Dienstleistung
Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen
Sie möchten eine Veranstaltung mit Tieren durchführen?
Sie benötigen dafür eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, wenn Sie
Hinweis: Gewerbsmäßig im Sinne des Tierschutzgesetzes handelt, wer die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.
Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten tierseuchenrechtliche und tiergesundheitliche Regelungen:
Tipp: Nähere Auskünfte zu diesen Arten von Veranstaltungen erhalten Sie bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde.
Sie benötigen dafür eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, wenn Sie
- Tierbörsen zum Zweck des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
- gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.
Hinweis: Gewerbsmäßig im Sinne des Tierschutzgesetzes handelt, wer die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.
Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten tierseuchenrechtliche und tiergesundheitliche Regelungen:
- Geflügel-, Kaninchen,- Hunde- und Katzenausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit diesen Tieren. Diese müssen Sie der zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn anzeigen, wenn
- Tiere aus EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
- die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdetem Bezirk stattfinden soll.
- Viehausstellungen, Viehmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art. Diese müssen Sie der zuständigen Behörde unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich anzeigen.
Tipp: Nähere Auskünfte zu diesen Arten von Veranstaltungen erhalten Sie bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde.
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Sachbearbeitung Tiergesundheit
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Anzeige einer Geflügel-, Kaninchen- und Vogelausstellung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Anzeige einer Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Tierschutz - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz
- Die verantwortliche Person muss entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
- Bei Verkauf von Tieren muss der künftigen, tierhaltenden Person eine schriftliche Information über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres übergeben werden.
Bitte melden Sie Ihre Ausstellung unter Angaben der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich bei der zuständigen Behörde an.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie möglicherweise vorlegen müssen.
Siehe Formulare:
Siehe Infomaterialien:
Siehe Formulare:
- Anzeige einer Geflügel- Kaninchen- und Vogelausstellung
- Anzeige einer Hunde- und Katzenausstellung
- Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz
Siehe Infomaterialien:
- Merkblatt Kleintiermarkt und Kleintierbörse
mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob die Erlaubnis kostenpflichtig ist.
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
- § 25 Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) (Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen)
- § 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) (Anzeige, Beschränkung und Verbot)
- § 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) (Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte)
- § 4 Tollwutverordnung (TollwV) (Anzeige von Ausstellungen)