Unterkunft für minderjährige Geflüchtete in Hauingen wird frühestens Anfang März belegt


Die neue Unterkunft für minderjährige unbegleitete Geflüchtete in der Lingertstraße in Lörrach-Hauingen wird frühestens Anfang März belegt. Derzeit laufen noch letzte Vorbereitungsmaßnahmen.

In der Hauinger Unterkunft ist Platz für bis zu 30 Jugendliche. Die Jugendlichen sind in der Regel Jungen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren, die zumeist aus Afghanistan, Guinea oder Syrien geflohen und ohne ihre Eltern im Landkreis Lörrach angekommen sind. Die Jugendlichen sind in das System der Jugendhilfe des Landkreises eingebunden und werden darüber auch betreut.

So wird wie in allen Unterkünften des Landkreises für geflüchtete Kinder und Jugendliche neben der Sozialbetreuung auch ein Sicherheitsdienst rund um die Uhr anwesend sein, der entsprechend geschult ist und auch als Ansprechpartner für die Jugendlichen vor allem in den Randzeiten dient.

Speziell für die Nachbarschaft und die Anwohnerinnen und Anwohnern im Gebiet der neuen Unterkunft organisieren der Landkreis und die Stadt Lörrach ein weiteres Informationsangebot vor der Belegung.

Hintergrundinformationen

Aufgrund seiner Grenzlage steht der Landkreis Lörrach bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen im landesweiten Vergleich besonders im Fokus. Allein im vergangenen Jahr sind knapp 1.800 unbegleitete minderjährige Geflüchtete angekommen und vom Landratsamt vorläufig in Obhut genommen worden – mehr als in jedem anderen Landkreis in Baden-Württemberg. Die Entwicklung der Ankunftszahlen für 2024 kann derzeit nicht prognostiziert werden. Der Landkreis sucht daher weiter nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten.

Unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche unterliegen dem Kinder- und Jugendschutz und durchlaufen daher andere Verfahren als erwachsene Geflüchtete. Sie kommen nicht in den Gemeinschaftsunterkünften unter, sondern in Inobhutnahmestellen mit altersentsprechender Sozialbetreuung. Sie werden im Normalfall von der Bundespolizei aufgegriffen und umgehend dem Landkreis Lörrach als zuständigem Träger der öffentlichen Jugendhilfe übergeben. Die Ankünfte der jungen Menschen sind daher nicht im Voraus planbar. Bis zur Weiterverteilung in andere Landkreise in Deutschland muss sich der Landkreis Lörrach vor allem um die Altersfeststellung, die ersten Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen und die medizinische Erstuntersuchung kümmern. In der Regel bleiben die Jugendlichen sechs bis acht Wochen im Landkreis Lörrach bis sie in andere Land- oder Stadtkreise zugewiesen werden. Stellt sich heraus, dass eine Volljährigkeit vorliegt, erfolgt die Weiterleitung an die Landeserstaufnahmestelle für Asylsuchende in Karlsruhe.