Pressemitteilung

Sanierung des zweiten Abschnitts der Kesslergrube kann beginnen


Die Sanierungsentscheidung für den Perimeter 2 („BASF-Perimeter“) der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen ist gefallen: Die von der BASF Grenzach GmbH vorgelegte Sanierungsplanung, die eine Einkapselung zur dauerhaften Sicherung der Altlast vorsieht, ist mit dem Bescheid des Landratsamtes Lörrach vom 2. Dezember grundsätzlich genehmigt. Am 14. November 2014 hatte das Landratsamt bereits den Bescheid für den Perimeter 1 und Teile des Perimeters 3 erlassen, die in der Verantwortung der Roche Pharma AG liegen.
 
Die Sanierungsplanung für den Perimeter 2 mit dem Antrag auf Verbindlichkeitserklärung war von der BASF im Juni 2014 für den östlichen Teil der Kesslergrube offiziell eingereicht worden. Nun kann das Unternehmen die detaillierten Ausführungsplanungen in Angriff nehmen und die Ausschreibung für die Gewerke veranlassen. Wie schon bei der Entscheidung über die Sanierung des Perimeters 1 hat das Landratsamt auch hier den so genannten Sofortvollzug angeordnet, da die zeitnahe Umsetzung der Sanierung im öffentlichen Interesse liegt.
 
„Die Sanierung beider Perimeter der Kesslergrube ist für den Landkreis Lörrach ein einmalig bedeutendes, aufwändiges und im Blick der Öffentlichkeit stehendes Projekt“, betonte Umweltdezernent Ulrich Hoehler anlässlich der Behördenentscheidung. „Nicht nur auf Seiten der Sanierungspflichtigen und der beauftragten Untersuchungs- und Planungsbüros, sondern auch auf Behördenseite hat dies bereits jetzt einen enormen Arbeitsaufwand verursacht.“ Um die Planung zu dem komplexen Projekt in Sachen Arbeitssicherheit, Grundwassermanagement, Abwasserreinigung und Entsorgung des Aushubmaterials zu prüfen und zu beurteilen, waren die entsprechenden technischen Sachgebiete des Fachbereichs Umwelt intensiv gefordert.
 
„Besonders schwierig“, so Hoehler, „war es, im Hinblick auf die Öffentlichkeit bzw. die verschiedenen Interessengruppen zu erklären, dass zur Sanierung ein und derselben Altlast zwei unterschiedlich Varianten – Aushub und Einkapselung – zum Zuge kommen können. Denn beide erfüllen die fachlichen und rechtlichen Anforderungen.“ Dass Teile der Öffentlichkeit, die sich beim Perimeter 2 mit viel Engagement ebenfalls für einen Totalaushub eingesetzt haben, mit der jetzt gefällten Entscheidung voraussichtlich nicht zufrieden sind, sei nachvollziehbar. „Allerdings hat die Entscheidung nach den Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes zu erfolgen. Nach diesen Vorgaben ist die Einkapselung des Perimeters 2 fachlich geeignet, rechtlich zulässig und daher zu genehmigen“, so Hoehler.
 
 
Wichtige Fragen zur Kesslergrube
 
1) Warum muss die Kesslergrube saniert werden?
Durch umfangreiche Untersuchungen über die letzten Jahre wurde festgestellt, dass die Grube ein Gefährdungspotenzial für das Grundwasser aufweist. Im Abstrom der Grube wurden Überschreitungen bestimmter Stoffe (z. B. Ammonium, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Chlorbenzole, Arsen, aromatische Amine) festgestellt. Durch die Sanierung wird diese Gefährdung dauerhaft unterbunden.
 
2) Welche Maßnahmen sind für den Perimeter 2 vorgesehen?
Der Perimeter 2 (ca. 28.000 m²) der Kesslergrube ist zu gut der Hälfte durch Industriegebäude und die kommunale-industrielle Kläranlage überbaut. Zudem verlaufen wichtige Versorgungsleitungen im Untergrund. Auch aus diesem Grund wird dieser Teilbereich der Kesslergrube nun komplett durch eine 800 m lange, 20 m bis 30 m tiefe und 1 m dicke unterirdische Dichtwand sowie eine Oberflächenabdichtung eingekapselt. Die Sanierungskosten belaufen sich aktuell voraussichtlich auf ca. 26 Mio. Euro. Zusätzlich sollen in der Grube dauerhaft Pumpbrunnen installiert werden. Mit diesen kann vom Untergrund der Umschließung einströmendes Grundwasser abgepumpt und einer Reinigungsanlage zugeführt werden. Durch den dauernden Pumpbetrieb und das sich ausbildende Potenzialgefälle (Grundwasserstand innen niedriger als außen) wird sichergestellt, dass keine Schadstoffe ins umgebende Grundwasser gelangen können. Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten ist ein umfangreiches Überwachungsprogramm vorgesehen, um die Dichtigkeit der Einkapselung regelmäßig zu überprüfen.
 
3) Wie lange werden die Arbeiten andauern?
Im Frühsommer 2015, so die Planung, soll mit der Baustelleneinrichtung begonnen werden. Die eigentlichen Sanierungsarbeiten sollen 2017 abgeschlossen sein. Die Bau- und Sanierungsarbeiten werden somit etwa zwei Jahre dauern.
 
