Dienstleistung
Saisonkennzeichen beantragen
Sie wollen für Ihr bereits zugelassenes Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragen, oder den Betriebszeitraum eines Saisonkennzeichens ändern lassen.
Bei der Zulassung des Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Dieser kann zwischen zwei und elf Monate jährlich betragen. Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen auf einem privaten Grundstück wie z.B. in einer Garage abstellen.
Bei der Zulassung des Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Dieser kann zwischen zwei und elf Monate jährlich betragen. Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen auf einem privaten Grundstück wie z.B. in einer Garage abstellen.
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- bisherige Kennzeichen