Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald
Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat, aufgrund der nachgewiesenen Ansiedlung eines Wolfsrüden im Südschwarzwald, die Grenzen des neuen „Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald“ mit einer Größe von etwa 8.800 km² festgelegt.NEU ab Antragsjahr 2026 bezüglich LPR-Teil D5: Eine fachliche Beratung durch die FVA mit dem daraus resultierenden Protokoll ist obligatorisch. Näheres siehe unter "Formulare zu D5 und Zuständigkeitsbereiche" bei "Ablauf Antragstellung".
Die F3 Unterlagen (Mehraufwand beim Weidemanagement) werden in der Kalenderwoche 46 an die betreffenden Antragsteller versendet.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen an Tierhalter im Landkreis Lörrach ist der Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz zuständig.
Wir haben das Wichtigste für Sie in zwei Merkblättern zusammengefasst:
- Technische Maßnahmen zum Herdenschutz (Zäune) (PDF)
- Nichttechnische Maßnahmen zum Herdenschutz (Herdenschutzhunde) (PDF)
Die notwendigen Antragsunterlagen zu D5 finden Sie hier:
- LPR Anhang 5 – Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (PDF)
- LPR Teil D5 – Antrag für Investitionen zum Herdenschutz (PDF)
- Antrag auf Genehmigung des förderunschädlichen vorzeitigen Beginns (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Hinweis: die Anträge LPR Anhang 5 und LPR Teil D5 können am Computer ausgefüllt werden. Die Summen werden im Formular automatisch berechnet.
Ein vorzeitiger Beginn kann genehmigt werden, wenn der Behörde alle wesentlichen Antragsunterlagen bereits vorliegen, insbesondere: der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete LPR-Antrag, eine vollständige technische Beschreibung der Maßnahme und die baurechtliche Genehmigung beziehungsweise ersatzweise die schriftliche Negativbestätigung der zuständigen Baurechtsbehörde (wenn verfahrensfrei).
Die Genehmigung des vorzeitigen Beginns bewirkt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung des Vorhabens.
-
Ablauf Antragstellung
NEU Obligatorisch: Bevor Sie einen Antrag stellen, bitten wir Sie, bei der Forstwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) eine fachliche Beratung einzuholen. Das Angebot dient als Unterstützung bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen und kann eine Erstberatung durch die Untere Naturschutzbehörde ergänzen. Unter folgendem Link können Sie eine Erstberatung Herdenschutz anfordern.
NEU: Berechnen Sie vorab Ihre maximale förderfähige Fläche bezogen auf Weidetier-Einheiten mit dieser Berechnungstabelle
Den ausgefüllten Antrag auf Förderung von Wolfspräventionsmaßnahmen (LPR-Anhang 5) sowie der Anhang hierzu (LPR-Teil D5) senden Sie bitte zusammen mit folgenden Anlagen:
- Lageplan der Weidefläche
- Angabe der Anzahl der Tiere (Schafe, Ziegen, Gehegewild) mit Nachweis
- Drei Angebote über die benötigten Materialien
- Baurechtliche beziehungsweise naturschutzrechtliche Genehmigung
- Beratungsprotokoll der FVA
- Berechnung der maximalen förderfähigen Fläche bezogen auf Weidetier-Einheiten (siehe Berechnungstabelle)
An das Landratsamt Lörrach
Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz
Palmstraße 3
79539 Lörrach
oder per E-Mail an lucia.schreiner(at)loerrach-landkreis.de
Nachdem Sie den positiven D5 - Bescheid erhalten haben und die Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden, wird von Seiten der Behörde automatisch die Höhe des Mehraufwandes beim Weidemanagement (LPR Teil F3) berechnet.
Sie erhalten dann von uns einen F3-Antrag. Der Mehraufwand wird im ersten Schritt für 5 Jahre gewährt. Die Auszahlung erfolgt jährlich anhand eines Auszahlungsantrags.
Näheres siehe Ablaufplan F3 (ohne Herdenschutz bei Rindern)
Milchvieh- und Mutterkuhbetriebe mit gemischtaltrigen Herden erfüllen in der Regel bereits die Anforderungen an den zumutbaren Herdenschutz. Abgesehen von der bereits bestehenden Förderung von Abkalbeweiden werden keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig, für die eine Förderung in Anspruch genommen werden kann!
Die neuen Maßnahmen sind in erster Linie relevant für Jungviehweiden.
Für Rinder ist das Risiko einer Verletzung oder Tötung durch einen Wolf verglichen mit Schafen und Ziegen gering. Daher müssen Rinder ab Beginn der 9. Lebenswoche - anders als Schafe und Ziegen - in der Regel nicht durch wolfsabweisende Zäune geschützt werden.
Alle im Folgenden aufgeführten Maßnahmen sind für Rinderhalter/innen freiwillig und werden in den Fördergebieten Wolfsprävention gefördert, soweit ein Zusatzaufwand für die genannten zumutbaren Maßnahmen des Herdenschutzes entsteht.
Ein Antrag auf Förderung, der im Schreiben aufgeführten Maßnahmen bzw. Maßnahmenpakete, kann in den Fördergebieten Wolfsprävention bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) gestellt werden. Antrag und Bewilligung müssen vor der Maßnahmenausführung erfolgt sein.
