Teilnahmebedingungen für die Auslosung von Karten für die Kandertalbahn
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an der Auslosung von Karten für die Kandertalbahn. Die Beschreibung und der Ablauf der jeweiligen Auslosung erfolgen im Rahmen der jeweiligen Auslosungsaktion auf der Facebook-Seite des Landratsamtes Lörrach www.facebook.com/loerrach.landkreis und des Instagram-Profils www.instagram.com/landkreis.loerrach.
(2) Veranstalter der Auslosung ist Landkreis Lörrach, Palmstraße 3, 79539 Lörrach, im nachfolgenden Landkreis genannt.
(3) Mit Teilnahme an der Auslosung werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.
(4) Die Auslosung steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram, es wird von Facebook oder Instagram weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmenden bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook oder Instagram, sondern der Landkreis Lörrach. Die beiden Plattformen stehen darüber hinaus, nicht als Ansprechpartner für die Auslosung zur Verfügung. Die Teilnehmenden stellen Facebook und Instagram von sämtlichen Ansprüchen frei.
2. Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt an der Auslosung sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeitende des Landratsamtes und seiner Eigenbetriebe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse und/oder über die Einschaltung Dritter (z.B. von Gewinnspielagenturen) ist ausgeschlossen. Eine regelwidrige Teilnahme eines Teilnehmers an dieser Auslosung hat seinen Spielausschluss zur Folge.
(2) Teilnahmeberechtigte können an der Auslosung teilnehmen, indem sie bis zum 19.09.24, 23:00 Uhr folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Dem offiziellen Instagram-Account des Landkreises Lörrach (www.instagram.com/landkreis.loerrach) folgen.
- Den Beitrag mit der Auslosung (Mobilitätsmontagsbeitrag vom 16.09.24) liken.
- Einen Kommentar „Mobilität im Alltag gestalten“ unter dem Beitrag hinterlassen.
Facebook
- Der offiziellen Facebook-Seite des Landkreises Lörrach (www.facebook.com/loerrach.landkreis) folgen.
- Den Beitrag mit der Auslosung (Mobilitätsmontagsbeitrag vom 16.09.24) liken.
- Einen Kommentar „Mobilität im Alltag gestalten“ unter dem Beitrag hinterlassen.
(3) Die Teilnahme ist bis zum 19.09.24, 23:00 Uhr möglich.
(4) Eine Person kann entweder auf Facebook oder auf Instagram an der Auslosung teilnehmen. Eine Teilnahme in beiden Netzwerken ist ausgeschlossen.
(5) Mit der Teilnahme an der Auslosung willigen die Teilnehmenden ein, dass der Landkreis deren Profilnamen im Rahmen des Bekanntgebens der Gewinner auf der Facebook- und Instagram Seite des Landkreises veröffentlichen bzw. erwähnen darf.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
Die teilnahmeberechtigten Teilnehmenden können zwei Karten für eine Hin- und Rückfahrt mit der Kandertalbahn gewinnen und diese bis zum 27.10.24 einlösen.
Wer die Karten gewinnt, wird am 20.09.24 unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern zufällig ermittelt. Die ausgeloste Person wird anschließend per Direktnachricht auf Instagram oder Facebook über ihren Gewinn benachrichtigt. Die Karten werden dann per Post zugeschickt. Dafür muss uns die ausgeloste Person ihre Postanschrift per Direktnachricht mitteilen. Alternativ können die Karten vom 23.09.24 bis zum 26.09.24 im Gebäude des Landratsamtes (Palmstraße 3, 79539 Lörrach) zu den regulären Öffnungszeiten unter Vorlage des Ausweises an der Information abgeholt werden. Etwaige Reisekosten für die Gewinnabholung selbst zu tragen.
(1) Wird der Gewinn von der ausgelosten Person nicht innerhalb der angegebenen Frist abgeholt oder ist eine Zustellung des Gewinns beim erstmaligen Versuch nicht möglich, erlischt der Gewinnanspruch.
(2) Je teilnehmender Person ist nur ein Gewinn möglich.
(3) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. Der Landkreis ist berechtigt, die Auslobung der Gewinne zu ändern.
4. Ausschluss
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Landkreis, den jeweiligen Teilnehmenden von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmende falsche Angaben macht oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmenden um die bereits ausgeloste Person, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
5. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
(1) Der Landkreis behält sich das Recht vor, das Auslosung jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung der Auslosung zu garantieren.
(2) Der Landkreis behält sich ferner das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.
6. Schlussbestimmungen
(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Hinweise zum Datenschutz
Der Landkreis ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Die Angaben zur Person des Teilnehmers, sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwendet. Die Informationen werden nur insoweit gespeichert, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Durchführung der Auslosung erforderlich ist und eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Auslosung verwendet und anschließend innerhalb von 6 Wochen gelöscht.
Die Teilnehmenden können jederzeit Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen und/oder der Verwendung seiner Daten jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Abfallwirtschaft widersprechen. Hierzu reicht eine E-Mail an datenschutz(at)loerrach-landkreis.de. Eine Gewinnübergabe ist bei einer Löschung vor Beendigung der Auslosung nicht mehr möglich. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die unter www.loerrach-landkreis.de/datenschutz abrufbar ist.