Dienstleistung
Tageszulassung beantragen
Sie wollen eine Tageszulassung beantragen.
Ein Wunschkennzeichen können Sie im Internet vorab reservieren.
Für die online Tageszulassung können Sie den Link unter Formular & Online-Prozess nutzen.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Einverständniserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahren
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Empfangsberechtigung nach § 75 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Internetbasierte Zulassungsvorgänge (i-Kfz)
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. SEPA - Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Vollmacht KFZ-Zulassung
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs:
- Es handelt sich um die erstmalige Zulassung des Fahrzeuges (Neufahrzeug)
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
Nach erfolgter Tageszulassung erhalten Sie einen durch die Zulassungsstelle ausgestellten vorläufigen Zulassungsnachweis.
Ihre Tageszulassung ist bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung gültig. Die Gültigkeit bzw. der Abmeldevermerk wird auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I gedruckt.
Sie dürfen mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis und den ungestempelten zugteilten amtlichen Kennzeichenschilder bis zum Ablauf dieses Tages am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Der vorläufige Zulassungsnachweis ist durch den Fahrzeugführer von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person - bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder
Vereinsregisterauszug
- Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen - Bei Nicht-EU-Bürgern ist die Benennung einer empfangsbevollmächtigten Person notwendig
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und
- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) - bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typschlüsselnummer oder Datenbestätigung - bei Fahrzeugen für die bisher keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefüllt war: zusätzlich Kaufvertrag oder Originalrechnung
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat)
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese vorab telefonisch anfordern.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.
Mit dem Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 01.09.2023 wurden die Zulassungsvoraussetzungen für Personen aus dem EU-Ausland angepasst. Fahrzeuge können zukünftig auf EU-Bürger mit einer gültigen Anschrift aus dem EU-Ausland in Deutschland zugelassen werden, sofern sich der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland befindet. Entsprechende Nachweise über den Standort des Fahrzeugs sowie die ausländische Anschrift müssen für die Zulassung erbracht werden. Ob die vorgelegten Dokumente akzeptiert werden können, liegt im Ermessen der Zulassungsstelle.