Pressemitteilung

Geflügelpest: Ab Sonntag keine Aufstallungspflicht mehr in den Sperrgebieten Todtnau und Raitbach/Schwörstadt


Ab Sonntag, 18. April, hebt das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung, die Aufstallungspflicht für Geflügel in den Sperrbezirken Todtnau und Raitbach/Schwörstadt auf. Der Transport von Tieren und die Ausgabe von Eiern, Fleisch und sonstigen Erzeugnissen aus Geflügel und Federwild bleibt weiterhin bis vorerst 27. April beschränkt. Sie dürfen weder in einen noch aus einem Bestand mit gehaltenen Vögeln verbracht werden. Ansonsten gelten dieselben Regelungen wie auch im Beobachtungsgebiet.

Mit der am 1. April erlassenen Allgemeinverfügung wurden auf Grund von Geflügelpest-Fällen Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung mit den Karten der definierten Gebiete kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.