Pressemitteilung

Steigende Zugangszahlen: Zeltunterkunft für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Steinen


Wegen der drastisch steigenden Zahlen an unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in den letzten Wochen beginnt der Landkreis Lörrach heute (20. September) mit dem Aufbau von Zelten auf dem Parkplatz des Freibads in Steinen. Bis Freitag soll die provisorische Unterkunft aufgebaut sein. Die Zelthallen werden beheizt und bieten Platz für maximal 100 Menschen. Die Kinder und Jugendlichen werden vor Ort versorgt und durch geschultes Fachpersonal betreut. Wie üblich wird rund um die Uhr ebenfalls ein Sicherheitsdienst in der Unterkunft sein. Geplant ist, die Unterkunft nur übergangsweise höchstens bis Ende des Jahres zu nutzen, bis andere Unterbringungsmöglichkeiten gefunden wurden.

„Wir sind der Gemeinde Steinen und Bürgermeister Gunther Braun sehr dankbar, dass er uns in dieser akuten Notlage unterstützt“, so die zuständige Sozialdezernentin des Landkreises Elke Zimmermann-Fiscella. „Die Zugangszahlen von unbegleiteten Minderjährigen sind wegen der Grenznähe im landesweiten Vergleich in unserem Landkreis sehr hoch. Mit unseren bisherigen Kapazitäten kommen wir daher mittlerweile immer wieder kurzfristig an unsere Aufnahmegrenzen. Mit dieser schnell umzusetzenden Zeltlösung sind wir auf den Notfall vorbereitet, wenn die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten weiter ansteigt, wovon wir derzeit ausgehen müssen“, erläutert Zimmermann-Fiscella.

Der Landkreis hat seine Kapazitäten in der für die vorläufige Inobhutnahme von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen in den letzten Monaten weiter ausgebaut. Bisher stehen mit einem Hotel und einer Wohnung in Lörrach sowie zwei Hallen in Schönau und in Rheinfelden insgesamt rund 180 Plätze zur Verfügung, die bereits stark ausgelastet sind.

Hintergrundinformationen zum Ablauf der vorläufigen Inobhutnahme:

Die unbegleiteten geflüchteten Kinder und Jugendlichen (unbegleitete minderjährige Ausländer, UMA) werden in der Regel von der Bundespolizei nach dem Grenzübertritt aufgegriffen und dem Landkreis Lörrach als zuständigem Träger der öffentlichen Jugendhilfe überstellt. Der Landkreis muss die minderjährigen Menschen vorläufig in Obhut nehmen und in einer Unterkunft zur Vorläufigen Inobhutnahme (VION) unterbringen sowie entsprechend betreuen und versorgen. Nach einer Erstuntersuchung und einem Erstgespräch, in dem die Angabe der Minderjährigkeit überprüft wird, werden sie in der Regel innerhalb von vier Wochen an das Landesjugendamt zur weiteren Verteilung in Baden-Württemberg oder auch darüber hinaus angemeldet. Stellt sich heraus, dass eine Volljährigkeit vorliegt, erfolgt die Weiterleitung an die Landeserstaufnahmestelle für Asylsuchende in Karlsruhe.