Pressemitteilung

Haushaltsrede der Landrätin


Es gilt das gesprochene Wort

Haushalt 2020


Sehr geehrte Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte,
 
es ist der achte Haushalt des Landkreises Lörrach, den ich in meiner ersten Amtszeit als Landrätin in den Kreistag einbringe. Man könnte annehmen, eine gewisse Routine sei damit verbunden. Das ist in Teilen auch so. Aber jedes Jahr haben wir vor anderen Herausforderungen gestanden. Chancen, insbesondere die Kreisumlage stabil zu halten oder zu senken, wurden immer wahrgenommen, Risiken für den Haushalt mit Augenmaß eingepreist und die Transparenz des Haushalts deutlich gesteigert. Die Orientierung der Haushaltsplanung erfolgt an der geltenden Zukunftsstrategie „Gemeinsam Zukunft gestalten – Landkreis Lörrach 2025“ mit den priorisierten Schwerpunktthemen Verkehr und Mobilität, Soziales und Familie, Bildung, Wirtschaft und Strukturpolitik, Gesundheit sowie Umwelt, Energie und Klimaschutz. Das gilt auch für 2020.
 

1. Warum lässt sich die Entwicklung des Haushalts 2020 schwer prognostizieren?


Die Landesregierung bringt zum zweiten Mal in der Legislaturperiode einen Haushalt in den Landtag von Baden-Württemberg ein, der nicht auf einer Verständigung im Rahmen der gemeinsamen Finanzkommission mit den Kommunen beruht. Das ist bemerkenswert, weil das für kommunale Haushalte Einnahmeausfälle bedeuten könnte, die erheblich sind. Im Wesentlichen sind der Ausgleich für die BTHG-bedingten Mehraufwendungen in der Eingliederungshilfe und die Erstattung der Nettoaufwendungen für die Asylbewerberleistungsgesetz-Leistungsbezieher in der Anschlussunterbringung offen, obwohl das Land Baden-Württemberg zu früheren Zeitpunkten Zusagen gemacht hat. Das Risiko lässt sich für den Landkreis Lörrach bei der Eingliederungshilfe auf 2,3 Mio. Euro (877.700 Euro fehlende Personal- und Sachaufwendungen + 1,54 Mio. Euro Zuschussbedarf aus Transferleistungen) und ca. 1,4 Mio. Euro bei der Anschlussunterbringung beziffern. Diese 3,7 Mio. Euro sind nicht in den Haushaltsentwurf eingegangen, weil wir die Hoffnung nicht aufgeben mögen, dass der Landtag mit den Abgeordneten diese Mittel noch zusprechen wird.

Das wäre vor dem Hintergrund verschiedener Faktoren besonders wichtig: Derzeit ist die wirtschaftliche Entwicklung schwer prognostizierbar – Trump’s „America first-Strategie“, Johnsons Brexit und evtl. eskalierende Handelskonflikte sind Unsicherheitsfaktoren. Auch ist eine Diskussion mit dem Land vor dem Hintergrund einer Studie der R + V Versicherung aus September 2019 „Die Ängste der Deutschen“ nicht sinnvoll, wonach politische Sorgen um Zuwanderung, Extremismus, überforderte Politiker und bezahlbares Wohnen ganz oben auf der Skala stehen (Badische Zeitung vom 6. September 2019). Derartige Befürchtungen könnten befördert werden. Das Wirtschaftswachstum wird für dieses Jahr nur noch bei 0,5 % gesehen. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt werden u. a. aufgrund des Rentenbeginns der Baby-Boomer-Generation und dem Angebot von Arbeitsplätzen in der Pflege, Erziehung und im Gesundheitswesen, zwar nicht im Bereich einer Krise gesehen (so Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, die Zeit Nr. 35 vom 22.08.2019), sondern als ein normaler Abschwung. Doch scheint sich die Anmeldung von Kurzarbeit auch durch Betriebe in unserer Region anzukündigen. Zudem sind fiskalische Risiken, die aus dem Bereich der Gesetzgebung kommen, nicht kalkulierbar.

Für unseren Landkreis ist die Diskussion vor einem weiteren Aspekt herausfordernd: Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage ist die Steuerkraft des vorvorangegangenen Jahres. Wenn sich die Steuerkraftsumme im Bezugsjahr bei den kreisangehörigen Gemeinden und Städten unterdurchschnittlich entwickelt hat, führt dieses bei einem beständigen Kreisumlagebedarf zu einer Steigerung des Kreisumlagehebesatzes. Im Landkreis Lörrach stiegen die Steuerkraftsummen im Bezugsjahr nur um 2,93 % (von 339.352.886 Euro auf 349.297.518 Euro) an und damit im Vergleich zum Landesschnitt mit 7,09 % unterdurchschnittlich. Um die Folgen für den Kreisumlagehebesatz abzuschätzen, muss man kein Hellseher sein, wenn man wiederum weiß, dass die laufenden Ausgaben 2019 sowohl bei den Personal- als auch bei Sachaufwendungen gestiegen sind. Ich verweise insofern auf den zweiten Haushaltszwischenbericht für des Gesamthaushalt (Vorlage Nr. 070-XVI./2019). Die Steigerungen sind in allen Landkreisen zu verzeichnen. So hat sich das Kreisumlageaufkommen in Baden-Württemberg innerhalb der letzten 10 Jahre um ein gutes Drittel gesteigert (Gemeindetag Baden-Württemberg 15 – 16/2019, Seite 800). Daher ist es umso wichtiger, dass Bund und Land das Konnexitätsprinzip erfüllen, Ressourcen für nicht kommunale Aufgaben zur Verfügung stellen und vor allem in Gesetzgebungsverfahren Hinweise der Gesetze umsetzenden kommunalen Familie ernst nehmen. Auf Finanzierungszusagen muss Verlass sein.


2.    Was bedeutet das für den Kreisumlagehebesatz im Haushalt 2020?
- Rahmen und Annahmen für den Haushalt 2020 -


Unter Berücksichtigung des uns erst am 9. Oktober 2019 zugegangenen Haushaltserlasses 2020 und einem Kopfbetrag je Einwohner von 744 Euro beläuft sich der Kreisumlagehebesatz auf 32,41 v. H. Das ist eine Veränderung zu dem vor Ihnen liegenden Druckwerk, das ursprünglich von einem Kopfbetrag von 740 Euro/Einwohner ausging. Wir hoffen nicht, dass die Oktoberschätzung, die uns im  November 2019 erreichen wird, hier noch zu Verschlechterungen führt.

