Sicher kommunizieren

Sicher kommunizieren ohne Registrierung oder Anmeldung

Wählen Sie eine in nebenstehender Spalte gelistete Adresse aus und teilen Sie uns Ihren Wunsch über das Formular mit, das sich in einem neuen Fenster öffnet. Eine verschlüsselte und somit sichere Rückantwort ist auf diesem Wege jedoch nicht möglich. Dazu ist eine Registrierung notwendig.

Benutzerregistrierung/Benutzeranmeldung

Sie sind noch nicht registriert?

Wenn Sie häufiger mit unterschiedlichen Stellen des Landratsamts sichere E-Mails austauschen möchten, ist es sinnvoll, dass Sie sich für ein eigenes (kostenloses) Postfach registrieren und auf diesem sicheren Weg auch wieder die Antworten der Verwaltung erhalten.

Sie können somit ein "Bürgerpostfach" zu Ihrer Landkreisverwaltung führen. Selbstverständlich erhalten Sie automatisch an Ihre normale E-Mail-Adresse eine Nachricht, sobald in Ihr Bürgerpostfach eine neue E-Mail eingegangen ist.

Zur Registrierung klicken Sie bitte hier und nutzen Sie auf der neuen Seite unseres Dienstleisters im Datenverarbeitungsverbund Baden-Württemberg den entsprechenden Link ("Registrieren Sie sich jetzt an der Virtuellen Poststelle")

Sie sind bereits für ein sicheres Postfach registriert und möchten sich anmelden?

Sie können nach der Anmeldung direkt aus Ihrem Postfach nicht nur mit unseren Dienststellen Nachrichten austauschen und Dokumente übermitteln, sondern auch mit vielen weiteren öffentlichen Verwaltungen in Baden-Württemberg. Da Ihre persönlichen Daten bereits hinterlegt sind, müssen Sie diese nicht erneut eingeben.

Zur Anmeldung klicken Sie bitte hier.

Über folgende VPS-Web-Postfächer kann ein Bürger/Kunde derzeit seine Anfragen stellen.

  • Allgemeines Postfach:
    Zentraler Posteingang
  • Einheitlicher Ansprechpartner:
    Postkorb des Einheitlichen Ansprechpartners im Landratsamt Lörrach
  • Zuständige Stelle Fachbereich Ordnung:
    Reisegewerbekarte; Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen; Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer; Erlaubnis für Spielhallen; Überwachungsbedürftiges Gewerbe; Erlaubnis zum gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen; Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich); Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten; Waffen- und Munitionssachverständige – Erwerb oder Besitz von Schusswaffen; Waffen oder Munition – Überlassen durch einen Waffenhändler; Schießstätten gewerblich betreiben
  • Zuständige Stelle Fachbereich Verbraucherschutz:
    Gaststättenerlaubnis (auch vorläufig); Weiterführung der Gaststätten durch Erben
  • Zuständige Stelle Fachbereich Umwelt:
    Erlaubnis für den gewerbsmäßigen Transport von Abfall; Erlaubnis für die Abfallvermittlung; Sammeln von wildlebenden Tieren und Pflanzen – naturschutzrechtliche Erlaubnis