Eine Herdenschutzberatung durch die Forstliche Versuchsanstalt (FVA) vor Antragstellung wird empfohlen. Wenn die Förderung einer Behirtung, von Herdenschutzhunden oder Lamas gewünscht wird, ist eine Herdenschutzberatung mit einer abschließenden Empfehlung der Herdenschutzberatung der FVA obligatorisch. Deren Protokoll ist den Antragsunterlagen beizulegen. Dies sollte bereits bei der Anschaffung der Herdenschutztiere berücksichtigt werden.
Näheres erfahren Sie im Maßnahmenblatt Förderung zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen für Rinder.
Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie hier:
LPR Anhang 5 - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (pdf)
Antrag auf Mehraufwand Herdenschutz Rinder
Übersicht des Ablaufplanes zur Förderung des Herdenschutzes
Übersicht des Ablaufplanes zur Förderung des Mehraufwandes beim Weidemanagement ohne Herdenschutz bei Rindern (LPR Teil F3), (pdf)
Für Fachfragen zur Wolfsprävention ist die Forstliche Versuchsanstalt Baden-Württemberg (FVA) zuständig.
Informationen und Aktuelles im Rahmen des Herdenschutzes finden Sie hier.
Fragen zum Monitoring und Herdenschutz:
- E-Mail: info(at)wildtiermonitoring.de
Telefon: 0761 4018 274
- E-Mail: Herdenschutz.FVA-BW(at)forst.bwl.de
Telefon: 0761 4018 471
Wolfshinweise und Nutztierrisse melden Sie bitte an die FVA:
- Telefon: 0761 4018-274
(Anrufbeantworter der FVA – wird regelmäßig abgehört.)
Mobiltelefon: 0173 604 1117
E-Mail: info(at)wildtiermonitoring.de
- Übersichtstabelle Förderung Herdenschutz (pdf)
- Managementplan Wolf Handlungsleitfaden für Baden-Württemberg (pdf)
- Umweltministerium Baden-Württemberg
- Herdenschutz gegen Wolf – DLG Merkblatt 455
- Agridea
- Informationen zum Wolfsmanagement in Baden-Württemberg (PDF)
Innerhalb des neu ausgewiesenen Fördergebietes besteht für Nutztierhalter und -halterinnen auf Grundlage der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) nun die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Maßnahmen zum Herdenschutz als Prävention vor Wolfsübergriffen zu stellen. Beispielsweise werden bei Ziegen– oder Schafhaltung Materialkosten für die Installation wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 % erstattet. Auch die mit dem Bau eines wolfsabweisenden Zauns verbundenen Arbeitskosten und der Unterhalt von Herdenschutzhunden werden zum Teil erstattet.
Mit der Ausweisung des Wolfspräventionsgebietes gilt zunächst eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die betroffenen Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und landwirtschaftlich gehaltenem Gehegewild haben somit bis Ende Juli 2021 Zeit, ihre Weiden mit einem wolfsabweisenden Grundschutz zu sichern. Bis zum Ablauf dieser Frist werden von einem Wolf verursachte Schäden oder Risse an Nutztieren auch ohne das Vorhandensein eines wolfsabweisenden Grundschutzes entschädigt.
Im Landkreis Lörrach sind folgende Gemeinden Bestandteil des Fördergebiets Wolfsprävention Schwarzwald (Stand 31.07.2020): Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Hasel, Hausen im Wiesental, Kandern, Kleines Wiesental, Lörrach, Malsburg-Marzell, Maulburg, Rümmingen, Schliengen, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Schopfheim, Steinen, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Wittlingen, Zell im Wiesental.
Karte Fördergebiet Wolfsprävention Südschwarzwald (PDF)
Weitere Hinweise für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter finden Sie auch
auf der Internetseite des Umweltministeriums.
Grundsätzlich stellen Wölfe keine Gefahr für den Menschen dar. Wölfe kommen nur in sehr geringen Dichten vor und vermeiden als vorsichtige Tiere gewöhnlich eine direkte Begegnung mit Menschen. Da sie Menschen bereits über große Distanzen wahrnehmen, ist eine Begegnung zwischen Mensch und Wolf daher auch in Wolfsgebieten eine Seltenheit.
Jungwölfe sind auch dem Menschen gegenüber teilweise neugierig und weniger vorsichtig. Zum normalen Verhalten von Wölfen gehört, dass sie sich ebenso wie Füchse, Dachse, Wildschweine und andere Wildtiere auch gelegentlich Siedlungen nähern. Auch das Queren einer Siedlung vor allem in den Nachtstunden ist nicht ungewöhnlich.
Falls es dennoch zu einer Begegnung zwischen Mensch und Wolf kommt, gilt wie bei anderen Wildtieren:
- Begegnen Sie ihnen mit Respekt
- Halten Sie Abstand
- Gehen Sie nie auf die Tiere zu und bedrängen Sie diese nicht
In der Regel ziehen sich Wölfe beim Anblick des Menschen zurück. Bei vielen dokumentierten Begegnungen, bei denen der Wolf einen vertrauten Eindruck machte, befanden sich die beobachtenden Menschen innerhalb von Fahrzeugen. Dass Wölfe vor Fahrzeugen oder auch vor Reitern oft wenig Scheu zeigen, haben sie mit vielen anderen Säugetierarten gemeinsam. Dies ist daher keine ungewöhnliche oder besorgniserregende Verhaltensweise.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums
Bitte senden Sie Ihre Anträge und Anfragen per E-Mail an: herdenschutz(at)loerrach-landkreis.de
oder wenden Sie sich telefonisch an:
Nadine Erath
Wildtierbeauftragte und Querschnittsaufgaben