Die Höhe der Kreisumlage beträgt 113.207.300 Euro (Vorjahr 104.051.400 Euro). Die Spielräume sind angesichts der dargestellten Risiken als äußerst gering einzuschätzen. Auf der anderen Seite sind in der Variante 3 des Haushaltsentwurfs vom Kreistag zu diskutierende Maßnahmen in Höhe von 292.800 Euro enthalten, die zu einer Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes ebenso führen würden wie Maßnahmen zum Klimaschutz. Unter Zugrundelegung ähnlicher verlaufender Steigerungen der Steuerkraftsummen werden in den nächsten folgenden drei Haushaltsjahren die Kreisumlagehebesätze bei 33,91 bis 34,54 v. H. liegen. Das bestätigt nochmals, dass die niedrigeren Kreisumlagehebesätze in den Jahren 2017 und 2019 ausschließlich auf Sondereffekte zurückzuführen waren. Das Volumen des Kreishaushalts incl. Investitionen lässt sich für 2020 wie folgt darstellen:

Die ordentlichen Aufwendungen betragen 284.821.900 Euro (VJ: 273.509.200 Euro), das ordentliche Ergebnis liegt bei 860.000 Euro, wie vom Kreistag vorgegeben. Der Saldo aus Investitionstätigkeit wird bei 17.455.400 Euro (VJ: 18.722.900 Euro) liegen und aus der Finanzierungstätigkeit bei 11.903.300 Euro (VJ: 6.703.600 Euro).

Wie in jedem Jahr sind die Entlastungen und Belastungen im Haushalt gegenüberzustellen. Es ist gelungen bzw. im Hinblick auf den Haushaltausgleich erforderlich, den Gesamtergebnishaushalt 2020 um 14.711.100 Euro zu entlasten, wovon allerdings ein Betrag in Höhe von rund 9,1 Mio. € auf die Kreisumlage entfällt. Die Landeserstattung für nicht mehr im Rechtsinn als vorläufig untergebracht geltende Flüchtlinge (insbesondere Geduldete) wurde in einer Höhe von 4.483.600 Euro eingeplant, was einen Mehrbetrag gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 1.438.300 Euro bedeutet. Diese Planung erfolgte bevor die Gespräche des Landes mit den Kommunalen Spitzenverbänden beendet wurden. Jedoch hatte das Land im letzten Jahr mitgeteilt, alle Kosten, welche über einen Sockelbetrag von 40 Mio. Euro hinausgehen, zu erstatten. Problematisch ist, dass das Land nunmehr nur einen Betrag von 150 Mio. Euro bereitstellen will, obwohl die Erhebung der bei den Stadt- und Landkreisen anfallenden Kosten einen Betrag von 265,6 Mio. Euro bzw. nach Abzug des Sockelbetrags 225,6 Mio. € erforderlich machen würde. Dieser Betrag beinhaltet noch nicht die im Rahmen der Spitzabrechnung zur vorläufigen Unterbringung ungedeckten Kosten der sog. Fehlbeleger.

Auch zur Abgeltung der Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat das Land grundsätzlich volle Konnexität zugesagt. Daher wurden für die zusätzlich entstehenden Personal- und Sachaufwendungen Erträge in Höhe von 877.700 Euro eingeplant. Weiterhin ist mit einem um 1,54 Mio. Euro erhöhten Zuschussbetrag aus Transferleistungen zu rechnen, welche in der Planung nicht berücksichtigt sind. Angeboten wurden vom Land nun statt 50 Mio. nur 15 Mio. Euro.

Die Zuweisung nach § 11 Abs. 4 und 5 FAG (SoBEG/VRG) erhöhen sich aufgrund der Dynamisierung um 501.500 Euro, die Sachkostenbeiträge der Schulen steigen um 494.900 Euro und der Ansatz der Grunderwerbssteuer wurde um 400.000 Euro angehoben. Gleiches gilt für die Planansätze der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie Bußgelder, die um 394.700 Euro angehoben wurden. Daneben gibt es zahlreiche kleinere Entlastungen wie die eingeplante Mietersparnis aufgrund des Kaufs des Entenbads oder Maßnahmen, die aus dem Kommunalen Sanierungsfonds gespeist werden.
Belastungen ergeben sich in gleicher Höhe.

Der soziale Zuschussbedarf der Transferleistungen in den Teilhaushalten 6 und 7 wächst weiter von 81.788.100 Euro in diesem Jahr um 4.460.200 Euro auf 86.248.300 Euro in 2020. Diese Summe würde deutlich steigen, wenn sich die genannten Entlastungen nicht realisieren ließen. Die Steigerung des sozialen Zuschussbedarfs der Transferleistungen in den genannten Teilhaushalten beläuft sich auf 5.898.500 Euro und resultieren aus der Eingliederungshilfe (3.335.300 Euro), der Hilfe zur Pflege (1.060.800 Euro), der Hilfe zum Lebensunterhalt (426.300 Euro), der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (292.400 Euro), der Hilfe für Flüchtlinge (851.700 Euro), der Hilfe für junge Menschen und ihre Familien (2.056.400 Euro) und den restlichen Hilfearten in Höhe von 163.800 Euro.

In den Jahren 2018 und 2019 wurden die Planansätze der Eingliederungshilfe jeweils um 3 Mio. Euro überschritten. Diese Kostensteigerungen wurden nicht in den Haushaltsansätzen der vergangenen Jahre eingespeist. Allerdings kann das in den Folgejahren nicht so gehandhabt werden, weil sich dieser Betrag etabliert. Um einen leistbaren Übergang zu gestalten, wurde für den Haushalt 2020 ein Zuschussbedarf von 1,2 Mio. Euro vorgesehen, so dass 1,8 Mio. Euro im Laufe des Haushaltsjahres auf andere Art ausgeglichen werden müssen. Ein weiteres finanzielles Risiko liegt in Höhe von ca. 1 Mio. Euro in der Binnendifferenzierung bei der Eingliederungshilfe, worunter man die Einrichtung einer Pflegeabteilung innerhalb einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe versteht. Die Pflegekassen erbringen die volle Pflegeleistung für Bewohner einer rein stationären Einrichtung. In der Eingliederungshilfe müssen die Pflegekassen unabhängig vom Pflegegrad aber nur 266 Euro bezahlen. Wenn es keine Einigung in den Verhandlungen gibt, würden dem Landkreis ab 2020 Einnahmen in der genannten Höhe verlorengehen.

