Pressemitteilung

Optimierung von pflegebezogener, komplexer Einzelfallberatung im Landkreis Lörrach


Einzelberatungen zu einem pflegebezogenen Thema sind oft komplex und nicht immer einfach. Gleichzeitig sind sie ein wesentlicher Bestandteil für eine gelingende Versorgung im Bereich der Pflege. Um im Landkreis Lörrach alle Bedarfe und Akteure, die eine pflegebezogene, komplexe Einzelfallberatung anbieten, festzustellen, führt die Kommunale Pflegekonferenz ab heute (10. Januar) eine Befragung durch.

Vom 10. bis 31. Januar können alle Einrichtungen mit einem pflegebezogenen, komplexen Einzelfallberatungsangebot an der Umfrage teilnehmen. Ab Februar werden zudem Personen, die eine entsprechende Beratung in Anspruch genommen haben, befragt. Die Ergebnisse werden in der Kommunalen Pflegekonferenz 2024 Juni vorgestellt. Teilnehmende Einrichtungen können außerdem an einer durch die Geschäftsstelle der Kommunalen Pflegekonferenz moderierten Projektgruppe mitwirken, in der die Strukturen bedarfsspezifisch weiterentwickelt werden sollen. Die Umfrage sowie weitere Informationen zum Vorhaben sind unter www.loerrach-landkreis.de/pkE abrufbar.

Für Rückfragen oder weitere Informationen steht Dr. Anne Göhner, Leiterin der Geschäftsstelle Kommunale Pflegekonferenz, gerne zur Verfügung:
Telefon: +49 7621 410-5011
E-Mail: anne.goehner(at)loerrach-landkreis.de

Was meint pflegebezogene, komplexe Einzelfallberatung?


Pflegebezogen bedeutet, dass der Fokus auf Menschen von Alter von 65 Jahren oder älter oder pflegenden Angehörigen liegt, die zu einem pflegebezogenen Thema Beratung und/oder Begleitung benötigen.
Unter komplexer Einzelfallberatung ist zu verstehen, dass Personen aufgrund eines mehrschichtigen Unterstützungsbedarfs beraten und innerhalb eines Netzwerks von Leistungserbringern begleitet werden. Zielgruppe sind in der Regel Personen mit Pflegebedarf oder Behinderung und/oder deren Zu- und Angehörige, die mehr als reine Information oder einmalige Beratung benötigen. Diese fallsteuernde Beratung/ Begleitung wird meistens von Fachkräften durchgeführt. Dazu zählen beispielweise auch Beratungen in Beratungsstellen nach § 7a SGB XI oder durch Pflegedienste nach § 37 Absatz 3 SGB XI. Zu den Aufgaben der Beratenden/Begleitenden können dabei zum Beispiel das Erkennen von Bedarfen (Assessment), die Hilfe-/Versorgungsplanung und Unterstützung bei der Umsetzung von Lösungsschritten, die Leistungssteuerung auf Netzwerkebene oder der Aufbau von Kooperationen gehören.

Kommunale Pflegekonferenz im Landkreis Lörrach


Seit 2021 gibt es die Kommunale Pflegekonferenz im Landkreis Lörrach. Sie erarbeitet Ideen, wie die pflegerische Versorgung langfristig sichergestellt werden kann. Von 2023 bis 2025 werden insgesamt sechs Maßnahmen gemeinsam mit Einrichtungen und Trägern aus dem Landkreis Lörrach umgesetzt. Ziel ist es, durch Vernetzung die vorhandenen Ressourcen zweckgerichtet und effektiv einzusetzen und so den Herausforderungen gebündelt zu begegnen. Weitere Informationen unter: www.loerrach-landkreis.de/pflegekonferenz