Pressemitteilung

Landkreis passt Allgemeinverfügung an


Auf Grund der seit Mittwoch geltenden neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die die bundesweiten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung umsetzt, hebt der Landkreis Lörrach seine Allgemeinverfügung vom 9. Dezember auf, um Rechtsklarheit zu schaffen. Die Kreiseinwohnerinnen und -einwohner können sich so an den Regelungen der Corona-Verordnung orientieren. Die anhaltend sehr hohen Zahlen an Neuinfektionen im Kreis erfordern allerdings nach wie vor eine erweiterte Maskenpflicht. Die diesbezügliche Allgemeinverfügung wurde unter anderem mit einer in einzelnen Abschnitten leicht erweiterten Definition des Innenstadtbereichs in Weil am Rhein aktualisiert und bis zum 11. Januar verlängert. Die Allgemeinverfügung ist einzusehen unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.