Auch steigen die Personalaufwendungen 2020 absolut um 3.224.700 Euro auf 64.319.500 Euro. Der Stellenplan 2020 erhöht sich um 3,83 Stellen. Dieser Saldo ergibt sich durch Gegenüberstellung 36,37 entfallener Stellen gegenüber 40,2 neuen Stellen, welche im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden sollten. Des Weiteren wurden 225.800 Euro im Personalaufwand vorweg gekürzt, weil wir davon ausgehen, dass nicht alle neuen Stellen im ersten Quartal besetzt werden können. Zudem ist eine pauschale Kürzung von 605.800 Euro für Vakanzen im Rahmen von Fluktuationen und Langzeiterkrankungen über den Gesamtpersonalaufwand vorgenommen worden. Das entspricht 1 %. Neben der tariflichen Steigerung wurden auch Stufenaufstiege und Beförderungen mit einer Steigerung von 4 % angenommen.

Für die Umsetzung unserer Zukunftsstrategie Landkreis Lörrach 2015 und für notwendige Maßnahmen außerhalb der Strategie werden zusätzliche Mittel in Höhe von 2.594.900 Euro wirksam im Ergebnishaushalt vorgeschlagen, die Sie insbesondere in der Variante 2 des Haushaltsentwurfs finden. Erstattungen für diese Maßnahmen belaufen sich auf
279.700 Euro.

Aufgrund der Forstneuorganisation reduzieren sich die FAG-Zuweisungen des Landes sowie Landeserstattungen um insbesamt 1.596.100 Euro. Die FAG-Umlage erhöht sich um 1.368.600 Euro und die KVJS-Umlage um 181.900 Euro. Die Einwohnerzuweisungen nach § 11 Abs. 1 FAG sinken um 126.100 Euro, weil im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes die Einwohnerzuweisungen bei den Großen Kreisstädten und den übrigen Städten und Gemeinden gesenkt wurden.

Erlauben Sie mir einen Hinweis. Die Belastungen des Gesamtergebnishaushalts und die Entlastungen machen deutlich, dass der Landkreis den Gemeinden und Städten durch die um ca. 9,15 Mio.  (9.155.900 €) Euro höhere Kreisumlage nicht Mittel entziehen möchte, sondern den Ausgleich von  zum Teil konkurrierenden finanziellen Interessen in der kommunalen Familie vornehmen möchte. Uns ist bewusst, dass die Gemeinden und Städte zahlreiche kostenträchtige Aufgaben wie z. B. in der Kinderbetreuung und der Integration der Flüchtlinge erbringen. Der Landkreis versucht, die Kreisumlage auf das dringend Erforderliche zu beschränken, was sich insbesondere darin zeigt, dass der Nettoressourcenbedarf Soziales deutlich höher ist als die Kreisumlage. Die im Rahmen der Fortschreibung der Sozialstrategie erfolgenden Maßnahmen werden sich erst mittelfristig entlastend auf die Steigerungsraten bei den Fallzahlen auswirken. Unberührt sind die Transferleistungen auch mittelfristig durch steigende Betreuungssätze, welche in der Regel an die Entwicklung der Personalkosten der Träger und Leistungsausweitungen (z. B. Betreuungsschlüssel, die weiter ansteigen) gekoppelt sind. Insofern wird der Zuschussbedarf des Kreishaushalts auch in Zukunft von der Entwicklung des sozialen Zuschussbedarfs abhängen. Hier sitzen Städte, Gemeinden und der Kreis in einem Boot, da die Transferleistungen des Kreises direkt den bedürftigen Bürgern und Bürgerinnen in den Gemeinden und Städte zugutekommen. Auch insofern ist unabdingbar, dass das Land die Mehrkosten mit Landesmitteln in kostendeckendem Umfang zur Verfügung stellt, ansonsten wären es die Gemeinden und Städte, die über die Kreisumlage für nicht kommunale Aufgaben zahlen müssten. Seit 2016 weise ich auf das Ungleichgewicht, das im Rahmen des 5-Milliarden-Pakets des Bundes entstanden ist, hin. Um Wiederholungen zu vermeiden, gehe ich nur auf 2020 ein: Von der 5-Milliarden-Bundesentlastung fließen 427 Mio. Euro an kreisangehörige Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Das entspricht 90,7 %, während die Landkreise nur
44 Mio. Euro und somit 9,3 % erhalten. An diesen Beträgen lässt sich die Diskrepanz zwischen Entlastung einerseits und Aufgabenträgerschaft anderseits erkennen. Für den Landkreis Lörrach bedeutet dies im Jahr 2020, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit 9,36 Mio. Euro einen Großteil der Entlastungen enthalten, obwohl bei ihnen keine Aufwendungen für Sozial- und Jugendhilfeleistungen entgegenstehen, während sich der Kreis mit einem kleinen Anteil von 1.222.000 Mio. Euro Entlastung begnügen muss.

Kommen wir zu den Investitionen in den kommenden Jahren, welche weitestgehend vorgegeben sind. Für die neuen Mitglieder des Kreistags möchte ich betonen, dass für alle Investitionsmaßnahmen sehr genau die Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft wurde mit dem Ergebnis, dass diese Maßnahmen umzusetzen sind, damit der Landkreis zukunftsfähig ist und für die Menschen in den Gemeinden und Städten einheitliche Lebensverhältnisse hergestellt werden können. Die größten Investitionsprojekte sind:
- der Kauf des Entenbads in 2019 7.3 Mio. Euro
- Neubau des 2. Standorts Landratsamt 31,9 Mio. Euro
- Umsetzung Schulentwicklungsplan 11,1 Mio Euro
- Schulneubauten SBBZ 8,8 Mio. Euro
- allgemeine Ausstattung der Schulen 4,2 Mio. Euro
- Elektrifizierung Hochrheinbahn 10 Mio. Euro
- Teilumfahrung Rümmingen 4,3 Mio. Euro
- Fuhrpark der Straßenmeistereien 2,2 Mio. Euro
- Planungskosten für die Verlagerung der Erich-Kästner-Schule
   350.000 Euro

Im Rahmen der Planungen des Neubaus zum Zentralklinikum beschloss der Kreistag zur Liquiditätsverbesserung der Kliniken GmbH einen Betrag in Höhe von 8,6 Mio. Euro in deren Kapitalrücklage einzuzahlen. Hierfür wird voraussichtlich 2020 ein Darlehen über den Restbetrag von 6,88 Mio. Euro aufgenommen, welches ratierlich getilgt werden soll. Um die Tilgung zu finanzieren, ist ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von jährlich 860.000 Euro zu erwirtschaften, was durch die Planung eines positiven ordentlichen Ergebnisses im Ergebnishaushalt abgebildet wird.


