Dienstleistung
Baugenehmigungsverfahren digital - ITeBAU
Der Landkreis Lörrach bietet Ihnen mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU die Möglichkeit, in wenigen einfachen Schritten komfortabel Ihren Bauantrag zu stellen und die Baugenehmigung online entgegenzunehmen. Selbstverständlich können auch andere Verfahren, wie zum Beispiel Bauvoranfragen, Antrag auf Befreiungen und andere digital eingereicht werden.
Das digitale Baugenehmigungsverfahren wird über eine so genannte Bauplattform im Internet abgewickelt.
Wichtige Hinweise:
Seit dem 01.04.2022 nimmt der Fachbereich Baurecht nur noch digitale Bauanträge entgegen.
Achtung:
Wir bitten Sie, zuerst die Vollmacht per E-Mail an: baurecht-digital(at)loerrach-landkreis.de zuzusenden. Im Nachgang werden Sie von uns eine Einladung zu unserer digitalen Plattform Conject erhalten und können dort die Antragsunterlagen hochladen.
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EDV-Beauftragte, Baugenehmigungsverfahren ITeBau
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EDV-Beauftragte, Baugenehmigungsverfahren ITeBau
Die einzigen Voraussetzungen, mit der internetbasierten Bauplattform zu arbeiten, sind ein Internetanschluss, eine E-Mail-Adresse und die folgende unterschriebene Vollmacht:
- Vollmacht für die Teilnahme am elektronischen Baugenehmigungsverfahren (PDF)
- Vollmacht über die Fortführung des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens (PDF)
Allgemeine Informationen:
Handbuch zur Einreichung digitaler Bauanträge beim Landratsamt Lörrach für Entwurfsverfasser (PDF)
Und so funktioniert es:
1. Der Bauherr erteilt dem Entwurfsverfasser die oben genannte Vollmacht, die im Anschluss per E-Mail an: baurecht-digital(at)loerrach-landkreis.de gesendet wird.
2. Der Fachbereich Baurecht nimmt den digitalen Antrag an und legt eine digitale Bauakte (Projektraum) an; über die Eröffnung der digitalen Akte wird der Entwurfsverfasser per E-Mail informiert. Über den in dieser E-Mail enthaltenen Einladungslink wird der Entwurfsverfasser zu der Plattform Conject weitergeleitet. Dort kann er sich einmalig registrieren und diesen Zugang für alle zukünftigen Projekte nutzen.
3. Der Entwurfsverfasser bereitet die Bauvorlagen ausschließlich im PDF-Format vor und lädt diese selbstständig auf der Plattform hoch. Der Entwurfsverfasser kann hier später noch weitere oder geänderte Bauvorlagen digital nachreichen.
4. Der Fachbereich Baurecht bearbeitet den Antrag und stellt sämtlichen Schriftverkehr und später auch die Entscheidung (z.B. Baugenehmigung) in die digitale Akte ein.
5. Der Entwurfsverfasser erhält über neue Dokumente, die in der digitalen Akte eingestellt werden, jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und kann die Dokumente in der digitalen Akte jederzeit einsehen oder herunterladen.
6. Die Kommunikation mit dem Fachbereich Baurecht läuft ausschließlich über die Kommunikationsplattform der digitalen Bauakte und nicht über personenbezogene E-Mails der Mitarbeiter.
Ihre Vorteile:
- Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Postwege
- Einreichen digitaler Pläne (keine Druck-und Portokosten)
- Telefon-/Videokonferenz/Beratung mit dem FB Baurecht möglich (Wegfall der Wege)
- Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
- Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
- Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand
Vor der Benutzung der Internetplattform sollte jeder Benutzer einmalig per Mausklick den von der Firma conject AG angebotenen Systemcheck durchführen. Dabei wird automatisch überprüft, ob die Einstellungen des Computers zur Benutzung der Plattform korrekt sind. Anschließend müssen Sie sich in der Plattform einmalig registrieren.
Sollten Sie bei der erstmaligen digitalen Antragstellung weitere Unterstützung wünschen so sprechen Sie uns gerne an.
Technische Beratung:
Unter folgendem Link stehen Handbücher und eine Reihe von Trainingsvideos rund um die Nutzung des virtuellen Bauamtes zur Verfügung. Zudem finden Sie dort die Kontaktdaten unserer Ansprechpartner bei Itebo.