Dienstleistung

Schülerbeförderung und Beförderung von Menschen mit Behinderungen (Werkverkehre)

In Baden-Württemberg ist jeder Schulträger dafür verantwortlich, den Schülerinnen und Schülern das Erreichen einer für sie geeigneten Schule zu ermöglichen. Der Landkreis Lörrach ist deshalb als Schulträger der kreiseigenen Schulen für die Organisation einer verlässlichen und leistungsfähigen Schülerbeförderung zuständig.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Integration und den schulischen Erfolg ist der Einsatz von geeigneten Schülerfahrzeugen, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Schülerinnen und Schüler. Innerhalb des Sachgebietes Verkehr & ÖPNV liegt der Schwerpunkt deshalb auch bei der Koordination der bestehenden bzw. notwendigen Beförderungsangebote zu allen Schulen im Landkreis, dies insbesondere durch den Einsatz geeigneter Schülerfahrzeuge im Bereich der freigestellten Schülerverkehre. Ebenso erfolgt hier die Abrechnung, Bezuschussung und Erstattung der notwendigen Beförderungskosten in der Schülerbeförderung, jeweils nach Maßgabe der Satzung über die Schülerbeförderung.

Weiterhin organisiert das Sachgebiet Verkehr & ÖPNV im Auftrag des Fachbereichs Soziales die Beförderung zu den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) im Landkreis Lörrach im Rahmen der freigestellten Werkverkehre.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Der sog. „Grundanspruch“ wird in den §§ 1 – 3 der Satzung über die Schülerbeförderung geregelt.

Die Bezuschussung bzw. Erstattung der notwendigen Beförderungskosten in der Schülerbeförderung ist zunächst abhängig von der besuchten Schulart, sowie der Entfernung zur nächstgelegenen öffentlichen Schule derselben Schulart. Schüler weiterführender Schulen erhalten Zuschüsse zu den notwendigen Beförderungskosten abzüglich des monatlich zu leistenden Eigenanteils. Eine Erstattung ist nur für die notwendigen Beförderungskosten möglich, welche durch den Besuch am stundenplanmäßigen Pflichtunterricht an der Schule entstehen, Beförderungskosten zu Arbeitsgemeinschaften, Praktika oder sonstigen Veranstaltungen können nicht übernommen werden.


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Verfahrensablauf

Ihre Anfrage im Bereich der Schülerbeförderung und der Werkverkehre senden Sie bitte an die folgenden E-Mail-Adresse:

schuelerbefoerderung(at)loerrach-landkreis.de

Bitte geben Sie dabei immer an, welche Schule bzw. welche Werkstatt besucht wird.

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl der Anfragen im Einzelfall zu einer längeren Wartezeit auf eine Rückmeldung kommen kann.

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Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei den Schulsekretariaten oder online unter Formulare

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Sonstiges

In seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2019 hat der Kreistag im Bereich der Schülerbeförderung eine Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreis Lörrach beschlossen.

Die beschlossene Änderungssatzung umfasste die Abschaffung der Höchstbeträge gemäß § 14 der Satzung auf für Schulkindergartenkinder.
 
Der pro Schüler und Schuljahr durch Landkreis maximal zu erstattende Betrag liegt für Regelschüler bei 1250 EUR je Schuljahr.


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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
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Satzung
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Zugehörigkeit zu