3. Auswirkungen zu den strategischen Schwerpunkten


a) Verkehr und Mobilität
Dieses Thema steht politisch in der Priorisierung der strategischen Handlungsfelder auf Ziffer 1. Wichtige Großprojekte im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs sind die Elektrifizierung und der Ausbau der Hochrheinbahn, welche mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch die Deutsche Bahn in eine entscheidende Phase geht. Hierfür werden sowohl aus dem INTERREG-Programm als auch vom Land Baden-Württemberg, dem Kanton Basel-Stadt und den Landkreisen Waldshut und Lörrach Finanzierungsbeiträge erbracht. Weiterhin soll auf der Wiesental-/Gartenbahn für eine Attraktivitätssteigerung, insbesondere durch eine vom Land zugesagte Taktverdichtung zwischen Basel Badischer Bahnhof und Lörrach und für einen Halt der S-Bahn beim Zentralklinikum gesorgt werden. Auch hier wird geprüft, ob eine Mitfinanzierung des Ausbaus durch Land, Bund und die Schweiz erfolgen kann. Weiterhin erwarten wir uns eine deutliche Verbesserung des öffentlichen Verkehrs durch die Studie im Kandertal, die sich mit der Reaktivierung der Bahnstrecke u. a. befasst.

Auch der Nahverkehrsplan des Landkreises Lörrach aus dem Jahr 2016 steht im kommenden Jahr erneut zur Fortschreibung, mit dem Ziel einer weiteren Angebots- und Qualitätssteigerung in allen Teilräumen des Landkreises an. Insbesondere ist hier u.a. das Projekt der dynamischen Fahrgastinformation zu erwähnen, das auf der Grundlage eines für den gesamten Landkreis/Verbund gestellten „Programm“-Förderantrags beim Land die Ausstattung von Haltestellen mit Echtzeitanzeigen gemeinsam mit den Städten und Gemeinden vorsieht. Parallel dazu wird vom RVL eine Verbund-Echtzeit-App geplant. Der Landkreis wendet bei einer Gesamtbetrachtung der allgemeinen Tarifabsenkung im Ausbildungsverkehr, der Verbundförderung und der Linienbestellung als Aufgabenträger sowie für Sonderprojekte ca. 9 bis 10 Mio. Euro jedes Jahr auf, die nur zum Teil gegenfinanziert sind.

Trotzdem gehen wir davon aus, dass zu einer bestmöglichen Attraktivität des ÖPNV’s noch weitere Maßnahmen ergriffen werden können. So soll 2020 intensiv im Tarifverbund über die Tarifgestaltung beraten werden.

Andere große Verkehrsinfrastukturprojekte sind zwar nicht in der Trägerschaft des Landkreises und bedürfen auch nicht dessen finanzieller Mittel, doch eines hohen Personalaufwands und persönlichen Einsatzes auf allen Ebenen, um diese Projekte in die Prozesse zum Bundesverkehrswegeplan, im schweizerischen Step 2035 oder dem Bundes- und Landesstraßenbau- und Schienenverkehrsmittelprogramm zu befördern bzw. zu beschleunigen. Hier möchte ich insbesondere die Bundesautobahn A 98, die Abschnitte 5 und 6, die Bundesstraße 317 mit dem neuen Anschluss Zentralklinikum Brombach, der Kreuzung Hasenloch und der Ertüchtigung des Kreisels in Steinen sowie die Rheintalbahn mit einem menschen- und umweltverträglichen Ausbau für den Personen- und Güterverkehr benennen.

Auch wird das Kreisstraßenprogramm 2016 bis 2020 im kommenden Jahr fortgesetzt. Im Übrigen gilt es für den Geltungszeitraum 2021 bis 2025, eine Kreisstraßenzustandserfassung vorzunehmen, um das neue Kreisstraßenprogramm erarbeiten zu können.

Weiterhin sind Einzelplanungs- und Baumaßnahmen voranzutreiben wie die Teilortsumfahrung Rümmingen, wo wir vom Abschluss der Planungen im Rahmen der Leistungsphase 4 ausgehen und der Einreichung des Planfeststellungsantrags. Zudem erfolgt die Ausführungsplanung des Radwegs im Zuge der K 6333 zwischen Minseln und der
L 139 bei Adelhausen sowie die Vorplanung des Radwegs im Zuge der
K 6336 zwischen Wiechs und Nordschwaben. Abhängig von der heutigen Entscheidung des Kreistags wird mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Radschnellverbindung Wiesental in Kooperation mit den Städten Lörrach und Schopfheim sowie den Gemeinden Steinen und Maulburg begonnen.

Das Stichwort Mobilität der Zukunft im Landkreis Lörrach soll durch eine Mobilitätsstrategie gesteuert werden. Dabei sind verschiedene Fragestellungen zu beantworten: Wie sichern wir die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen im gesamten Landkreis? Welche gesellschaftlichen Trends sind zu berücksichtigen? Welche technologischen Entwicklungen sollen für den Landkreis relevant sein? Wie können wir unsere Mobilität nachhaltiger und klimaschonender gestalten? Insofern sind sowohl im Rahmen der Gesamtklausur des Kreistags im März als auch im Mai entsprechende Tagungen des Kreistags vorgesehen. Für die Haushaltsberatungen wird es um die Fragestellung eines kommunalen
E-Mobilitätskonzepts gehen, in dem auch andere alternative Antriebstechniken wie z. B. das Thema Wasserstoff aufgegriffen werden sollen.

b) Soziales und Familie
Die Ordentlichen Aufwendungen im Sozialbereich für die Teilhaushalte 6 und 7 liegen für 2020 bei 184.573.000 Euro und sind damit gegenüber 2019 um 3,54 % höher. Der Zuschussbedarf (ordentliches Ergebnis für beide Teilhaushalte) liegt bei 114.332.000 Mio. Euro, was einer Steigerung von rd. 4,86 % gegenüber 2019 entspricht.

