Sachgebiet


Ausländerwesen

  • Allgemeines Ausländerrecht
    Das Landratsamt Lörrach ist  im Landkreis Lörrach (ohne Lörrach, Rheinfelden (Baden) und Weil am Rhein) der Ansprechpartner für alle ausländerrechtliche Fragen. Insbesondere für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln und die Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen, sofern diese für das Visum des einzuladenden Ausländers erforderlich ist.
  • Asylverfahrensrecht
    Das Sachgebiet Ausländerwesen bearbeitet im Landkreis Lörrach (ohne Lörrach, Rheinfelden (Baden) und Weil am Rhein) Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Gestattungen und Duldungen für Asylbewerber.
  • Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht
    Das Landratsamt Lörrach bearbeitet für den gesamten Landkreis Einbürgerungsverfahren. Außerdem sind wir Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der deutschen Staatsangehörigkeit. Weitere Informationen siehe unter Dienstleistungen am Ende der Seite.

    Wichtige Hinweise zum Verfahrensablauf:

    Die Einbürgerung können Sie ab 06.05.2024 ausschließlich schriftlich per Post bei der Einbürgerungsbehörde beantragen. Bitte schicken Sie Ihren Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen an folgende Adresse:

    Landratsamt Lörrach – Haus 2
    Sachgebiet Ausländerwesen
    Einbürgerung
    Palmstraße 3
    79539 Lörrach

    Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können. Die Unterlagen, die wir zur Bearbeitung benötigen, entnehmen Sie bitte unserer Checkliste.

    Die postalische Zusendung von Einbürgerungsanträgen ersetzt nicht die persönliche Vorsprache. Sie erhalten, nach Prüfung auf Vollständigkeit, zu einem späteren Zeitpunkt einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

    Fragen zum Bearbeitungsstand können aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Des Weiteren bearbeiten wir Anträge auf Änderung von Vor- und Familiennamen (ohne Lörrach, Rheinfelden (Baden) und Weil am Rhein), sofern alle anderen (bürgerlich-rechtlichen) Möglichkeiten ausscheiden.
  • Personenstandsrecht
    Das Landratsamt Lörrach übt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis Lörrach aus.
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Wo?
Landratsamt Lörrach - Haus 2
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Öffnungszeiten
Montag:
08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
Zurzeit geschlossen

Mittwochs geschlossen. Termine nur nach Terminvereinbarung.

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Leitung
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen