Pressemitteilung

Landratsamt und Außenstellen: Ab sofort 3G-Pflicht


Aufgrund der hohen Infektionszahlen und Hospitalisierungsraten gilt ab sofort für alle Personen, die das Landratsamt oder dessen Außenstellen betreten, die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Der Zutritt kann daher nur noch gestattet werden, wenn einer der drei erforderlichen Nachweise erbracht wird. Ein Antigentest hat ab Testung eine Gültigkeit von 24 Stunden, ein PCR-Test 48 Stunden. Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder und Grundschüler sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

Zudem wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Die entsprechenden Sachgebiete und Ansprechpartner sind hier zu finden.