Wie eingangs erwähnt, besteht hinsichtlich der Kreisumlage aus den Themen Umsetzung Bundesteilhabegesetz, Anschlussunterbringung und Binnendifferenzierung ein Risiko in Höhe von ca. 4,74 Mio. Euro und damit 1,35 % KU-Punkten. Diese sind nicht im Haushalt eingeplant und könnten nicht durch kompensierende Maßnahmen aufgefangen werden. Das hieße schlussendlich, dass Gemeinden und Städte im Worst Case über die Kreisumlage betroffen würden. Ich hoffe, dass es gelingt, bei der Landesregierung die Erkenntnis zu befördern, dass diese Kosten den Land- und Stadtkreisen zu erstatten sind. Vertiefend werden wir auf die einzelnen Themen im Sozialausschuss eingehen.

Wesentlich scheint mir, auf die Wirkungen der Sozialstrategie und ihrer Fortschreibung einzugehen.

2011 lag die Differenz zwischen den Sozialhilfenettoausgaben pro Einwohner im Landkreis Lörrach noch 20 Euro knapp über dem Durchschnitt aller Landkreise. Im Jahr 2017 (neuere Zahlen liegen nicht vor, da wir immer erst die Zahlen des Vorjahres am Ende des Jahres bekommen) liegen sie noch um 10,18 Euro über dem Durchschnitt aller Landkreise und 6,73 Euro unter dem Landesschnitt, also dem Durchschnitt aller Stadt- und Landkreise. Die soziale Situation zeigt sich insbesondere bei der SGB II-Quote des Landkreises, die 2011 noch deutlich über dem Landesschnitt lag und nun 0,2 % unter diesem sich bewegt, wobei wir im Vorjahr noch bessere Werte mit unter 0.6 % unter dem Landesschnitt aufweisen konnten. Auch die Ambulantisierungsquote für Menschen mit Behinderung weist eine positive Entwicklung auf und liegt seit 2014 leicht über dem Landesdurchschnitt. Im Bereich der Hilfe zur Pflege ist die Kontinuität des Ambulantisierungsgrades zu verzeichnen. Er liegt seit 2014 stabil bei 12 % und mehr. Erfreulich ist auch, dass der Landkreis im Bereich Bildung mit Blick auf den Landesschnitt gute Werte aufweist und die Quote der Schulabgänger ohne Schulabschluss 2016/17 bei 0,9 % unter dem Landesdurchschnitt lag, während es 2011 noch mit 0,1 % leicht über diesem zu finden war. Dieses sind nur einige wenige erste positive Anzeichen, denn eine nachhaltige Veränderung kann nur durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung und langfristiges Handeln erreicht werden, so dass auch die Fortschreibung der Sozialstrategie im Jahr 2019 aufgrund der Stagnation der Konjunktur im Landkreis und der veränderten Rahmenbedingungen u. a. durch den Zugang von Flüchtlingen die Fortschreibung gebot. Wichtig daran ist festzustellen, dass der Landkreis Lörrach insbesondere aufgrund seiner Siedlungsstruktur als städtischer Landkreis definiert wird, was zur Folge hat, dass ein höheres Armutsrisiko besteht. Als Vergleichsmaßstab für die Sozialausgaben sind also die Durchschnittswerte der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg als Landesschnitt zu berücksichtigen. Die Landkreiswerte allein werden dem Landkreis Lörrach nicht gerecht. Trotz allem haben wir auch typische Probleme einer ländlich geprägten Region wie z. B. die einer eingeschränkten Mobilität oder aber unserer Lage im Dreiländereck mit einem starken Arbeitsmarkt in der Schweiz und der sich daraus ergebenden Sogwirkung für Fachkräfte im sozialen Bereich.

Weiterhin ist die Wohnraumsituation aufgrund stark steigender Mieten eine soziale Herausforderung und führt zu hohen sozialstrukturellen Belastungen. Eine hohe Anzahl von Transferleistungsempfängern (rd. 8.851 Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II) im Sommer dieses Jahres, eine niedrige Rentenhöhe, ein angespannter Wohnungsmarkt einhergehend mit hohen Mietkosten und der dicht besiedelte Ballungsraum des Landkreises mit städtisch geprägten Strukturen begründet die sozialen Herausforderungen. Die Sozialstrategie bietet ein vielfältiges und ausdifferenziertes Angebotsspektrum und hat bei der Fortschreibung Optimierungspotenzial insofern gezeigt, als es einer grundlegenden projektübergreifenden strategischen Ausrichtung bedarf, welche die Wirksamkeit einzelner Projekte und Maßnahmen verstärken soll. Die gemeinsame qualitative Klammer wird dabei auf die strategische Ausrichtung auf Prävention und Empowerment gerichtet. Auch insofern zeigt sich nochmals die besondere finanzielle Tragweite, die ein Scheitern der Verhandlungen mit dem Land über die Finanzierung im Bereich BTHG und Flüchtlinge zur Folge hätte.

Die ordentlichen Aufwendungen im Teilhaushalt 6 Soziales und Arbeit sind mit 137,9 Mio. Euro und der Zuschussbedarf (ordentliches Ergebnis) mit 78,9 Mio. Euro geplant. Dabei sind die ordentlichen Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen 58,15 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen des THH 6 und haben eine Steigerung zum Vorjahr von 4,12 % erfahren. Einfluss bei der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege haben die Fallzahlen, die demografiebedingt steigen und die Kostensteigerung bei den Pflegesätzen. Bei der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung wird auch der Betrag 2020 aufgrund der demografischen Entwicklung steigen. Allerdings werden diese Aufwendungen dem Landkreis in voller Höhe vom Bund erstattet. Im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung hatten wir schon 2019 hohe Steigerungszahlen, die ebenfalls auf Pflegesatzerhöhungen durch Tarifsteigerungen, Fallzahlensteigerungen, durch Demographie und die gesetzlichen Änderungen des Bundesteilhabegesetzes begründet sind, wobei die kostenmäßigen Auswirkungen der Umsetzung des BTHG noch nicht abschließend beziffert werden können. Ab 01.01.2020 entfallen die sog. Hilfebedarfsgruppen als Grundlage für die Vergütung und werden durch Leistungsmodule ersetzt. Wie diese vergütet werden, steht noch nicht fest, sondern soll in einem Landesrahmenvertrag geregelt werden. Dieses Thema werden wir ebenso wie das Risiko in der Eingliederungshilfe durch die sog. Binnendifferenzierung im Sozialausschuss weiter diskutieren. Unter Binnendifferenzierung ist die Einrichtung einer Pflegeabteilung innerhalb einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe zu verstehen. Die Pflegekassen erbringen hier die volle Pflegeleistung z. B. für Pflegegrad 2 in Höhe von 1.775 Euro, während für Bewohner einer rein stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe die Pflegekassen unabhängig vom Pflegegrad nur 266 Euro bezahlen. Wenn es hierüber keine Einigung gibt, wie man die binnendifferenzierten Bereiche überführt und forstsetzt, wird hier ein Betrag von 1 Mio. Euro pro Jahr verlorengehen. Heute werden wir im Laufe der Tagesordnung noch die personellen Auswirkungen diskutieren, so dass ich hier keine weiteren Ausführungen mache.

