Das Kinderschutzkonzept des Landkreises

Der Kinderschutz

Im Bereich des Kindsschutzes geht es darum, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden. Eine solche liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung  abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

Das Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz

Im Netzwerk „Frühe Hilfen und Kinderschutz im Landkreis Lörrach“ arbeiten viele Fachleute und Einrichtungen unter dem Motto "Wir alle - für unsere Kinder" zusammen, um sich für gute Lebensbedingungen von jüngeren Kindern zu engagieren, und deren Eltern zu unterstützen.

Die Insoweit erfahrenen Fachkräfte im Landkreis Lörrach

Das Kinder – und Jugendhilfegesetz (SGB VIII §8a) und das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
begründen für alle, die beruflich in Kontakt mit Kindern kommen, einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft! Die Beratung erfolgt für alle Berufsgeheimnisträger anonymisiert und kann daher auch ohne Einwilligung der/des Betroffenen oder ohne eine Entbindung von der Schweigepflicht erfolgen.

Für alle Angehörigen der Heilberufe empfehlen wir darüber hinaus das rund um die Uhr erreichbare und kostenlose telefonische Beratungsangebot der Medizinischen Kinderschutzhotline unter der Leitung vom Professor Dr. Jörg M. Fegert von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Ulm. 

Alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind darüber hinaus bei Bekanntwerden von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kinderwohlgefährdung zur Gefährdungseinschätzungen im Team unter Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft verpflichtet.
Im Landkreis Lörrach bieten mehrere Institutionen die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft an. Hier finden Sie eine  Liste der insoweit erfahrenen Fachkräfte im Landkreis Lörrach. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Arbeitshilfe für die Inanspruchnahme von "insoweit erfahrenen Fachkräften" im Landkreis. Fachkräfte in der Kindertagespflege erhalten hier weitere Informationen.

Der Fachbereich Jugend & Familie (Jugendamt)

Zum Auftrag des Fachbereichs Jugend & Familie gehört es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Fachkräfte unserer Sozialen Dienste gehen allen Meldungen über eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls nach. Sie nehmen mit den Familien Kontakt auf und suchen mit ihnen gemeinsam nach Lösungen.

Kinderschutz soll rasch, nachhaltig und fachlich korrekt, doch mit geringstmöglichen Eingriffen in die Elternrechte und Familienstruktur der konkreten Gefährdungslage begegnen. Unsere Kinderschutzmaßnahmen setzen kein Verschulden voraus und sind auch keine Strafe, sondern haben als einziges Ziel, trotz einer Gefährdungslage das Wohl des Kindes zu bewahren oder wiederherzustellen. Dabei steht Hilfe zur Selbsthilfe für die Personensorgeberechtigten im Vordergrund.

Gefährdungsmeldung: Falls eine Kindeswohlgefährdung nicht anders abgewendet werden kann, sind Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe durch das Kinder – und Jugendhilfegesetz (SGB VIII §8a) verpflichtet, die Sozialen Dienste des Fachbereichs Jugend & Familie zu informieren.

Die Polizei

Bei akuter Gefährdung des Kindeswohles informiert die Polizei das Jugendamt und unterstützt dieses bei der Inobhutnahme und Unterbringung von Minderjährigen.