Pressemitteilung

Unterkunft für minderjährige Geflüchtete in Hauingen


Der Landkreis Lörrach hat in der Lingertstraße in Lörrach-Hauingen ein leerstehendes Gebäude angemietet. Dort sollen ab dem 15. Februar 2024 bis zu 30 unbegleitete minderjährige Geflüchtete vorläufig untergebracht werden. Die Jugendlichen sind in der Regel Jungen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren, die zumeist aus Afghanistan, Guinea oder Syrien geflohen und ohne ihre Eltern im Landkreis Lörrach angekommen sind.

Wie in allen Unterkünften des Landkreises für geflüchtete Kinder und Jugendliche wird neben der Sozialbetreuung auch ein Sicherheitsdienst rund um die Uhr anwesend sein, der entsprechend geschult ist und auch als Ansprechpartner für die Jugendlichen vor allem in den Randzeiten dient.

Aufgrund seiner Grenzlage steht der Landkreis Lörrach bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen im landesweiten Vergleich besonders im Fokus. Allein im vergangenen Jahr sind knapp 1.800 unbegleitete minderjährige Geflüchtete angekommen und vom Landratsamt vorläufig in Obhut genommen worden – mehr als in jedem anderen Landkreis in Baden-Württemberg. Die Entwicklung der Ankunftszahlen für 2024 kann derzeit nicht prognostiziert werden. Der Landkreis sucht daher weiter nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten.

Hintergrundinformationen zum Ablauf der vorläufigen Inobhutnahme
Unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche unterliegen dem Kinder- und Jugendschutz und durchlaufen daher andere Verfahren als erwachsene Geflüchtete. Sie kommen nicht in den Gemeinschaftsunterkünften unter, sondern in Inobhutnahmestellen mit altersentsprechender Sozialbetreuung. Sie werden im Normalfall von der Bundespolizei aufgegriffen und umgehend dem Landkreis Lörrach als zuständigem Träger der öffentlichen Jugendhilfe übergeben. Die Ankünfte der jungen Menschen sind daher nicht im Voraus planbar. Bis zur Weiterverteilung in andere Landkreise in Deutschland muss sich der Landkreis Lörrach vor allem um die Altersfeststellung, die ersten Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen und die medizinische Erstuntersuchung kümmern. In der Regel bleiben die Jugendlichen sechs bis acht Wochen im Landkreis Lörrach bis sie in andere Land- oder Stadtkreise zugewiesen werden. Stellt sich heraus, dass eine Volljährigkeit vorliegt, erfolgt die Weiterleitung an die Landeserstaufnahmestelle für Asylsuchende in Karlsruhe.