Bei der Hilfe zur Pflege liegen die Aufwendungen pro Einwohner noch immer deutlich über dem Landesschnitt. Ursächlich sind hierfür die vergleichsweise hohen Pflegesätze im Landkreis und die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge, die unter dem Landesschnitt liegen sowie der im landesweiten Vergleich sehr hohe Anteil von Sozialhilfeempfängern, die Pflegeleistungen erhalten (Landkreis Lörrach 42,5 %, Baden-Württemberg 31,8 %). Hier sehen wir eine moderate Steigerung von 752 Fällen zu 737 Fällen der stationären Hilfe. Eine personell ausgebaute Pflegesteuerung soll ab 2020 den präventiven Ansatz von Hausbesuchen bei Empfängern von Grundsicherungsleistungen wieder flächendeckend im Landkreis anbieten. Auswirkungen im Bereich der Hilfe zur Pflege haben politische Entscheidungen. Aufgrund der neuen bundespolitischen Regelung ist künftig die Inanspruchnahme von unterhaltspflichtigen Angehörigen erst ab einem Einkommen von über 100.000 Euro jährlich möglich, was zu Einnahmeausfällen in Höhe von 300.000 Euro jährlich führt.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird wieder mehr in den Vordergrund treten, nachdem man eine Stagnation am Arbeitsmarkt feststellen kann. Wir gehen von einer leichten Zunahme der Bedarfsgemeinschaften auf 4.600 aus. Zudem werden die Kosten pro Fall steigen. Dies hängt mit der Weiterentwicklung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und der Anpassung der Wohngeldtabelle zusammen. Unter Berücksichtigung, dass der Landkreis insgesamt in allen Sozialbereichen für rd. 300.000 m² Wohnfläche Kosten der Unterkunft leistet, haben schon geringe Erhöhungen der angemessenen Miete zumindest mittelfristig erhebliche Auswirkungen. Die Höhe der Erstattung der Kosten der Unterkunft ist für 2020 mit 51,1 % geplant. Die ordentlichen Aufwendungen werden bei
28,43 Mio. Euro im Bereich der KdU im SGB II liegen.

Für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen rechnen wir 2020 mit
13,95 Mio. Euro an ordentlichen Aufwendungen. Dabei gehen wir davon aus, dass die Zugänge weiterhin stabil mit 25 Flüchtlingen monatlich bleiben. Ob diese Prognose richtig ist, kann aufgrund der Entwicklungen im Mittelmeerraum derzeit nicht abgeschätzt werden. In drei Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises leben noch ca. 400 Personen, von denen ca. 80 % der sog. Gruppe 2, d. h. Personen mit geringer Bleibeperspektive angehören. Personen aus sicheren Herkunftsländern sind nur noch vereinzelt anzutreffen. Wir warten auf die vor einem Jahr zugesagte Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, in dem die Rahmenbedingungen für die Flüchtlingsaufnahme neu geregelt und vor allem die Rollen der Stadt- und Landkreise definiert werden sollen. Eine große Herausforderung bleibt die Anschlussunterbringung aufgrund der Wohnungssituation im Landkreis. Derzeit erhalten 700 Personen im Landkreis, die in der Anschlussunterbringung leben, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Integrationsmanagement kann für die Jahr 2020 und 2021 fortgesetzt werden. Auch soll im Jahr 2020 vom Kreistag der Teilhabeplan 5 Integration für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verabschiedet werden. Bei allen Aufwendungen sind wir bei der vorläufigen Unterbringung von einer sollständigen Erstattung durch das Land ausgegangen. Bei der
Kostenerstattung des Landes für die Anschlussunterbringung verweise ich auf die schon genannte Problematik.

Der Aufwand im Teilhaushalt 7 wird auf 46,7 Mio. Euro geschätzt und der Zuschussbedarf mit 35,46 Mio. Euro. Die besondere Struktur des Landkreises Lörrach bewirkt auch in Bezug auf die Jugendhilfe, dass Menschen im Bezug von Transferleistungen ein deutlich höheres Risiko haben, Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen zu müssen, als Personen, die ihren Lebensunterhalt selbst sichern können. Die Situation in der Jugendhilfe hat sich allerdings aufgrund der Auswirkungen der
Sozialstrategie in den letzten Jahren stabilisiert. Leider mussten wir 2019 einen Anstieg der Fallzahlen bei der stationären Hilfe zur Erziehung um 17 % verzeichnen. Über die Herausforderungen in diesem Bereich aufgrund hoher Personalfluktuation und entsprechender personalwirtschaftlicher Maßnahmen wird im Laufe der Haushaltsberatungen zu diskutieren sein. Im Übrigen haben sich aber die Bedarfe der Familien in den letzten Jahren verändert. Psychische Erkrankungen bei Eltern oder Suchtabhängigkeiten, welche die Erziehungsfähigkeit stark einschränken, können zugunsten des Kindeswohls oftmals nur durch Herausnahme des Kindes aus der Familie gesichert werden. Hohe Steigerungsraten waren auch im Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen mit 30 % zu verzeichnen. Ursache sind die zunehmend komplexen Hilfebedarfe, die nur mit hohem Kostenaufwand zu befriedigen sind. Bei den Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige sind Aufwendungen für 2020 mit 23,19 Mio. Euro geplant. Das ist deutlich weniger als in der Vergangenheit aufgrund der geringeren Aufwendungen für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Hier werden die Aufwendungen zu 100 % durch das Land erstattet. Wir rechnen damit, dass in den nächsten 10 bis 15 Jahren der Zuschussbedarf im Bereich Jugend und Soziales zu verringern sein wird, wenn die Präventionsketten, die in der Sozialstrategie in den Fokus genommen wurden, greifen. Bei der frühkindlichen Bildung kommt es aufgrund der sozialstrukturellen Belastungen im Landkreis auch zu einer besonderen sozialpolitischen Bedeutung. Zum Stichtag 31. März 2019 haben neun Kommunen im Landkreis angegeben, dass sie den Rechtsanspruch für U-3-jährige und acht Kommunen den Rechtsanspruch für Kinder über drei Jahre nicht fristgerecht erfüllen können. Im Landkreis werden im Übrigen nur 19,2 % der U-3-jährigen in Kindertageseinrichtungen betreut. Dieser Wert liegt deutlich unter dem Schnitt des Regierungsbezirks mit 26,9 % und des Landesdurchschnitts mit 24,9 %. Besser sieht es bei der Kindestagespflege aus, die der Landkreis koordiniert. Hier liegt die Besuchsquote mit 6,7 % deutlich über dem Regierungsbezirk mit 3,9 % und über dem Landesschnitt mit 4,3 %. Insofern ist das Fazit zu ziehen, dass ohne die Kindertagespflege die Betreuungssituation U 3 im Landkreis problematisch wäre. Anders sieht die Situation bei Kindern Ü 3 aus. Dort lag die Quote der betreuten Kinder 2018 bei 96,1 % und damit geringfügig über der Quote im Regierungsbezirk mit 95,1 %. Allerdings führt die angekündigte Vorverlegung des Einschulungsstichtags um drei Monate dazu, dass rd. 500 zusätzliche Betreuungsplätze im Landkreis benötigt werden. Dieses hat gravierende Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden.

