Pressemitteilung

Weitere Verlängerung der Allgemeinverfügung für erweiterte Maskenpflicht bis 8. März


Die gegenüber der Corona-Verordnung des Landes erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Lörrach wird bis einschließlich 8. März 2021 verlängert. Sie tritt bereits vorher außer Kraft, wenn an drei Tagen in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 50 unterschritten wird. Maßgeblich hierfür sind die täglichen Meldungen des Landesgesundheitsamts.

Damit gilt vor allem weiterhin die Maskenpflicht in definierten Innenstadtbereichen in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim, sowie auf Märkten und Außenverkaufsständen, in öffentlich zugänglichen Parkhäusern und auf Parkplätzen mit mindestens zwei Stellplätzen sowie auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung und die betroffenen Innenstadtbereiche können unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.