Dienstleistung
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges - Einfuhr
Sie wollen ein, aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug zulassen.
Hinweis: Ein Wunschkennzeichen können Sie im Internet vorab reservieren.
Hinweis: Ein Wunschkennzeichen können Sie im Internet vorab reservieren.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Einverständniserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahren
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. SEPA - Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Vollmacht KFZ-Zulassung
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person - bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen - ausländische Zulassungspapiere und Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug aktuell noch zugelassen ist)
- ggf. Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag)
- Umsatzsteuererklärung
Fahrzeuge gelten in folgendem Fall steuerrechtlich als Neufahrzeuge, wenn:
- die Erstzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht länger als 6 Monate zurück liegt und
- die bisherige Laufleistung geringer als 6.000 Kilometer ist. - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Hinweis: War ein Fahrzeug im EU-Ausland zugelassen, werden qualifizierte Prüfberichte von dort anerkannt. Die Zulassungsbehörde kann jedoch die Vorlage einer amtlichen Übersetzung in Deutsch verlangen. - wenn das Fahrzeug aus Ländern eingeführt wurde, die nicht zur EU gehören:
zusätzlich
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts: Diese erhalten Sie an der Grenze
- bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: Untersuchungsbericht über eine Hauptuntersuchung
- bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (Vollgutachten) - Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat)
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese vorab telefonisch anfordern.