c) Bildung
Der Landkreis ist bei der Modernisierung der beruflichen Schulen weit vorangeschritten. Für 2020 steht der Bau der Kfz-Abteilung in Rheinfelden an.

Darüber hinaus werden Schulen saniert. Der Landkreis hat sechs Förderanträge zur Sanierung seiner Schulen gestellt und Fördermittel in Höhe von 3,2 Mio. Euro aus dem Kommunalen Sanierungsfonds zugesagt bekommen. Die Maßnahmen werden 2020 fortgesetzt. Zudem werden Medienentwicklungspläne erarbeitet, die nun in die Feinabstimmung gegeben werden, um 2020 Schritt für Schritt eine Umsetzung vorzunehmen und die Chancen des Digitalpakts zu nutzen.

d) Wirtschafts- und Strukturpolitik
Der Kreistag fördert die Städte um Gemeinden im Rahmen seines Strukturprogramms und fördert damit die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen der Menschen im ländlichen Raum.

Zudem setzt der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach mit der Errichtung des Backbone-Netzes und der Ortsnetze ein wichtiges Ziel der Landkreispolitik um. Im Jahr 2020 wird sich das Backbone-Netz dem Bauabschluss nähern und der Fokus noch stärker auf den Ortsnetzausbau und den Netzbetrieb gelegt werden. Der Bau und die Inbetriebnahme sämtlicher Aktivtechnikstandorte (PoP) und die Steigerung der Anschlusszahlen sind in der Planung. Der Umbruch von der Landesförderung zur Fördersystematik des Bundes gestaltet sich schwierig, und die Mittel des Landes sind nicht im erforderlichen Umfang vorhanden. Hier werden politische Gespräche geführt.

e) Gesundheit
Im Jahr 2020 wird unsere Gesundheitskonferenz das 10-jährige Jubiläum feiern. Die Arbeitsgruppen Medizinische Versorgung, Diabetesprävention, Gesund älter werden und gesund aufwachsen verfolgen ihre Ziele mit großem Engagement. Neue Themen wie die Chancen der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung werden zu diskutieren sein.

f) Umwelt, Energie und Klimaschutz
Unser energiepolitisches Arbeitsprogramm 2020 orientiert sich am integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept und an den Maßnahmen im Rahmen des European Energy Awards. Wie sich die Themen auf den Haushalt auswirken, wird auch von den Entscheidungen des Kreistags im Rahmen der Haushaltsberatungen abhängen, da dort die Anträge der Fraktionen für eine effizientere und effektivere Vorgehensweise beim Thema Klimaschutz behandelt werden.

g) Projekte und Maßnahmen außerhalb der Strategie
Hier sind sicherlich die Digitalisierungsprojekte im Fachbereich Baurecht zu benennen, in deren Rahmen die Einführung einer elektronischen Austauschplattform im Rahmen von Bauantragsverfahren im Fachbereich Baurecht ermöglicht werden soll und Bauherren und Entwurfsverfasser Bauanträge digital einreichen können. Weiterhin ist die Einführung des Digitalfunks sowie die Konzeption der Landkreisfahrzeuge im Feuerwehrwesen/Bevölkerungsschutz geplant. Der Landkreis unterstützt hier die Gemeindefeuerwehren vor Ort und konzipiert eine einheitliche Handhabung im Landkreis. Für diese Fahrzeuge, die dem Bevölkerungsschutz dienen sollen, ist geplant, ein Beschaffungskonzept dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen.

Im Teilhaushalt 4 finden sich in den Facheinheiten wichtige Daueraufgaben mit erheblichem Ressourceneinsatz. Schwerpunkte sind hier im Gewässerschutz, Altlasten/Bodenschutz, Immissionsschutzanlagengenehmigung und Abfall zu sehen, dem Arbeitsschutz, der Schülerbeförderung, der Verkehrssicherheit und Ordnung sowie der Kfz-Zulassung und Führerscheine.