4) Wie begründet das Landratsamt seine Entscheidung?
In der Begründung der Entscheidung heißt es, dass eine Sanierungsplanung dann zu genehmigen ist, wenn die beschriebenen Sanierungsziele und die Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen geeignet sind, dass dauerhaft (d. h. im Sinne des Altlastenrechts: für einen überschaubaren Zeitraum von ein bis zwei Generationen) keine altlastenbedingten Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit von dem Standort ausgehen. Die von der BASF vorgelegte Planung hat dies nachgewiesen. Zu diesem Ergebnis kommt nicht nur das Landratsamt Lörrach als untere Bodenschutzbehörde, sondern auch die Altlastenbewertungskommission des Landes Baden-Württemberg, denen Experten des Regierungspräsidiums Freiburg und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz angehören. Losgelöst von der Frage der nach Bundesbodenschutzgesetzt fachlichen und rechtlichen Zulässigkeit ist die Einkapselung auch deswegen geeignet, da sie künftige neue, effizientere, ökologisch verträglichere Sanierungsmethoden nicht verunmöglicht.
 
5) Wie war die Öffentlichkeit im Verfahren beteiligt?
Ab 16.06.2014 begann die sogenannte Offenlage im Verfahren. Die gesamten Sanierungsplanunterlagen lagen bis zum 16.07.2014 im Fachbereich Umwelt des Landratsamts für jedermann zur Einsicht aus. Gleichzeitig waren die Sanierungsunterlagen auch über die Homepage des Landratsamts zugänglich, um allen Interessierten einen einfachen und komfortablen Weg der Beteiligung zu ermöglichen. Bis zum 30.07.2014 konnten Stellungnahmen zum Projekt schriftlich oder per Mail abgegeben werden. Ab 16.06.2014 startete gleichzeitig auch die förmliche Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher Belange, also aller mit dem Verfahren berührten Behörden, der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, der Kantone Baselland und Basel-Stadt und der anerkannten Verbände. Allen Genannten wurde ein Antragsexemplar übersandt, die Frist für entsprechende Stellungnahmen war ebenfalls der 30.07.2014.
 
6) Welche wesentlichen Einwendungen wurden vorgetragen?
Die Einwender wandten sich im Wesentlichen gegen eine mögliche Grund- und Trinkwassergefährdung, die durch die Variante Einkapselung nicht sicher ausgeschlossen werden könne; daneben seien die Schadstoffe der Kesslergrube nicht ausreichend untersucht. Außerdem wurde die Variante Einkapselung im Gegensatz zu einer Aushubsanierung als nicht nachhaltig bewertet.
 
7) Warum wurde ein Nachhaltigkeitsgutachten in Auftrag gegeben?
Schon weit im Vorfeld, insbesondere bei den entsprechenden Informationsveranstaltungen in Grenzach-Wyhlen, gab es kritische Stimmen von Seiten der Gemeinde, im Gemeinderat und von weiteren Gruppen gegen die Sanierungsvariante Einkapselung der Altlast. Argumentiert wurde vor allem, dass die Variante Einkapselung nicht nachhaltig sei. Nur ein Totalaushub sei der richtige Weg, den Perimeter 2 zu sanieren. Diese Kritik aus der Öffentlichkeit aufgreifend hatte das Landratsamt gemeinsam mit der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, der BASF und einer Bürgerinitiative erstmals im Zuge einer Altlastensanierung eine vergleichende Nachhaltigkeitsuntersuchung der Varianten Aushub und Einkapselung durchführen lassen. Das Ergebnis des Gutachtens liegt seit Mai 2014 vor. Insgesamt wurden 29 Kriterien in den drei Nachhaltigkeitskategorien Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass beide Varianten wesentliche Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen. Im Gesamtergebnis kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass ein Aushub nachhaltiger als die Einkapselung ist, insbesondere wenn man sich bei der Bewertung auf der Zeitachse in Richtung 1.000 Jahre bewegt.
 
8) Welche Rolle spielt das Gutachten? Wie bewertet das Landratsamt das Ergebnis?
Ein solches Gutachten zur vergleichenden Bewertung zweier Sanierungsvarianten wurde erstmals im Zuge einer behördlichen Sanierungsentscheidung veranlasst. Die Bewertungen des Gutachtens teilt das Landratsamt zu großen Teilen. Bei einigen Kriterien teilt das Landratsamt die Bewertung des Gutachters allerdings nicht bzw. ist der Auffassung, dass der Gutachter diese Kriterien zu gering erachtet. Hierzu zählen die mit einem Aushub verbundenen ökologischen Folgen (Transportaufwand, Energieaufwand zur (thermischen) Behandlung des Aushubmaterials, zumindest teilweise Deponierung des behandelten Aushubs, Beschaffung des Verfüllmaterials) sowie die unmittelbaren Belastungen der Bevölkerung und der Umwelt (Verkehr, Lärm, Staub) über ein im Vergleich zur Einkapselung erheblich längeren Zeitraum, den ein Aushub beanspruchen würde. Auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit kommt zu kurz. Ein Totalaushub des Perimeters 2 würde – die technische und kostenmäßige Realisierbarkeit mit Blick auf die Infrastruktur auf dem Perimeter (Kläranlage, Versorgungsleitungen etc.) vorausgesetzt – über ein halbe Milliarde Euro kosten.
 
9) Wenn nicht das Nachhaltigkeitsgutachten entscheidend ist, auf welcher Grundlage ist dann die Entscheidung erfolgt?
Die Einkapselung des Perimeters 2 ist eine geeignete, wirksame und effektive Sanierungsvariante. Dies ist das Ergebnis einer umfangreichen Variantenuntersuchung, die der Sanierungspflichtige im Zuge der Sanierungsplanung in Auftrag gegeben hatte. Daher ist die geplante Sanierung fachlich geeignet und rechtlich zulässig. Nach dem Bundesbodenschutzgesetz ist die Sanierung in der von der BASF vorgeschlagenen Variante zu genehmigen.