Innerhalb des neu ausgewiesenen Fördergebietes besteht für Nutztierhalter und -halterinnen auf Grundlage der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) nun die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Maßnahmen zum Herdenschutz als Prävention vor Wolfsübergriffen zu stellen. Beispielsweise werden bei Ziegen– oder Schafhaltung Materialkosten für die Installation wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 % erstattet. Auch die mit dem Bau eines wolfsabweisenden Zauns verbundenen Arbeitskosten und der Unterhalt von Herdenschutzhunden werden zum Teil erstattet.
Mit der Ausweisung des Wolfspräventionsgebietes gilt zunächst eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die betroffenen Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und landwirtschaftlich gehaltenem Gehegewild haben somit bis Ende Juli 2021 Zeit, ihre Weiden mit einem wolfsabweisenden Grundschutz zu sichern. Bis zum Ablauf dieser Frist werden von einem Wolf verursachte Schäden oder Risse an Nutztieren auch ohne das Vorhandensein eines wolfsabweisenden Grundschutzes entschädigt.
Im Landkreis Lörrach sind folgende Gemeinden Bestandteil des Fördergebiets Wolfsprävention Schwarzwald (Stand 31.07.2020): Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Hasel, Hausen im Wiesental, Kandern, Kleines Wiesental, Lörrach, Malsburg-Marzell, Maulburg, Rümmingen, Schliengen, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Schopfheim, Steinen, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Wittlingen, Zell im Wiesental.
Karte Fördergebiet Wolfsprävention Südschwarzwald (PDF)
Weitere Hinweise für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter finden Sie auch
auf der Internetseite des Umweltministeriums.