Im Bereich Ländlicher Raum ist das Thema Biodiversität und Landwirtschaft ein besonders diskutiertes Thema gerade vor dem Hintergrund des Volksbegehrens zum Bienenschutz. Durch die zum Teil sehr weitgehenden Forderungen des Volksbegehrens sehen sich viele Landwirtinnen und Landwirte, insbesondere im Obst- und Weinbau, in ihrer Existenz bedroht. Wir verfolgen die Diskussion sehr intensiv und haben den Eindruck, dass die Landesregierung nicht nur gesprächsbereit ist, sondern das Umweltministerium und das Ministerium Ländlicher Raum in eine intensive Prüfung eingetreten sind, wie die jeweiligen Belange hinreichend und verträglich berücksichtigt werden können. Wir hoffen und unterstützen, dass sich für die Landwirtschaft über das Eckpunktepapier der Landesregierung zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ akzeptable Lösungen finden. Mit dem Projekt des Landkreises zur Bestandssicherung gefährdeter landkreisspezifischer Tier- und Pflanzenarten wird ein Projekt weiterbetrieben, welches den heimischen Insektenarten zugutekommt. Auch werden wir uns 2020 an dem Projekt zur internationalen Wiedervernetzung von Wildtierkorridoren am Hochrhein beteiligen. Dieses Thema kann mit der Anfang 2020 neu einzurichtenden IKZ-Stelle gemeinsam mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg „Regionale Biotopvernetzung Südbaden“ weiter vorangebracht werden. Die Sturm-, Temperatur- und Trockenheitsextreme der letzten beiden Jahre haben zu einer Borkenkäfermassenvermehrung in unbekanntem Ausmaß geführt, so dass bereits jetzt rd. 400 Hektar Kahlflächen entstanden sind und der wirtschaftliche Schaden für die Waldbesitzer bei ca. 27 Mio. Euro eingeschätzt wird. Gravierender als die rein finanziellen Verluste sind die Funktionsverluste des Waldes bei der Erbringung einer ökologischen und gesellschaftlichen Funktion. Insofern wird der Aufgabenschwerpunkt der Forstverwaltung auch in den kommenden Jahren bei der Bewältigung der Waldschäden liegen, der Aufarbeitung des Schadholzes bis hin zur Wiederbewaldung entstandener Kahlflächen. Bei der Fragestellung, welches hierfür die bestens geeigneten Baumarten sind, wird man wohl auf ungleichaltrige und stufige Mischwälder den Schwerpunkt legen. Trotz der Neuorganisation des Forstes wird der Landkreis auch über den 01.01.2020 hinaus ein flächendeckendes Betreuungsangebot für den Privatwald und Städte und Gemeinden anbieten können. Zudem bleibt der Kreis für die hoheitlichen Aufgaben zuständig. Wir sind sehr glücklich, dass sich alle Städte und Gemeinden im Landkreis bereiterklärt haben, ihre Wälder auch künftig vom Landkreis betreuen zu lassen und sehen das als einen großen Vertrauenszuspruch und bedanken uns hierfür herzlich.


4. Beteiligungen


a) Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
2020 wird die Veränderung des Sammelsystems bei Sperrmüll und Altholz mit dem Abrufsystem eingeführt, womit wir uns einen besseren Kundenservice und eine Verringerung der Sperrmüllansammlungen versprechen. Bei der Bioabfallerfassung konnten wir 2019 gegenüber den Vorjahren fast 20 % mehr feststellen. Um eine weitere Erhöhung der Anschlussquote zu errechnen, soll 2020 die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert werden und vorsorglich Maßnahmen auch zur Qualitätssicherung geplant und umgesetzt werden. Außerdem wird die Machbarkeitsstudie zur regionalen Verwertung abgeschlossen sein und damit hoffentlich eine Annäherung zur Klärung der Standortfrage erfolgen können. Wir würden uns freuen, mit den Nachbarlandkreisen, insbesondere dem Landkreis Waldshut die regionale Verwertung gemeinsam in Angriff nehmen zu können. Bei der Deponie Scheinberg wird die Machbarkeitsstudie zum Ausbau der 3 c fertiggestellt werden und vor allem die Abklärung naturschutzrechtlicher Belange erfolgen. Auch im Bereich der Abfallwirtschaft wird die Digitalisierung im Rahmen der E-Rechnung und des Datenmanagements weiter Fuß fassen.


b) Eigenbetrieb Heime
Die strategischen Schwerpunkte sind die weitere Dezentralisierung der Markus-Pflüger-Zentren, insbesondere mit den geplanten Baumaßnahmen der Pflegeheime in Schliengen und Hausen, der Suche nach weiteren Standorten für die Eingliederungshilfe und der weiteren Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Auch soll der Ausbau von Kurzzeitpflegeangeboten vorangetrieben werden. Bei der Inga GmbH ist der strategische Schwerpunkt beim Aufbau eines Scanzentrums zu sehen, welches Menschen mit Einschränkungen gute Möglichkeiten der Beschäftigung bietet. Auch besteht für diesen Bereich ein hohes Nachfragepotential. Bis zum Jahr 2023 ist eine Quote der Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen von 20 % angestrebt.

c) Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH
Der Kreistag wird mit dem beabsichtigten Baubeschluss für das Zentralklinikum im Jahr 2020 einen Meilenstein für die Gesundheitsversorgung im Landkreis Lörrach setzen. Zudem wird in den Kliniken die neue Organisationsstruktur umgesetzt und damit ermöglicht, dass die Zukunftsorientierung insbesondere mit dem Fokus, die Qualität und Patientenzufriedenheit weiter zu steigern, besser möglich sein.

d) Ausblick
Sehr geehrte Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte, wir haben versucht, 2020 einen soliden Haushalt auf der Basis der bestehenden Strategie zu planen. Dass wir nun mit erheblichen Risiken in die Haushaltsberatungen gehen, haben wir nicht für möglich gehalten und hoffen sehr, dass die Verhandlungen mit dem Land zu einem Ergebnis führen, das das Vertrauen in die von der Landesregierung getätigten Zusagen bestätigt. Die kommunale Familie ist ein starker Partner des Landes und gerne bereit, die Aufgaben zu erfüllen. Zwingende
Voraussetzung ist hierfür die Zurverfügungstellung der erforderlichen Ressourcen. Der in diesem Jahr neu konstituierte Kreistag wird sich im nächsten Jahr mit der Zukunft des Landkreises über das Jahr 2025 hinaus beschäftigen und dabei diskutieren, wie die Chancen der Digitalisierung in den jeweiligen Handlungsfeldern zu bergen sind. Die Kolleginnen und Kollegen des Landratsamt Lörrach, ihrer Beteiligungen und Gesellschaft freuen sich auch im kommenden Jahr auf eine vertrauensvolle und verlässliche Partnerschaft mit Ihnen und unseren Gemeinden und Städten. Ich persönlich werde mich am 4. Dezember 2019 zur Wahl stellen und wünsche mir sehr, dass ich  Ihr Vertrauen zugesprochen bekomme, um unseren lebens- und liebenswerten Landkreis mit Ihnen zusammen in die Zukunft führen zu dürfen.

Wir bedanken uns beim Kreistag für die Unterstützung und erfolgreiche Zusammenarbeit und freuen uns auf eine konstruktive und faire Auseinandersetzung im Rahmen der Beratungen über den Haushaltsentwurf 2020.



Die Haushaltsrede als PDF finden Sie im Download
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