Dienstleistung
Führerschein (ausländisch) - Rücktausch beantragen
Sie haben Ihren deutschen Führerschein auf Grund eines Wegzugs ins Ausland in einen ausländischen Führerschein umgeschrieben und verlegen Ihren Wohnsitz nun wieder zurück nach Deutschland? In diesem Fall dürfen Sie von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis nur für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Verlegung des Wohnsitzes in das Bundesgebiet Gebrauch machen. Sollten Sie Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis sein, die durch einen EU-Staat oder einen EWR- Staat (Norwegen, Island, Liechtenstein) ausgestellt wurde, benötigen Sie auch mit ordentlichem Wohnsitz keinen deutschen Führerschein, solange Ihr ausländischer Führerschein gültig ist.
Die ausländische Fahrerlaubnis wird auf Antrag in die entsprechende deutsche Fahrerlaubnisklasse „zurück getauscht“.
Grundsätzlich ist beim Rücktausch einer ausländischen Fahrerlaubnis in die entsprechende deutsche Fahrerlaubnis der deutsche Führerschein nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen.
Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort. Die Bearbeitungszeit von der Antragsstellung bis zur Aushändigung beträgt in der Regel ca. sechs bis acht Wochen.
Bei Bedarf kann direkt bei Antragsstellung ein vorläufiger Führerschein gegen eine Zusatzgebühr ausgestellt werden.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung mit einer Bearbeitungsdauer von ca. acht bis zehn Arbeitstagen beantragen.
Sobald Ihr Führerschein zur Abholung bereit liegt, werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt. Mit einer schriftlichen Vollmacht können Sie den Führerschein auch von einer anderen Person mit Identitätsnachweis (Pass oder Ausweis) abholen lassen.
- Personalausweis oder Pass
- 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- ausländischer Führerschein
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der deutsche Führerschein nicht vom Landratsamt Lörrach ausgestellt wurde)
Die Gebühr beträgt 28,60 Euro.
Zusätzliche Gebühren bei:
- Expressgebühr 34,85 Euro oder
- vorläufiger Führerschein 12,80 Euro
Bitte beachten Sie, dass eine zusätzlich erworbene Fahrerlaubnisklasse im Ausland nicht "zurück getauscht" werden kann; hierbei handelt es sich um eine Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis.