Pressemitteilung

Zeltunterkunft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete wird kurzfristig um 54 Plätze erweitert

Aufbauarbeiten für weiteres Zelt beginnen am Samstag

Der Landkreis Lörrach errichtet kurzfristig ein zweites Zelt für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten auf dem Schwimmbad-Parkplatz in Steinen. Das Zelt bietet Platz für weitere 54 Jugendliche. Der Aufbau des Zeltes beginnt bereits am Samstag. Bezugsfertig wird die Unterkunft dann im Laufe der kommenden Woche sein.

Das neue Zelt wird so errichtet, dass eine Erweiterung um ein drittes Zelt grundsätzlich möglich ist. Die beheizten Zelte sollen je nach Witterung jedoch voraussichtlich nur bis Dezember betrieben werden. Zwischenzeitlich werden weitere Unterbringungsmöglichkeiten gesucht.

Bereits im September wurde auf dem Parkplatz eine erste Zelthalle als Notunterkunft für bis zu 100 geflüchtete Minderjährige geschaffen, die aufgrund der steigenden Belegungszahlen im Landkreis Lörrach erstmals vor rund einer Woche mit den ersten Jugendlichen belegt werden musste. Mittlerweile ist das Zelt zur Hälfte gefüllt. Auch die anderen Unterkünfte für die vorläufige Inobhutnahme von geflüchteten unbegleiteten Jugendlichen mit insgesamt rund 200 Plätzen sind mittlerweile belegt, darunter zwei Hallen in Schönau und in Rheinfelden.

Die Zahl der geflüchteten Kinder und Jugendlichen steigt im landesweiten Vergleich vor allem aufgrund der Grenzsituation im Landkreis Lörrach stark an. In diesem Jahr wurden bereits bis Oktober über 1.300 geflüchtete Kinder und Jugendliche durch das Landratsamt vorläufig in Obhut genommen. Im September wurden mit 293 Inobhutnahmen bisher die meisten geflüchteten Kinder und Jugendlichen in einem Monat aufgenommen. Im vergangenen Jahr waren es dagegen insgesamt nur 521 geflüchtete Minderjährige.

Weitere Informationen
Die unbegleiteten geflüchteten Kinder und Jugendlichen (unbegleitete minderjährige Ausländer, UMA) werden in der Regel von der Bundespolizei nach dem Grenzübertritt aufgegriffen und dem Landkreis Lörrach als zuständigem Träger der öffentlichen Jugendhilfe überstellt. Der Landkreis muss die minderjährigen Menschen vorläufig in Obhut nehmen und in einer Unterkunft zur Vorläufigen Inobhutnahme (VION) unterbringen sowie entsprechend betreuen und versorgen. Nach einer Erstuntersuchung und einem Erstgespräch, in dem die Angabe der Minderjährigkeit überprüft wird, werden sie in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen an das Landesjugendamt zur weiteren Verteilung in Baden-Württemberg oder auch darüber hinaus angemeldet.